Was darf der Vermieter und was nicht?
Hallo Freunde ,
undswar möchte ich eine Wohnung anmieten bei der Firma Vonovia und ich sollte Unterlagen wie Einkommensnachweise und Schufa Auskunft vorlegen habe ich auch gemacht damit sollte es klappen wurde mir gesagt und der Mietvertrag wurde zugeschickt ich soll ihn unterschreiben und zurück schicken. Jetzt steht aber in den Unterlagen zwischen den Mietverträgen das ich ein Nachweis über die letzten 6Monaten Mietzahlungen Nachweisen soll? ich habe natürlich nichts zu verbergen aber geht das trotz Schufa Auskunft und Einkommens Nachweise nicht zu weit? Muss ich das nachweisen? Was kann ich dazu antworten ? Freue mich auf eure antworten
Mit freundlichen Grüßen
9 Antworten
Wenn du die Wohnung willst, musst du dem Vermieter alle Unterlagen vorlegen, die er haben, ansonsten bekommst du die Wohnung einfach nicht. Das ist völlig unabhängig davon, was er real, rechtlich verlangen darf. Selbst wenn du sagst wegen diesem oder jenem Paragraphen/Gerichtsurteil ist es unzulässig das zu verlangen, bist du einfach raus. Weil du dann als besserwisserischer Querulant da stehst und so jemanden will kein Vermieter. Der Vermieter hat immer die freie Entscheidung, an wen er vermietet.
Ein Vermieter will vor allem einen Mieter haben, der pünktlich die Mieter zahlt. Ergo darf er auch Nachweise verlangen.
In der Regel wird eine Bescheinigung vom Vorvermieter verlangt, in der dir bescheinigt wird, dass du immer pünktlich die Miete gezahlt hast und keine Mietrückstände vorliegen.
der Mietvertrag wurde zugeschickt
Vom Vermieter bereits unterschrieben oder noch nicht? Wenn nicht, steht es dem Vermieter natuerlich frei, dein Vertragsangebot anzunehmen oder nicht.
Dann hat er dir (unverbindlich) in Aussicht gestellt, den Mietvertrag mit dir schliessen zu wollen, wenn du die von ihm gewuenschten Unterlagen nachreichst.
Jeder Vermieter kann selbst bestimmen, wie er sich vor evtl. Mietnomaden schützt. Wenn du diese Bescheinigung nicht beibringst, bekommst du die Wohnung eben nicht. Da gibt es sicher genügend andere Interessenten.
https://ratgeber.immowelt.de/a/mietschuldenfreiheitsbescheinigung-ueblich-aber-nicht-erzwingbar.html
Muss ich das nachweisen?
wenn es gefordert wird, schon; nur ist den Ex-Vermieter nicht dazu verpflichtet das auszustellen
das kann über Wohnung oder Weitersuche ausschlaggebend sein
Vom Vermieter noch nicht unterschrieben wir sollen sie erst unterschreiben dan wird sie uns noch mal unterschrieben zu geschickt 🤦🏽♀️