bin geschieden + Kind 14 ,Ex Mann gerade Verstorben .darf die Tochter aus erster Ehe die Beerdigungskosten auf die Schulden vom Haus und Konto zupacken.?
Hallo Mein Ex Mann ( gerade verstorben und etwa 6 Monate geschieden ) hat ein Kind aus erster Ehe 47 Jahre und 1 Kind 14 Jahre mit mir zusammen . Es besteht ein Halbhaus ( zum verkauf ) mit Rest Schulden .Auch das laufende Konto hat Minus . Darf die Tochter aus erster Ehe auch noch die Beerdigung`s Kosten und die Schulden aus dem Laufenden Konto mit in den Topf bringen. Da Sie ja ein Teil 25 % vom Haus haben will.
4 Antworten
die beerdigung darf erst mal der zahlen der den vertrag dazu abgeschlossen hat. wenn sie da nur das teuerste wollte darf sie das auch selber zahlen.
die schulden werden da mit in die erbmasse einfliessen wenn die beerdigung von allen organisiert wurde oder alle mit den kosten einverstanden waren
Selbstverständlich wären die Bestattungskosten aus dem Nachlass zu bezahlen, verringern also das Vermögen des Erblassers ("Topf") dementsprechend. Das Erbe besteht immer nur am Reinnachlass, also dem, was nach Zahlung der Verbindlichkeiten einschl. Beerdigungskosten übrigbliebe.
Deine Tochter wäre nur dann hierzu heranzuziehen, wenn der Nachlass die nicht hergäbe und sie Einküfte hätte. Letzteres kann man wohl ausschliessen.
Du bist mit Scheidung aus der Nummer raus.
Im Ergebnis muss die Tochter aus erster Ehe die Bestattung aus dem Hausverkauf finanzieren oder aus eigenen Tasche; ihr beiden nicht.
G imager761
Bestattungskosten sind aus dem Nachlass zu begleichen. Damit kann der Besorger der Bestattung diese aus der Erbmasse herausnehmen oder, wie hier, den Schulden zuschlagen- ja.
Alles geht in die Erbmasse und das wird entsprechend der Erbfolge verteilt
Leider falsche Antwort. Es müssen nicht alle Erben zustimmen, einer ist der Besorger der Bestattung und kann den Ausgleich von den anderen Erben verlangen- oder sich aus der Erbmasse bedienen.
Und diese Schulden schon- die Bestattung kann ja schließlich nicht VOR dem Tod stattfinden... ;-)))
schulden die ein erbe nach dem tod macht gehen da im normalfall nicht mit in die erbmasse.
die beerdingung darf der zaheln der sie bestellt hat wenn sie nicht im normalen rahmen liegt und alle erben zugestimmt haben