Darf man Klimakleber von der Strasse zerren?

12 Antworten

Selbstjustiz würde ich nicht machen. Viel zu riskant. Man wird halt warten müssen, bis die Exekutive die Verkehrsstörung löst und - wo sie schonmal da ist - alle Anzeigen wegen Nötigung aufgenommen hat.

Sagen wir es doch einfach mal so:

Wenn Du auf der Straße ein Verkehrshindernis siehst, welches Dich am weiterfahren behindert, bleibst Du doch nicht hupend dafpr stehen und wartest darauf, dass es das Feld räumt, oder?

Nein, ganz sicher nicht: Du wirst anhalten, aussteigen (ohne Dich und den nachfolgenden Verkehr zu gefährden) und dieses Hindernis aus dem Weg räumen Danach wirst Du weiterfahren und die Polizei darüber informieren.

Und jetzt mal ehrlich - ob das Verkehrshindernis Haare hat und atmet, oder ein Ballen Stroh ist, spielt keine Rolle. Es ist Deine Pflicht als Straßenverkehrsteilnehmer, solche Hindernisse im Rahmen Deiner Möglichkeiten zu beseitigen.

Ganz sicher darfst Du natürlich KEINE Gewalt bei der Beseitigung anwenden. Sollte das Verkehrshindernis nicht zu beseitigen sein, z.B. weil es festklebt auf der Straße, musst Du warten, bis die Polizei kommt, welche Du natürlich gleich gerufen hast. Und wenn die Polizei schon da ist, erstattest Du natürlich direkt Anzeige wegen "gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr". Das ist nämlich strafbar ;-)

Heuballen kann man wegräumen - aber nicht anzeigen
Stroh im Kopf kann man unter umständen nicht wegräumen - aber anzeigen

Achja - und sollte es Dir Doch gelingen einen "Klimakleber" von der Straße zu räumen - wie gesagt: DEINE Bürgerpflicht!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Nein, das sollte man nicht tun. Es mag nervig sein, wenn man warten muss, aber das rechtfertigt keinen körperlichen Übergriff. Außerdem liegt das Gewaltmonopol aus gutem Grund beim Staat und das sollte auch so bleiben.

Hatten wir neulich hier auf der Plattform eine Diskussion. Ich meine, die Rechtsexperten waren sich einig, dass das als Notwehr zählt.

Finde ich auch kurios.

Man darf das nur nicht machen, wenn die Polizei zugegen ist. Das zählt dann nicht als Notwehr.

Wie es aussieht, wenn die Polizei vor Ort ist, man sie nur nicht gesehen hat, an das Ergebnis kann ich mich gerade nicht erinnern.

Coole Meinung.

Aber Gewalt darf nicht angewendet werden, ist also falsch.

„Jemanden von der Straße zu zerren, kann durchaus eine Nötigung oder sogar eine Körperverletzung sein.“ Ob solche Taten durch Notwehr gerechtfertigt seien, hänge vom Einzelfall ab. Problematisch sei bereits die Frage, ob die Blockade eine rechtswidrige Handlung darstelle. 

https://www.tagesspiegel.de/politik/wenn-klimaaktivistinnen-die-strassen-blockieren-wie-weit-durfen-genervte-autofahrer-gehen-8885314.html