DDR: Wie erfahre ich, ob es zu meinen Eltern (beide lebend) Stasi-Unterlagen gibt/gab und wie kann ich diese als deren Kind einsehen?

8 Antworten

Es geht nur über DEINE Unterlagen und eventuelle Verknüpfung DEINER Geschichte mit der Deiner Eltern....

Verbrechen sind gewiß nicht mit "Tatenschutz" oder "Privatsphäre" ???   zu entschuldigen,,,

Du willst wirklich hinter dem Rücken deiner Eltern in ihre Unterlagen schauen? Der Begriff Privatsphäre sagt dir aber schon etwas? Wenn deine Eltern über die Zeit nicht mit dir sprechen wollen ist das ihr gutes Recht un das geht dich gar nichts an.

Du kannst einen Antrag auf Akteneinsicht nur für deine persönlichen Unterlagen stellen. Bei Verstorbenen oder Vermissten ist den Angehörigen eine eingeschränkte Einsicht möglich. Nicht mehr und nicht weniger und das ist vollkommen ausreichend.

Das wird wohl nichts:

Gesetz über die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)
§ 3 Rechte des Einzelnen
(1) Jeder Einzelne
hat das Recht, vom Bundesbeauftragten Auskunft darüber zu verlangen, ob
in den erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten
sind. Ist das der Fall, hat der Einzelne das Recht auf Auskunft,
Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Unterlagen nach Maßgabe dieses
Gesetzes.
(2) Jeder Einzelne hat das Recht,
die Informationen und Unterlagen, die er vom Bundesbeauftragten
erhalten hat, im Rahmen der allgemeinen Gesetze zu verwenden.
(3)
Durch die Auskunftserteilung, Gewährung von Einsicht in Unterlagen oder
Herausgabe von Unterlagen dürfen überwiegende schutzwürdige Interessen
anderer Personen nicht beeinträchtigt werden.

Den Antrag müssen Deine Eltern schon selbst stellen, was auch gut so ist.

Die kannst du natürlich anfordern,   man wird sie DIR aber völlig zurecht nicht geben 

Hatte man damals zum Glück nicht und heute auch nicht