Erbberechtigte Enkel bei Berliner Testament, wenn Kind verstorben
Die Großeltern, deren einzige Tochter vor Jahren verstarb, wollen sich im Todesfalle gegenseitig beerben, festgelegt durch Testament vom Notar. Nun ist die Ehegattin verstorben, doch leibliche Kinder könnten bei Nichtenterbung im Berliner Testament ihren Pflichtanteil einfordern. Können das auch die Kinder der bereits verstorbenen Tochter tun?
Wenn ja, gilt das auch für Immobilien?
2 Antworten
Die Enkel treten an die Stelle der verstorbenen Mutter (Tochter der Erblasser) und können sehr wohl ihren Pflichtteil geltend machen.
Vielen Dank, es stimmt! Habe in der Zwischenzeit einen Termin bekommen und fachliche Auskunft vom Juristen eingeholt. Die Enkel können ihren Pflichtteil innerhalb 3 Jahren einklagen, der normalerweise der verstorbenen Tochter zustehen würde.
Das Berliner Testament schließt die gesetzliche Erbfolge erstmal aus, damit das Erbe nicht vor Tod des überlebenden Ehegatten unter den Hammer kommt. Wenn es der Fall ist, dass die Ehefrau verstorben ist und nun der Ehemann das gesamte Vermögen besitzt, ist das Berliner Testament vollstreckt worden. Ich gehe davon aus, dass beim überlebenden Ehegatten die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt. Fragt doch einfach nach, es wird sich auch jemand kümmern müssen, wenn der überlebende Ehegatte aus Krankheitsgründen in ein Altersheim muss. Sicher ist daran auch gedacht worden...
Beim Berliner Testament ist der überlebende Ehepartner nur alleiniger Erbe, wenn die Kinder ausdrücklich enterbt wurden, ansonsten können sie ihren Pflichtteil trotzdem einfordern. Das wissen viele nicht. Und es wurde anscheinen vor Jahren sehr oft vergessen..