Darkweb ausversehen illegale Seite besucht, was kann passieren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du schreibst nichts konkretes zum Inhalt der von dir besuchten Seite. Da aber KiPo so ziemlich das einzige ist, bei dem der Abruf bereits strafbar ist, gehe ich davon mal aus...

Zur rechtlichen Situation: Strafbar war der Abruf, wenn dieser vorsätzlich erfolgt ist (§ 184b Abs. 3 StGB). Dazu musst zumindest ein bedingtes Wissen über die Art des Inhalts dieser Seite bestanden haben. Eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit besteht hier nicht.

Zur faktischen Situation: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Strafverfolgungsbehörden irgendwas von deinem "Ausflug" mitbekommen, haben, ist m. E. ausgesprochen gering. Der reine Besuch im Darknet ist mit angemessenem Aufwand kaum nachzuvollziehen, die Ermittlungen dürften sich daher primär auf die Uploader und Betreiber entsprechender Portale beziehen.

Habe auch schon mit dem Gedanken gespielt die Sachlage bei der Polizei zu erklären.

Wenn es dein Gewissen beruhigt... Aber nach meiner Einschätzung wird dir das sehr viel mehr Probleme einbringen als Nutzen. Die entsprechenden Portale dürften den Behörden bereits hinlänglich bekannt sein, alles was du damit erzeugst ist ein Strafverfahren gegen dich.

Mein Rat: Wenn du nicht genau weißt, was du da willst, bleibt aus dem Darknet raus. Dann stößt du auch nicht (so schnell) auf Dinge, die du nicht sehen willst.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
RaptureFarms 
Fragesteller
 15.04.2023, 23:18

Es sah sehr danach aus leider. Erst sah es völlig normal aus. Der Schein trügte aber. Aber nein ich werde jetzt nicht aus eigener Hand dahingehen. Was sollen die denn machen. Die können sowas ja auch nicht wegzaubern. Gibt es Portale wo man solche Seiten melden kann? oder kann man wirklich gar nichts machen?

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asdundab  15.04.2023, 23:49
@RaptureFarms
"Gibt es Portale wo man solche Seiten melden kann?"

Die dürften den Behörden oder derartigen Organisationen schon bekannt sein.

"oder kann man wirklich gar nichts machen?"

Du bekommst Hidden Services halt wirklich nicht abgeschalten, wenn du nicht

  1. Den Standort des Servers findest oder
  2. Die Seite hackst oder
  3. Die Seite durch DoS Angriffe unbenutzbar machst

1. würde man machen, wenn das so einfach wäre; bei 2. kannst du davon ausgehen, daß der Betreiber die genutzte Lücke findet und die Seite mit geschlossener Lücke alsbald wieder hoch nimmt; für 3. gilt ähnliches wie für 2., ohne Lücke in der Seite sind DoS Angriffe im TOR Netz kaum sinnvoll durchführbar.

Wenn es gelingt die Seite zu hacken kann man evtl. den Betreiber und/oder den Server ausfindig machen, somit bist du dann wieder bei 1.
Das Problem wirst du damit aber auch nicht los, das ist wie bei einer Hydra; killst du eine Seite entsthen drei neue, die meinen die "Lücke" füllen zu müßen.

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RaptureFarms 
Fragesteller
 16.04.2023, 00:11
@asdundab

Heftig. Vielen Dank man lernt nie aus. Finde das irgendwo gruselig aber interessant

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Answer1234567  16.04.2023, 21:49
@RaptureFarms
Gibt es Portale wo man solche Seiten melden kann?

Wie ich oben schon geschrieben habe und wie asdundab nochmal bestätigt hat: Macht nicht wirklich Sinn. Die größeren Seiten sind den Behörden sehr sicher bereits bekannt. Seiten offline zu nehmen ist schon im Clearnet nicht trivial, im Darknet passiert das eigentlich nur, wenn der Betreiber verhaftet wird und/oder die Kontrolle über die Infrastruktur übernommen wird. Dem gehen in der Regel jahrelange Ermittlungen voraus. Aber das kommt durchaus gelegentlich vor, alleine in den letzten zwei Jahren sind zwei wohl recht große deutsche (!) Foren im Tornetz mit genau solchem Inhalt offline genommen worden, nachdem die Betreiber verhaftet wurden.

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Wenn du das nicht beabsichtigt hast und da so drauf gekommen bist ist im Prinzip alles gut aber § 184 StGB verbietet dir eigentlich so etwas zu verbreiten da du das nicht gemacht hast ist das aber gar nicht wichtig. Bei dir würde eher § 184e Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen Absatz 2 Zutreffen der nach StGB §184c Bestraft wird Aber laut Absatz 2 §184e wird auch der besuch Jugend und kinder-pornographische Inhalte Bestraft.

Fühle dich nicht zu sicher und achte auf die Websites auf den du drauf bist.

Hoffentlich hat dir meine antwort geholfen

LG Mubsemann

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Da wird garnichts passieren.

Die Standardeinstellungen vom Torbrowser sorgen eigentlich schon für sehr gute Sicherheit und Anonymität; die höheren Sicherheitsstufen verrigern lediglich die Angriffspunkte für mögliche Sicherheitslücken auf Kosten des Funkionsumfanges deutlich .

RaptureFarms 
Fragesteller
 15.04.2023, 21:08

Vielen dank. Ich kenne mich damit wirklich kaum aus. War da nur kurz drauf und hab ja auch alles gelöscht.

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RaptureFarms 
Fragesteller
 15.04.2023, 22:49

Was ist wenn die Seiten von der Polizei weiterbetrieben werden? Oder ist so ein Ausrutscher den Aufwand und die Kosten nicht wert?

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asdundab  15.04.2023, 22:55
@RaptureFarms

Dank der Anonymisierungsfunktionalitäten von TOR solltest du auch für jedweden Seitenbetreiber nicht identifizierbar sein. Eine Identifizierung wäre lediglich dann denkbar, wenn diese Behörde sich im Wissen einer bisher unentdeckten Sicherheitslücke bzgl. TOR oder des TOR-Browsers befindet und diese entsprechend ausnützt. Wenn Behörden solche Lücken bekannt sind werden sie aber häufig nur für sehr große Fische eingesetzt, weil sonst ja das Öffentlichwerden der Lücke droht und sie i.d.R. alsbald geschlossen wird, also für spätere Fälle nichtmehr nutzbar würde.

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RaptureFarms 
Fragesteller
 15.04.2023, 22:56
@asdundab

Okay danke für die Aufklärung, du nimmst mir etwas die Angst. So ein kranker Scheiß. kann nicht pennen deswegen

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