Privatverkauf, was ist mit der restgarantie?
Hallo,
Ich möchte etwas Privat kaufen. Der Verkäufer sagt es wäre noch Restgarantie drauf und er gibt die Rechnung mit. Das ganze wurde bei Otto gekauft. Habe jetzt mal bei Otto angerufen und gefragt wie es denn dann im Garantiefall wäre, da er ja der Verkäufer das Produkt dort gekauft hat und ich nicht. Die meinten dann, dass der Verkäufer die Garantie beanspruchen müsste. Also wenn ich jetzt ein Defekt habe müsste der Verkäufer es dort reklamieren.
Kennt sich hier jemand aus und weiß wie es gesetzlich vorgeschrieben ist? Hat Otto Recht?