Stasi: Ist es kompliziert, wenn ich als Enkel die Akte meines verstorbenen Opas sehen möchte?

4 Antworten

Die Unterlagen vermisster oder verstorbener Personen sind für nahe Angehörige zu bestimmten Zwecken eingeschränkt zugänglich.

http://www.bstu.bund.de/cln_028/nn_715182/DE/Akteneinsicht/akteneinsicht__node.html__nnn=true

 

Bevor Du da anfragst mußt Du wissen welches rechtliche Interesse es Dir ermöglicht die STASI Akte Deines Opas zu sehen. 

Ich vermute mal einfach aus Neugier mal anschauen ist nicht erlaubt.

Gute Frage!

Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, daß es nicht richtig sein kann, einfach in die Akte eines (wenn auch verstorbenen) Verwandten zu gucken!

Ich hoffe mal, daß der Gesetzgeber da noch eine Hürde mehr eingebaut hat, zumal deine Eltern ja die älteren "Rechte" an diesen Informationen haben.

Stell einen Antrag bei der zuständigen Behörde.

ratzenparty 
Fragesteller
 22.04.2011, 13:31

Frage nicht gelesen? Genau darum gehts doch! Ob es eine besondere Begründung für den Antrag bedarf, um ein Anrecht als Verwandter zweiten Grades zu erhalten, in die Akten schauen zu dürfen.

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Es ist die Frage ob das Verwandschaftsverhältnis ausreicht , dass Du Auskumft bekommst.

Du kannst ja mal eine Anfrage an den Bundesbeauftragen für STASI - Fragen wenden.

Karl - Liebknecht . Str. 31 / 33 , 10178 Berlin.

Tel : 030 / 2324 9499 od. Fax : 030 2324 9029  .

Viel Erfolg.