Autounfall +Verhör?

4 Antworten

Als Beschuldigter musst du Einladungen der Polizei grundsätzlich noch nachkommen.

Ich würde in deiner Situation den Termin höflich ablehnen und zugleich schriftlich Akteneinsicht beantragen (§ 147 Abs. 4 StPO). Auf dieser Basis kann man dann entscheiden, ob man einen Verteidiger hinzuzieht.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Du hast Mist gebaut weshalb jemand von der Straße abkam um dir auszuweichen und reagierst dann so?

Uff... Von Verlegenheit und Schuldgefühlen keine Spur 🤷🏼‍♂️

Woher ich das weiß:Recherche

Man sollte mind. eine Verkehrsrechtschgutzversicherung haben und nach einem VU selsbtverständlich einen RA aufsuchen.

Salue

Es geht hier nicht um den Schaden am Auto der Dame. Es geht um den Lenker(in) Deines Wagens und deren Verhalten.

Es ist offensichtlich, dass die Fahrweise zu einer konkreten Gefährung von Leib und Leben geführt hat. Alleine die Idee, unter solchen Verhältnissen einen Überholvorgang einzuleiten, lässt zumindest einen Eventualvorsatz vermuten.

Da wäre es nicht ungeschickt, vorher einen Anwalt zu kontaktieren. Der Vorwurf könnte nämlich recht "happig" ausfallen.

Tellensohn