Enkel sind erben des Opas und Schulden ihm noch Geld, jetzt ist er verstorben wer kommt für die kosten der Beerdigung auf leibliche Tochter lebt auch noch?

4 Antworten

die Erben. Also die Tochter und die Enkel, die an die Stelle des Vaters/der Mutter treten nach Stämmen. Also wenn jeder von 2 Enkel über einenVater, oder Mutter mit dem Opa verwandt waren, jeder 1/3.

Die Schulden sind ggf. mit dem Erbe zu verrechnen, denn die Forderungen an die Enkel waren ja auch ein Vermögensteil des opas.

imager761  31.08.2015, 08:21

Nein, tatsächlich fallen sie dem Nachlassvermögen insgesamt an.

Das ist ein erheblicher Unterschied, da hier erst die Nachlassforderung gegen die Enkel verfolgt würde und eine Auskehrung zur Erbquote dann nach dem verbliebenen Reinnachlass erfolgen dürfte, nachdem die Bestatterrechnung überwiesen wäre.

Im Übrigen wären die Beerdigungskosten nicht quotal zur Erbquote, sondern im Rahmen der Zahlungsfähigkeit der Kostenverpflichteten zu leisten, wenn sie nicht vollständig aus dem Nachlassvermögen einschl. Darlehensforderung beglichen werden könnten.

Da mag ein besserverdienender Enkel deutlich mehr beitragen müssen als eine Witwe mit Altersrente und eine minijobbende Tochter und der hartzende zweite Enkel wäre aus der Nummer ganz raus :-O

G imager761

Opa (...) ist (...) verstorben wer kommt für die kosten der Beerdigung auf (...)?

Die Bestattungskosten fallen dem Erblasser, mithin dessem Nachlassvermögen zu. Dazu zählen auch die nunmehr fälligen Forderungen gegen die Enkel.

Erst wenn die Beisetzung nicht (allein) aus dem Nachlass bezahlt werden könnte, wären die Tochter, die Enkel und ggf. die Witwe als nächste Angehörige zur Tragung der Differenz notwendigen Beerdigungskosten verpflichtbar, soweit ihre regelmäßigen Einkünfte oberhalb des Eckregelsatzes der Sozialhilfe dies hergäben.

G imager761

Alle Erben, die ein Erbe annehmen, haben auch anteilmäßig für die verbliebenen Schulden aufzukommen.

Die enkel so viel ich weiss ...wenn keine anderen kinder von ihm da sind