Getrennt lebend und Haus geerbt

2 Antworten

Nach 1374 Abs. 2 BGB fällt ererbtes Vermögen beim Zugewinnausgleich in das Anfangsvermögen, wäre somit sozusagen raus aus dem Zugewinn. Von der Seite brauchst du nichts zu befürchten.

Das zusätzliche Vermögen könnte sich jedoch auf eventuelle Unterhaltsforderungen oder -ansprüche auswirken.

Bitte beachte, dass deine Ehefrau solange deine gesetzliche Erbin (neben deinen Eltern bzw. Kindern) ist, bis die Scheidung durch ist. Solltest du das nicht wollen und/oder sich die Scheidung noch hinziehen würde ich mir an deiner Stelle überlegen ein Testament zu machen. Beachte aber, dass ihr, auch wenn du sie enterbst, dann noch der Pflichtteil zusteht.

Ererbtes Vermögen wird dem Zugewinn nicht zugerechnet, sondern gehört zu Ihrem sogen. Anfangsvermögen. Auch aus anderen Rechtsgründen könnte Ihre Ehefrau keinen Anteil an dem von Ihnen ererbten Haus geltend machen. Ihr Vermögenszugewinn durch das Erbe könnte allerdings, wenn Ihr Scheidungsverfahren streitig verläuft, zu einer höheren Unterhaltsverpflichtung führen, sofern ein nachehelicher Unterhalt an Ihre (vermutlich noch junge und voll erwerbsfähige) Ehefrau überhaupt in Betracht kommt nach nur 1-jähriger Ehe