Bei der Stasi-Unterlagenbehörde auskunftsberechtigt mit Erbscheinen?

3 Antworten

Nein, du hast kein berechtigtes Interesse daran. Du bist ja selber nicht persönlich davon betroffen.

Das dürfte schwierig werden, Du bist juristisch nicht beschwert, kein Opfer.

Der Erbschein betrifft materielles Recht, das Du aus den Unterlagen nicht herleiten kannst.
Einsicht haben a) nur Opfer und b) Journalisten.

Nicht ohne Grund werden die Stasiakten nun in das Bundesarchiv überführt, die Opfer sterben aus.

Du müsstest ein berechtigtes Interesse nachweisen können, sowas wie eine offene Vermögensfrage.
Und vollumfänglich kriegst ohnehin keine Einsicht, nicht einmal die Opfer selbst.
Da gibt es einige Seiten die abgedeckt werden mit "betrifft Rechte Dritter".

Unter Vorlage des Erbscheins kannst Du einen Antrag auf Einsicht in die Akten bei der BStU stellen und eventuell bei Ablehnung eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

eccojohn  21.12.2019, 20:41

Ja ja, deutsche Gründlichkeit und Korrektheit

Nicht ohne Grund werden die Stasiakten nun in das Bundesarchiv überführt

Wie war das auch mit den beiden Krähen und dem Auge des anderen ????

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