Rechnung bei Ebay weitergeben?
Hallo ich habe vor meine Bluetooth Kopfhörer, die bei meinem Handyvertrag dabei waren, bei Ebay Kleinanzeigen zu verkaufen. Nun verlangt der Käufer aber nach der Rechnung und da ist meine Frage. Auf der Rechnung ist alles aufgelistet. Also auch mein Handy und der reduzierte Preis(die Kopfhörer waren sozusagen Gratis dabei es war ein Angebot). Also sollte ich die Rechnung lieber nicht rausgeben oder kann der Käufer damit sowieso nichts schlimmes anstellen bis auf die Garantie.
5 Antworten
Die Rechnung brauchst und solltest du nicht so einfach herausgeben!
Schließlich verkaufst du einzig und alleine die Kopfhörer - und die sind nicht als Rechnungsbetrag aufgeführt!
So einfach lässt sich deine Rechnung für den Betrug nutzen:
Der Abzocker bietet exakt dein Handymodell über eBay Kleinanzeigen zu Verkauf an.
Neben Produktfotos aus dem Internet, stellt er deine Rechnung mit ins Angebot. (Adresse geschwärzt).
Eine Originalrechnung erweckt bei Käufern Vertrauen!
Der Käufer bezahlt und wartet auf die Ware, die aber nicht geliefert wird. Womöglich ist der Verkäufer nach der Überweisung des Betrugsopfers auch nicht mehr über eBay Kleinanzeigen zu erreichen.
Erstattet der Geschädigte nun Anzeige bei der Polizei, wird diese dich als Verkäufer anhand deiner Rechnungsnummer ermitteln.
Zwar wird sich alles aufklären, doch bis es soweit ist, hast du jede Menge Ärger und Lauferei. Der Betrüger ist inzwischen wahrscheinlich über alle Berge.
Mein Tipp:
Wenn du nur den Kopfhörer verkaufen möchtest, solltest du keine anderen Belege herausgeben.
Sollte der Käufer das nicht akzeptieren, ist es wahrscheinlich vernünftiger, sich einen anderen Käufer zu suchen.
Gut zu wissen:
Um dir möglichen Ärger zu ersparen, solltest du in deinem Angebot stets darauf hinweisen, dass es sich um einen Privat-Verkauf handelt und du die Sachmängelhaftung ausschließt.
Wenn Du in Deinem Angebot die Rechnung nicht mit angeboten hast, dann gehört sie nicht zum Lieferumfang, egal, was Dein Käufer will. In Deinem Fall würde ich die auch nicht aus der Hand geben, höchstens eine Kopie - musst Du aber nicht.
Hast du beim Verkauf mit Garantie geworben? Dann mußt du das auch beweisen und die Rechnung oder zumindest eine Kopie mitschicken.
Hast du die Garantie ausgeschlossen, gibt es auch keine Rechnung.
Er kann nichts schlimmes anstellen mit der Rechnung, du brauchst sie aber auch für die Garantie fürs Handy.
Hast du im Angebot auf eine Restgarantie hingewiesen? Sind die Kopfhörer in der Rechnung aufgeführt?
Kann ich die Rechnung auch einfach kopieren und drucken? Also eine für ihn und eine für mich? Oder kst das Verboten?
"Verlangen" kann der Käufer überhaupt nichts, was nicht zum zugesagten Lieferumfang gehört. Er kann höchstens darum bitten.