Mann besprüht Straßenblockierer mit Surströmming?

Das Ergebnis basiert auf 54 Abstimmungen

Schon irgendwie lustig. 70%
So was macht man nicht. 30%

15 Antworten

So was macht man nicht.

Ich habe leider den Link nicht mehr. Die Fischgeschichte kenne ich seit geraumer Zeit, sie stand in einem Bild-Artikel, angeblich von einem Rechtsanwalt - der allerdings nicht sagte, dass man die Leute beschmutzen soll, sondern das neben ihnen ausleeren könnte. Ich hielt den Artikel damals schon für fragwürdig und möglicherweise für FAKE (war online gelinkt).

Wenn du durch beschmutzen mit dem Zeug oder ähnlichem wie z.B. Kot bei der anderen Person Ekel, Erbrechen usw. auslöst, kann das durchaus strafrechtliche Konsequenzen haben. Das muss aber der Einzelfall entscheiden. Auf jeden Fall kann sich derjenige nicht auf ein angebliches Notwehrrecht berufen, denn die Handlung ist absolut untauglich, sondern dient lediglich der pesönlichen Rache.

Schon irgendwie lustig.

Ich täte mich kringeln vor Lachen.

Ja, ich täte auch würgen.

🤣🤮🤣🤮🤣🤮🤣🤮🤣

Schon irgendwie lustig.

Finde ich absolut richtig, dass man sich gegen diese Terroristen zur Wehr setzt.

So was macht man nicht.

Das ist strafbare Körperverletzung.

Philippus1990 
Fragesteller
 09.07.2023, 11:25

Genau das ist es wohl nicht.

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Philippus1990 
Fragesteller
 09.07.2023, 11:30
@Adzec

Da geht es um eine zivilrechtliche Streitigkeit, nicht um Strafrecht.

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Adzec  09.07.2023, 11:34
@Philippus1990

Da wurde es auch nicht gezielt gegen Personen eingesetzt. Lies halt einfach die Strafvorschrift. Der Täter wird strafrechtlich belangt und zivilrechtlich gemolken werden. ;-)

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Philippus1990 
Fragesteller
 09.07.2023, 11:38
@Adzec

Da wäre ich mir nicht so sicher. Ein mir bekannter Jurist hat hier keine Strafbarkeit gesehen.

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peterobm  09.07.2023, 11:49
@Philippus1990

korrekt, wenn die Person keine Anzeige erstattet, wird da wohl nicht weiter ermittelt.

liegt im Ermessen der Beamten weitere Schritte zu unternehmen. die Person hat keine Verletzung davon getragen. das "stinkt" das ist alles

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Adzec  09.07.2023, 12:04
@Philippus1990

Besprühe den auch mal damit. :-) Dann reden wir weiter. :-)

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geheim007b  09.07.2023, 11:43

sehe da keine Körperverletzung, möglicherweise aber eine Sachbeschädigung an der Kleidung.

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So was macht man nicht.

Ich kenne diesen schwedischen Fisch, der in der Dose gehrt. Die dadurch entstehende Buttersäure stinkt erbärmlich! Diesen Fisch zu essen gilt in Schweden als Mutprobe. Wir haben diese Prozedur einmal durch gemacht, selbst unser Hund nahm Reißaus:-) doch wir hielten durch. Schlimm waren allerdings die Schmeißfliegen, die angelockt wurden.

Diese Brühe über Menschen zu gießen nenne ich allerdings Körperverletzung! Das isr frech und Unverschämt, auch wenn diese Klebeaktionen sehr nervig sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung