bin geschieden + Kind 14 ,Ex Mann gerade Verstorben .darf die Tochter aus erster Ehe die Beerdigungskosten auf die Schulden vom Haus und Konto zupacken.?

4 Antworten

die beerdigung darf erst mal der zahlen der den vertrag dazu abgeschlossen hat. wenn sie da nur das teuerste wollte darf sie das auch selber zahlen.

die schulden werden da mit in die erbmasse einfliessen wenn die beerdigung von allen organisiert wurde oder alle mit den kosten einverstanden waren

Selbstverständlich wären die Bestattungskosten aus dem Nachlass zu bezahlen, verringern also das Vermögen des Erblassers ("Topf") dementsprechend. Das Erbe besteht immer nur am Reinnachlass, also dem, was nach Zahlung der Verbindlichkeiten einschl. Beerdigungskosten übrigbliebe.

Deine Tochter wäre nur dann hierzu heranzuziehen, wenn der Nachlass die nicht hergäbe und sie Einküfte hätte. Letzteres kann man wohl ausschliessen.

Du bist mit Scheidung aus der Nummer raus.

Im Ergebnis muss die Tochter aus erster Ehe die Bestattung aus dem Hausverkauf finanzieren oder aus eigenen Tasche; ihr beiden nicht.

G imager761

Bestattungskosten sind aus dem Nachlass zu begleichen. Damit kann der Besorger der Bestattung diese aus der Erbmasse herausnehmen oder, wie hier, den Schulden zuschlagen- ja.

Alles geht in die Erbmasse und das wird entsprechend der Erbfolge verteilt

martinzuhause  18.01.2017, 08:30

schulden die ein erbe nach dem tod macht gehen da im normalfall nicht mit in die erbmasse.

die beerdingung darf der zaheln der sie bestellt hat wenn sie nicht im normalen rahmen liegt und alle erben zugestimmt haben

sassenach4u  18.01.2017, 08:50
@martinzuhause

Leider falsche Antwort. Es müssen nicht alle Erben zustimmen, einer ist der Besorger der Bestattung und kann den Ausgleich von den anderen Erben verlangen- oder sich aus der Erbmasse bedienen.

Und diese Schulden schon- die Bestattung kann ja schließlich nicht VOR dem Tod stattfinden... ;-)))