Opa verstorben (kein Kontakt), kann minderjähriger Enkel zum Erbantritt verpflichtet werden?

6 Antworten

Du kannst das Erbe gleich für dein Kind mit ausschlagen. Hab ich auch schon mal gemacht. Sie werden dich fragen, ob es noch andere Verwandte gibt, die als Erbnehmer in Frage kämen. Dann sagst du, du würdest keine kennen :)

ossikatersammy 
Fragesteller
 15.04.2013, 09:15

Supi, da bin ich ja beruhigt...und wieso soll ich sagen, dass ich keine anderen Erbnehmer kenne? Mein Vater hat irgendwo noch einen Sohn und 10 Geschwister :-/ Gut, den Sohn, quasi meinen Halbbruder, kenne ich nicht... oder meinst du damit , dass niemand die Schulden erben "muss"???

FrauAntwort  15.04.2013, 14:06
@ossikatersammy

So ist es :).
Man muss ja auch Gebühren bezahlen für das Ausschlagen der Erbschaft. Wenn dir die anderen Verwandten lieb sind, ersparst du es ihnen.
Als ich in die Verlegenheit kam, eine Erbschaft auszuschlagen, bin ich mit meinem Bruder zusammen hingegangen. Wir brauchten dann nur einmal die Gebühr bezahlen.
Die Kosten der Beerdigung sind - glaube ich - eine andere Sache. Könnte sein, dass du da zahlen musst. War dein Vater bei seinem Tod verheiratet? Dann müsste seine Frau auf jeden Fall was beisteuern. Vielleicht hatte dein Vater auch eine "Sterbeversicherung"??

ossikatersammy 
Fragesteller
 16.04.2013, 21:31
@FrauAntwort

Habe einen Anruf vom Ordnungsamt bekommen, dass ich mich um die Beerdigung kümmern muss, auch wenn ich das Erbe auschlage. Die Kosten muss ich auch selbst tragen. Da ich aber quasi nichts auf der "hohen Kante" habe will ich mich mal schlau machen, ob evt. die Kosten von sozialamt, wenigsten ein Teil, übernommen wird...ich glaube aber nicht, da mein Mann und ich voll berufstätig sind...wäre ich arbeitslos bzw. HARTZ4 bräuchte ich nicht zahlen...da wird man noch bestraft, dass man arbeiten geht....verheiratet war er nicht, versichert bestimmt nicht, er konnte sich nichtmal nen auto leisten...

Du musst das Erbe für dein minderjähriges Kind ausschlagen. Dazu gibt es allerdings eine Frist von ich glaube sechs Wochen zu beachten. Tust du das nicht, wird das Kind die Schulden des Großvaters erben und evtl. auch für die Beisetzung aufkommen müssen.

FrauAntwort  15.04.2013, 14:08

Ja! Unbedingt die Frist einhalten!! Sonst bist du echt geleimt!!!

Niemand kann Dich oder sonstwen zwingen ein Erbe anzunehmen.

Da Dein Sohn noch minderjährig ist und daher nicht voll geschäftsfähig ist, kannst Du das Erbe für ihn ausschlagen.

Der Erziehungspflichtige kann das Erbe im NAmen des Kindes auch ausschlagen. Natürlich immer im Sinne des Kndes. jeder Erwaxchsene kann ein Erbe auch ausschlagen- somit kann das auch der Erz.ber. für ein Kind (Platt gesagt: wär ja gemein, als Erwachsener dürfte das Kind das "Schulden-Erbe" ausschlagen, als Kind MUSS es sich damit ins bittere Elend stützen?? Ne)