eBay Käufer verlangt Teilrückzahlung?


23.12.2019, 11:49

Es war ein Privatverkauf und es wurden nur die kleinen Tüten geöffnet, wo die Spielesteine waren. Und das soll als gebraucht gelten?

10 Antworten

Streng genommen ist das Betrug. Du hast etwas als neu und unbenutzt verkauft was weder neu noch unbenutzt war.

Also ja, wäre angemessen wenn du ihm einen Teil erstattest.

Hallo, es ist doch logisch, dass der Käufer nicht so viel bezahlt hätte wenn er gewußt hätte, dass das Spiel nicht neu ist. Dazu hättest du aber das Spiel wahrheitsgemäß beschreiben müssen. Hast du aber nicht.

Neu heißt wie im Laden gekauft.

Einige dich mit dem Käufer auf einen angemessenen Preisnachlass.

Die Alternative wäre eine komplette Rückabwicklung. Dabei müßtest du neben dem Kaufpreis auch die Kosten für den Hin- und Rückversand tragen.

Eine Teilrückzahlung ist also wahrscheinlich die für dich günstigere Variante.

Muss ich ihm jetzt etwas zurückzahlen?

Selbstverständlich, da Du falsche Angaben gemacht hast.

Der Käufer hat Anspruch auf die Erstattung des Artikelpreises sowie der Hin- und Rückversandkosten.

Bei der Beschreibung habe ich aber trotzdem neu und ungebraucht angegeben, weil ich das Spiel eben fast nie benutzt habe.
Es war ein Privatverkauf und es wurden nur die kleinen Tüten geöffnet, wo die Spielesteine waren. Und das soll als gebraucht gelten?

Merkst Du was?

es wurden nur die kleinen Tüten geöffnet, wo die Spielesteine waren. Und das soll als gebraucht gelten?

Rein rechtlich JA! ... es ist eine Gebrauchspur.

Bei der Beschreibung habe ich aber trotzdem neu und ungebraucht angegeben

Und damit gelogen bzw. eine Falschaussage getätigt.

Die Rückerstattung bzw. eine Rabatt ist daher zu gewährleisten oder die Ware zurück zu nehmen inkl. Geld zurück.

Ein bisschen benutzt hast du aber nicht geschrieben.