Kann ich meinen Arzt wegen Schmerzensgeld verklagen?
Also meine Kniespiegelung ist ja nun schon 6 Monate her. Ich habe seitdem ein steifes Bein und extrem starke Schmerzen. Ich hatte über diesen Arzt schon 2 Schmerztherapien und eine Narkosemobilisation, ohne Erfolg. Laut ihm wäre das alles normal. Gegen Ende war es ihm auch egal ob ich Schmerzen habe oder nicht. Ich bin nun nicht mehr bei ihm, sondern bei einem anderen Arzt. Er meinte das die Kniespiegelung ein großer Fehler war (Es hatte nur Schmerzen als Grund), und ich habe keine Drainage oder genug Schmerzmittel bekommen. Auf den Papieren stehen ebenfalls andere Befunde, als mir gesagt wurden. Nun ist es wahrscheinlich das ich noch eine Schmerztherapie und eine neue Operation bekomme.
Ist es möglich ihn deswegen zu verklagen?
8 Antworten
Klar kannst du ihn verklagen...der Weg ist lang und teuer...wenn dir danach ist.
Steck die Energie besser in deine Gesundung.
Du kannst dich mit deinem Fall an den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wenden. Die schauen dann, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
Wenn ja, bestünde auch die Chance auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld, wobei du da keineswegs mit Reichtümern rechnen solltest. Wir sind in Deutschland, nicht in den USA. Und auf jeden Fall solltest du dir für dieses Prozedere anwaltliche Unterstützung besorgen, wo du allerdings wahrscheinlich zumindest in Vorleistung gehen musst, sofern du keine Rechtsschutzversicherung hast, die in so einem Fall die Kosten übernimmt.
Ist es möglich ihn deswegen zu verklagen?
Verklagen kannst immer und jeden :)) ob Aussicht auf Erfolg besteht, steht auf einem anderen Blatt.
bei OP´s unterschreibt man solche Einverständnisserklärung, da ist man über die Folgen aufgeklärt
Probier‘s, aber mach dir nicht allzu große Hoffnungen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, das gilt für Ärzte ganz besonders.
Bevor du nun aber zum Anwalt rennst, kannst du dich erstmal an die zuständige Ärztekammer wenden.
ja das kannst du! Du solltest dich aber vorher bei deiner Krankenkasse erkundigen ob eine Klage was bringt!
Ein Einwilligungen können Kunstfehler aber nicht abdecken. ;-)