Stasi: Ist es kompliziert, wenn ich als Enkel die Akte meines verstorbenen Opas sehen möchte?
Meine Familie möchte keinen Antrag stellen, ich hätte aber erhöhtes Interesse daran, rauszufinden, ob mein Opa bei der Stasi war bzw. da unterlagen existieren. Daher zwei Fragen:
1) Bedarf es einer besonderen Begründung, wenn ich als Enkel der verstorbenen Person eine Auskunft über jene Person haben möchte?
2 ) Bekommt meine Familie davon auf irgendeine Art und Weise Wind, dass ich den Antrag gestellt habe oder läuft das diskret ab?
4 Antworten
Die Unterlagen vermisster oder verstorbener Personen sind für nahe Angehörige zu bestimmten Zwecken eingeschränkt zugänglich.
http://www.bstu.bund.de/cln_028/nn_715182/DE/Akteneinsicht/akteneinsicht__node.html__nnn=true
Bevor Du da anfragst mußt Du wissen welches rechtliche Interesse es Dir ermöglicht die STASI Akte Deines Opas zu sehen.
Ich vermute mal einfach aus Neugier mal anschauen ist nicht erlaubt.
Gute Frage!
Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, daß es nicht richtig sein kann, einfach in die Akte eines (wenn auch verstorbenen) Verwandten zu gucken!
Ich hoffe mal, daß der Gesetzgeber da noch eine Hürde mehr eingebaut hat, zumal deine Eltern ja die älteren "Rechte" an diesen Informationen haben.
Stell einen Antrag bei der zuständigen Behörde.
Es ist die Frage ob das Verwandschaftsverhältnis ausreicht , dass Du Auskumft bekommst.
Du kannst ja mal eine Anfrage an den Bundesbeauftragen für STASI - Fragen wenden.
Karl - Liebknecht . Str. 31 / 33 , 10178 Berlin.
Tel : 030 / 2324 9499 od. Fax : 030 2324 9029 .
Viel Erfolg.
Frage nicht gelesen? Genau darum gehts doch! Ob es eine besondere Begründung für den Antrag bedarf, um ein Anrecht als Verwandter zweiten Grades zu erhalten, in die Akten schauen zu dürfen.