Recht – die neusten Beiträge

Flugverspätung. Entschädigung und Kosten für alles andere zurückfordern?

Hallo. Ein Freund und ich wollten gestern nach Schottland fliegen. Am startflughafen hatten wir wegen technischer Probleme fast 4h Verspätung. Also Anschlussflug (Flug ging von Dresden über Frankfurt nach Glasgow) verpasst und wir kamen, wenn überhaupt, erst gegen 23.00 Uhr in Glasgow an.

wir haben uns dann vor Start (knapp 4h nach eigentlichem Starttermin) das Gepäck herausgeben lassen. Flug wurde storniert, ebenso der Rückflug. Der Mann vom Schalter meinte auch, wir bekommen das Geld für hin und zurück erstattet und auch eine Entschädigung (250€ pro Person, weil Strecke unter 1.500 km und mindestens drei Stunden).

jetzt will ich die Kosten und Entschädigung bei der Lufthansa geltend machen. Könnte ich dafür noch weiteres mit angeben? Wir hatten einen Mietwagen gebucht, der nun weg war. Und die zwei ersten Nächte über Airbnb auch. Beim Mietwagen haben wir keine Anzahlung geleistet und telefonisch abgesagt. Man sagte uns, dass man prüfe, ob Storno Gebühren zustandekommen. Bei Airbnb aber konnten wir nicht mehr stornieren. Ein Tag vorher geht da nicht. Das Geld ist also hin.

können wir jetzt bei der Lufthansa nur das Geld für die beiden Flüge und die Entschädigung geltend machen oder auch (falls vom Mietwagen eine Rechnung kommt) vom Mietwagen und Airbnb?!

Flughafen, Lufthansa, Geld, Recht, Kosten, Entschädigungszahlung, Reisen und Urlaub

Darf ich meinen ,,Parkplatz" Videoüberwachen?

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen da mir jetzt zum 2 mal mit einem Schlüssel Kratzer in mein Auto gemacht wurde, wollte ich meinen Parkplatz überwachen die frage ist ob das erlaubt ist also ich erkläre mal kurz die Lage

Meine Oma und meine Freundin wohnen im gleichen Mehrfamilienhaus, rechts und links vom Haus sind jeweils 2 Garagen die zur Straße hin gerichtet sind und vor den Garagen sind noch ein paar Meter Fläche wo das Auto stehen kann wenn es nicht in der Garage ist und eine davon gehört meiner Oma. Da ich halt öfter bei meiner Freundin Schlafe darf ich die Garage meiner Oma benutzen und dementsprechend stelle ich mein Auto immer vor der Garage ab. Da mich aber anscheinend jemand aus dem Haus nicht leiden kann oder derjenige einfach aus Purem Neid mein Auto schon zum 2 mal zerkratzt hat wollte ich diesen Bereich vor der Garage Video überwachen, ich weiß, dass ich die Straße nicht mit drauf haben darf nur mein oder eher das Grundstück meiner Oma die Sache ist jetzt aber, dass die Mülltonnen in so ,,Steinschränken" aufbewahrt werden und man diese nur öffnen kann wenn man auf dem Grundstück meiner Oma steht also da wo mein Auto steht das wiederum heißt aber das sobald Nachbarn Müll raus bringen sie auf der Kamera zu sehen sind was ja eigentlich nicht erlaubt ist, Aber irgendwo ja doch weil sie das Grundstück betreten oder?

Auto, Sicherheit, Recht, videoueberwachung, erlaubt, bdsg, Auto und Motorrad, DSGVO

Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.

Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.

Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).

Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.

Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.

Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.

Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Kündigungsfrist, Untermiete

Reservierungsgebühr komplett einbehalten?

Hallo,

ich bin gerade extrem verzweifelt und hoffe einfach hier zu meinem Sachverhalt Hilfe zu bekommen (bitte nicht in beleidigender Form).

Folgendes: Ich wollte mir ein Pferd ansehen zum Kauf, die Beschreibung klang sehr gut und da ich es zeitlich nicht zum vom Züchter angegebenen Termin geschafft hätte, bot er mir an das Tier für kurze Zeit gegen eine hohe Gebühr zu reservieren. Das Ganze erfolgte schriftlich per Mail, ich habe nichts unterschrieben etc. Es wurde nirgends explizit angezeigt, dass das Geld einbehalten wird wenn kein Kaufvertrag zustande kommt oder ähnliches, lediglich das beim Kauf eine Verrechnung stattfindet. Ich habs nie gesagt das ich es definitiv Kaufe. In den AGB des Vertriebs steht ebenso nichts dergleichen. Das Tier hatte bei der Besichtigung extreme gesundheitliche Mängel und ich habe mich aus diesen Grund dagegen entschieden (es entsprach nicht der Ausschreibung des Anbieters). Nun wollen sie mein ganzes Geld einbehalten, da sie zwei anderen dafür abgesagt hätten (auch bei diesen Personen war nicht klar, ob sie das Tier wirklich wollen). Ich hatte schon öfter Pferdekäufe mit Reservierung, allerdings wurde mir das Geld im Falle eines Falles immer erstattet bzw. nur ein Bruchteil einbehalten (so kenne ich es auch von Immobilien). Der "Schaden" den sie durch meine Absage erhalten haben ist definitiv nicht so hoch wie die von mir gezahlte Summe (zumal sie gesagt haben sie hätten noch 10 weitere Interessenten). Die Frage ist nun ob ich überhaupt eine Chance habe zumindest einen Bruchteil meines Geldes zurück zu erhalten. Den kompletten Preis zu behalten ist doch abzocke, und irgendwo auch Erpressung um das kranke Tier dann doch zu kaufen. So bin ich nun der doppelte Verlierer. An wen kann ich mich wenden? Verbraucherschutz oder eher Anwalt?

Bitte freundliche Antworten, jeder macht mal Fehler und grundsätzlich bin ich davon ausgegangen, seriösen Betrieben vertrauen zu können..

Recht, Verbraucherschutz, Abzocker, Pferdekauf

Kann ich einen Displayschaden gerichtlich einklagen bei einer vermeintlichen Panzerfolie?

Hallo,

Ich habe mir über eBay eine vermeintliche Panzerfolie für mein Smartphone gekauft. Als sie ankam und ich sie aufs Display aufbrachte, fiel mir schon auf, dass die Folie sehr dünn und weich ist. Hatte auf meinen alten Geräten immer Panzerfolie und diese waren viel straffer und fester und hatten mein Display selbst bei starken stürzen immer zuverlässig geschützt. Zwar entstanden risse in der Folie selbst, aber der Display blieb unversehrt.

Bei dieser Folie dachte ich vielleicht es sei ein neues Konzept entwickelt worden, dass die Folien eben nicht mehr so dick und straff seien.

Ich hatte die Folie drauf und das Display erlitt wirklich nur einen ganz leichten stoß. Bei einer "Panzerfolie" normalerweise überhaupt gar kein Problem. Ich sah danach risse und einen Sprung auf dem Bildschirm. Ich dachte mir jedoch es ist wie immer nur in der Folie und ließ es erst mal so. Als ich die Folie wieder wechseln wollte, stellte ich fest dass die Folie garnichts abbekam und der Display unten drunter gesprungen und gerissen ist. Also wusste ich auch, dass es definitiv keine Panzerfolie war, jedoch wurde sie in der Beschreibung so verkauft.

Nach meiner Recherche zufolge ist dies eigentlich doch nach Paragraph 263 im StGB Betrug oder? Und auch eigentlich wäre dieser Verkäufer mir für meinen Displayschaden Schadensersatzpflichtig?

Bekäme ich sowas vor Gericht durch oder stünden die Chancen für mich da eher schlecht?

Handy, Smartphone, Schadensersatz, Recht

Willkür im JOYclub? Oder doch eher Autokraten-Stadl!?

Ich bin seit ca. 4 Monaten Mitglied auf der Dating-Seite "JoyClub" - kurz Joy genannt - allerdings mit wenig Freude am Umgang des Betreibers F&P GmbH (Leibzig, Gewinn mehrere Mio jährlich) mit mir als kritischer UserIn.

Ich soll nunmehr das 3. Mal eine sog. ECHTHEITSVERIFIKATION machen, obgleich der JOYclub meine "Echtheit" bereits zweimal, einmal sogar per Vorlage eines Ausweises, geprüft hat. Auf Nachfrage weigert man sich allerdings die Gründe für evtl. Zweifel an meiner Echtheit zu benennen.

Ich kann nur vermuten, dass "gekränkte" Mitglieder, welche ohne Weiteres "Meldungen" machen (d.h. andere denunzieren) können, unreflektiert als bare Münze genommen werden, wenn es dem Betreiber ins Konzept passt. Inhalt und Grund von denunziativen Meldungen über vermeintliche Regelverstöße werden unter Berufung auf den "Datenschutz" nicht benannt. Ein dreisterer Missbrauch des Datenschutzargumentes ist mir noch nie begegnet!

Die gute alte Tradition des anonymen Anschwärzens in Deutschland (in 1000 Jahren "West", wie 40 Jahren Ost) scheint wieder eifriger den je gepflegt zu werden.

Unliebsame Beiträge in Forum des JOYclub werden fleißig gelöscht, wobei der/die Autorin nicht einmal informiert wird. Da sich Zensur aber so hässlich anhört und zudem ja im Vorfeld einer Veröffentlichung stattfinden würde, nennt man diese Praxis im JOYclub beschönigend "editieren". Art. 5 GG scheint ein völliges Fremdwort.

Willkürliches Sperren des Accounts erfolgte in meinem Fall seit September bereits DREI MAL (für 7, 14, nun ?? Tage), wobei von einer Rückerstattung der gezahlten Beiträge keine Rede ist. Nachfrage vor einer so drastischen und willkürlichen Massnahme hat der sog. SUPPORT, welcher offenbar mit seinen Aufgaben (sozial) heillos überfordert scheint, nicht nötig.

M.E. ist der JOYclub insbesondere für Menschen empfehlenswert, welche sich aktuell in der Türkei oder in China - als einer Art "speziellem demokratischen Rechtsstaat" - auch wohlfühlen würden sowie Herrn Putin für einen lupenreinen Demokraten halten.

Da hilft auch nicht, dass die Datingfunktionen optisch nett aufbereitet sind. Zumal, wenn dahinter zu einem nicht unerheblichen Teil (wenngleich mehrfach geprüft) "Möchtegern"-Dater zu stecken scheinen. "Fakes" kann man angesichts der massiven Kontrolldichte ja vermutlich schlecht sagen. 🤣😅😂

Also: Vorsicht vor gewerblichen Autokraten.

Habt Ihr ähnliche oder ganz andere Erfahrungen mit dem JOYclub gemacht?!

Babarella Joy ☺️

Date, Politik, Sex, Recht

Wie geht man mit einer Kollegin um, die ständig herumschnauzt?

Hallo, wir haben eine Kollegin, die mich und andere ständig aufs Übelste anschnauzt. Sie arbeitet seit etwas mehr als einem Jahr in unserer Firma, und ich dachte lange Zeit, dass sie sich nur mir gegenüber so verhält. Da ich befürchtete, dass, wenn ich mich gegen sie wehren würde, mir das als Mobbing angelastet werden würde, habe ich von Anfang an meinen Mund gehalten und sie eingearbeitet und durch die Probezeit gezogen.

Erst jetzt habe ich erfahren, dass sie sich auch anderen Kolleginnen gegenüber oft auf übelste Weise im Ton vergreift, diese anschnauzt und verbal durch sarkastische Bemerkungen erniedrigt.

Antworten dieser Frau fangen an mit "Ich hab dir doch gleich gesagt, dass..." oder lauten "Jawoll Chefin!" oder sie erwartet, dass wir uns für eingespielte Arbeitsabläufe vor ihr rechtfertigen sollen (wieso, weshalb, und hättest du das gleich so gemacht, dann...). Mir gegenüber hat sie schon gedroht, sich beim Chef über mich zu beschweren, wenn ich ihr etwas entgegengesetzt habe. Ich betrachte das als Einschüchterungsversuch.

Sie zieht uns auf ein Umgangsniveau, das wir so nicht gewöhnt sind. Wenn sie den Pausenraum betritt, grüßt sie oft nicht und geht bestimmten Leuten aus dem Weg. Wir vermuten, dass eine andere Kollegin, die sich durch Denunziantentum hervorgetan hat, sie aufstachelt und ihr Verhalten deckt.

Was können wir tun? Wir wollen unsererseits nicht als Denunzianten dastehen. Wir sind bis auf unsere Denunziantin seit 15 Jahren ein gutes Team und haben noch nie jemanden gemobbt, auch Einschüchterung gehörte noch nie zu unserem Repertoire. Diese Frau ist UNERTRÄGLICH. Sie hatte Krebs und kam über eine Wiedereingliederung zu uns. Wir haben den Eindruck, dass sie ihren Opferstatus als Waffe einsetzt.

Arbeit, Familie, Freundschaft, Recht, Psychologie

warum wir meine Kündigung nicht angenommen?

Ich habe eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub, Pannenservice. Was ich davon noch an Papieren habe: Mitgliedsnummer, eine Vertragsverlängerung um ein Jahr mit der Angabe um wieviel Monate sich diese Mitgliedschaft verlängert, mit Datum Angaben. Und im Internet kann ich die Geschäftsbedingungen einsehen. Darunter auch die Regelung der Kündigungsfrist. Bei meinem Anbieter habe ich sogar nur einen Monat Kündigungsfrist (normalerweise sollen das drei Monate sein). Nun nervt mich dieser Club mit E-Mail, bisher wurde ich zweimal angeschrieben. Und nun habe ich auch Post bekommen. Aber diese habe ich ungeöffnet zurückgeschickt mit der Aufschrift: Annahme verweigert, zurück an den Absender! Nun erwarte ich als nächstes ein Einschreiben oder so etwas in dieser Art. In dem man mich wieder nervt. Was ich bisher unternommen habe: Ich habe per E-Mail bereits zwei Mal darauf hingewisen, das ich bereits gekündigt habe. Und das habe ich per E-Mail gemacht und dabei die Kündigungsfrist eingehalten. Dann noch einmal über einen Kündigungsdienst, allerding auch nur per E-Mail. Frage: Was kann ich nun noch unternehmen, falls ich erneut aufgefordert werde meine Mitgliedschaft um weitere drei Monate zu zahlen. Sicherlich kommen dann noch Mahngebühren dazu, weil das ja gerne gemacht wird. Meine Rechtschutzversicherung (arag) möchte ich nicht fragen, weil ich 150€ Selbstbeteidigung habe. Also was kann ich unternehmen?

Recht

Todesstrafe zulässig?

Ich bin gegen die Todesstrafe, da es meiner Meinung nach keinen vernünftigen Grund dafür gibt.

Als Pro-Argumente werden auf Wikipedia genannt:

Die Todesstrafe wird in der Regel wie folgt begründet:

  • Sie sei die einzige gerechte Vergeltung für die schwersten Verbrechen.
  • Nur sie schütze die Allgemeinheit wirksam vor dem Täter (Spezialprävention).
  • Sie sei zur Abschreckung möglicher anderer Verbrecher notwendig (Generalprävention).
  • Sie sei von einer Bevölkerungsmehrheit gewollt.
  • Sie sei kostengünstiger als lebenslange Haftstrafen.

Wenn ich diese aber nun durchgehe, dann ist keine wirklich standhaft:

  1. Vergeltung sollte bei einer Strafe nie der Fall seien, dass wäre ja Blutrache. Außerdem soll eine Strafe keine Rache durch den Staat sein, sondern eher eine Art Tadel für das fehlerhafte Verhalten des Täters sein.
  2. Eine Lebenslange Haftstrafe schützt auch die Allgemeinheit vor dem Täter, denn er wird dort Freigelassen, wenn ein Rückfall als unwahrscheinlich gilt.
  3. Dies wurde nie empirisch belegt und wird auch von den meisten Soziologen für unwahrscheinlich gehalten
  4. Die meisten Umfragen ergeben, dass sie nicht von der Mehrheit der Bevölkerung gewollt ist.
  5. Also, die Ökonomie einer Strafe sollte eigentlich kein Argument sein. Und selbst wenn es eins ist, dann ist z.B. in den USA die Todesstrafe im durchschnitt teuer als die lebenslange Haftstrafe.

Was ist eure Meinung zur Todesstrafe?

Gegen die Todesstrafe 65%
Für die Todesstrafe 21%
gespaltet / Kein Kommentar 14%
Religion, Schule, Todesstrafe, Politik, Recht, Gesellschaft, Jura, Menschenrechte, Menschenwürde, Philosophie, Rechtslage, Philosophie und Gesellschaft

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