Sexueller Missbrauch als Kinder (überreden)?

8 Antworten

Hallo Adore,

im juristischen Sinn war das kein Missbrauch, weil der 13jährige juristisch noch selbst ein Kind ist.

Aber natürlich hat er den Altersunterschied als Machtinstrument gegen dich ausgenutzt und dich hinterher seelisch terrorisiert. Egal wie man so etwas jetzt nennt, es ist schlimm.

holgerholg  21.12.2019, 23:07

Im juristischen Sinn war es ein Missbrauch

§ 176 Abs 1 StGB besagt:

Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Das eigene Alter ist dabei nicht relevant. Wenn man selbst unter 14 ist, bedeutet dass nur, dass man für einen Gesetzesverstoß nicht bestraft werden kann. Trotzdem ist es auch dann ein Gesetzesverstoß.

Wenn beide unter 14 sind, begehen beide die Straftat, aber da beide unter 14 sind, können beide nicht bestraft werden.

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Libertinaerer  23.12.2019, 19:30
@holgerholg
Im juristischen Sinn war es ein Missbrauch

Auf keinen Fall.

§ 176 Abs 1 StGB besagt:

Ist irrelevant was er "besagt", da das Geschriebene sich nicht an Kinder wendet. Relevant ist, wie das Gesetz gemeint ist. Und DAS steht NICHT im Gesetzestext.

Deswegen:

Trotzdem ist es auch dann ein Gesetzesverstoß.

Falsch. Der Schutzzweck des Gesetzes schließt Kinder als Täter aus.

Wenn beide unter 14 sind, begehen beide die Straftat

Doppelt falsch.

  1. Kinder können per definitionem keine Straftäter werden. Egal was auch immer sie tun. Sie können aber durchaus Täter werden. Und zwar bereits ab 7.
  2. Aus dem Schutzzweck ergibt sich dann aber: "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein" (Laubenthal)
aber da beide unter 14 sind, können beide nicht bestraft werden.

Was aber zivil- bzw. familienrechtliche Folgen nicht ausschließt - sofern eine illegale Handlung vorliegt.

Eine einvernehmliche sexuelle Handlung zw. U14, die im Übrigen auch von den (strafmündigen) Eltern gefördert werden dürfte, ist allerdings eben gar "kein Delikt" (Röhl), ein unfreiwilliger "sexueller Übergriff" hingegen wäre es.

Und DER könnte dann auch rechtliche Konsequenzen haben - auch vor 14.

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holgerholg  23.12.2019, 22:47
@Libertinaerer
Ist irrelevant was er "besagt", da das Geschriebene sich nicht an Kinder wendet.

Wieso sollte das nicht für Kinder gelten? Nur weil Kinder nicht strafmündig sind, heißt das nicht, dass sie sich nicht an die Gesetze halten müssen.

Ein 13 jähriger ist zwar nicht strafmündig, darf aber trotzdem keinen Sex mit einem 3, 9 oder 13 jährigem Kind haben. Genau wie auch Mord, Diebstahl und Körperverletzung verboten sind.

Gesetze, die erst für Täter ab einem bestimmten Alter gelten, haben diese Altersgrenze im Gesetzestext.

Ein Beispiel mit Altersgrenze gibt es im § 176a Abs 2 Nr 1 StGB. Dort kann es für Täter ab 18 ggf. Eine höhere Mindeststrafe geben. Die Straftat ist dann ein Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des §  176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
Relevant ist, wie das Gesetz gemeint ist. Und DAS steht NICHT im Gesetzestext.

Es steht doch genau im Gesetzestext wie das Gesetz gemeint ist: jeder, der Sexuelle Handlungen vor oder an Kindern vornimmt, wird bestraft.

Eine einvernehmliche sexuelle Handlung zw. U14, die im Übrigen auch von den (strafmündigen) Eltern gefördert werden dürfte, ist allerdings eben gar  "kein Delikt"(Röhl), ein unfreiwilliger "sexueller Übergriff" hingegen wäre es.

Einvernehmlich oder nicht ist bei diesem Paragraphen völlig unwichtig. Sexuelle Kontakte mit Kindern sind immer verboten. Selbst wenn ein Kind jemanden überredet o.Ä., macht sich diese Person strafbar. Nicht einvernehmliche Handlungen / Übergriffe werden bereits in anderen Paragraphen unabhängig vom Alter des Opfers unter Strafe gestellt.

Eltern dürfen diese Handlungen nicht fördern, da sie gegenüber ihren Kindern eine Garantenstellung haben und somit im Gegenteil versuchen müssen, dass Straftaten gegen diese abgewendet werden, da sie sich sonst durch unterlassen (§13 StGB) strafbar machen.

Wann was erlaubt ist (abgesehen von einigen Spezialfällen):

https://www.anwalt.de/rechtstipps/altersgrenzen-im-sexualstrafrecht-wer-mit-wem-wann-wie-oft-und-wie-lange-sex-haben-darf_092450.html

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Libertinaerer  24.12.2019, 00:45
@holgerholg
Wieso sollte das nicht für Kinder gelten?

Habe ich nicht geschrieben.

Nur weil Kinder nicht strafmündig sind, heißt das nicht, dass sie sich nicht an die Gesetze halten müssen.

Habe ich auch nicht geschrieben. Sogar das Gegenteil habe ich geschrieben.

Du solltest an deinem Textverständnis arbeiten. Vielleicht noch vor einer etwas tiefergehenden Beschäftigung, wie Rechtsfindung funktioniert.

Also nochmal: Gesetze dienen einem Zweck. Nämlich ein Rechtsgut zu schützen. Den Schutzzweck eines (Zivil- oder Straf-)Gesetzes hat jeder zu beachten. Tut er das nicht, begeht er eine illegale Handlung, ein Delikt.

Davon unabhängig gibt es den Text eines Gesetzes. Dort stehen die Folgen einer illegalen Handlung. Bei einem Strafgesetz gibt es keine strafrechtlichen Konsequenzen für ein Kind, es kann aber, weil Verstoß gegen den Schutzzweck, zivil- bzw. familienrechtliche Konsequenzen haben (und hat es ggf.auch).

Dummköpfe schauen sich nur den (möglichst unkommentierten) Gesetzestext an, und denken, sie hätten den juristischen Fachtext (natürlich ohne juristische Ausbildung oder Erläuterung) verstanden.

Kluge Köpfe fragen einen Juristen, der wiederum im Zweifel in der Fachliteratur nachliest, wie ein Gesetz genau gemeint ist, und was es dazu bereits für (möglichst höchstrichterliche) Entscheidungen gibt. Auch den Schutzzweck des Gesetzes kann er der Fachliteratur entnehmen.

Hier ist der Schutzzweck nicht der Schutz vor sexuellen Handlungen, sondern die Entwicklung zur sexuellen Selbstbestimmung zu schützen vor Eigeninteressen von Personen, die diese Entwicklung bereits hinter sich haben. Oder anders: Schutz vor sexuellen Handlungen durch Ältere.

Den Kindern soll dadurch ein Freiraum geschaffen werden, für ihre eigenen Entwicklung, zu der auch, welch Überraschung, sexuelle Handlungen mit anderen Kindern zählen.

DESWEGEN ist DAS ...

Ein 13 jähriger ist zwar nicht strafmündig, darf aber trotzdem keinen Sex mit einem 3, 9 oder 13 jährigem Kind haben. Genau wie auch Mord, Diebstahl und Körperverletzung verboten sind.

... vollkommener Schwachsinn.

Gesetze, die erst für Täter ab einem bestimmten Alter gelten, haben diese Altersgrenze im Gesetzestext.

Und das ist auch notwendig, da sich das StGB an alle diese unterschiedlich alten Täter wendet. Nicht aber an Kinder. Sie werden niemals vor ein Strafgericht kommen und verurteilt werden.

Ob im Gesetzestext drinsteht, "gilt nicht für Kinder unter 14" oder nicht, ist praktisch ohne Bedeutung. Es macht keinen Unterschied.

Denn die Fachleute wissen eben, wie sie Gesetze zu verstehen haben. Und wenn nicht, können sie es nachlesen ...

Einvernehmlich oder nicht ist bei diesem Paragraphen völlig unwichtig.

Korrekt. Für die, die Täter werden können. Kinder können bei diesem Paragrafen aber keine Täter werden. Und einvernehmlicher Sex zw. ihnen ist aufgrund des Schutzzwecks des Gesetzes kein Delikt.

Hast Du Tomaten auf den Augen, oder sonstwie Schwierigkeiten, die mit Verlaub eigentlich überschaubaren Zitate von Laubenthal und Röhl zu verstehen?

Eltern dürfen diese Handlungen nicht fördern, da sie gegenüber ihren Kindern eine Garantenstellung haben und somit im Gegenteil versuchen müssen, dass Straftaten gegen diese abgewendet werden, da sie sich sonst durch unterlassen (§13 StGB) strafbar machen.

Nur machen sich Kinder beim einvernehmlichen Sex untereinander nicht strafbar, bzw. sie begehen auch kein Delikt.

Allerdings ist generell die Förderung der sexueller Handlungen Minderjähriger eine Straftat. Die Eltern sind davon allerdings ausdrücklich ausgenommen. Die dürfen dies durch Verschaffen von Gelegenheit tun.

Wird übrigens entsprechend auch tagtäglich in vielen Kitas praktiziert.

Und bevor Du weiter dummes Zeug von dir gibst, sei doch bitte so gut, und lies erstmal in der juristischen Fachliteratur nach. Ich hatte ja bereits erläuternde Beiträge verlinkt. Dort findest Du Rechtslage etwas ausführlicher erklärt mit weiteren Zitaten aus der Fachliteratur von Leuten, die dies gelernt haben, lehren, urteilen, kurz: sich damit auskennen.

Danke.

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Libertinaerer  23.12.2019, 19:39
im juristischen Sinn war das kein Missbrauch, weil der 13jährige juristisch noch selbst ein Kind ist.

Korrekt.

Aber natürlich hat er den Altersunterschied als Machtinstrument gegen dich ausgenutzt

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Kommt drauf an, wie der Fragesteller dazu steht.

und dich hinterher seelisch terrorisiert. Egal wie man so etwas jetzt nennt, es ist schlimm.

Wenn der Fragesteller es als "schlimm" empfunden hat, dann war es in der Tat schlimm. Und wenn nicht, dann nicht:

"Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten.“ (Freund/Riedel-Breidenstein)

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Mit wem kannst du darüber reden?

Adore77 
Fragesteller
 21.12.2019, 23:39

noch nie darüber gereden

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danach hat immer gesagt das er mich tötet wird , wann ich das jmd sagt

Nun, das war wohl kaum wörtlich gemeint.

"Sexueller Missbrauch" war es schon mal nicht, da beide unter 14 waren.

Wenn es nicht einvernehmlich war, dann kann man es einen "sexuellen Übergriff" nennen: "Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten.“ (Freund/Riedel-Breidenstein)

War es das nicht, sondern Du wolltest es auch machen (sei es aus Lust, sei es aus Neugier), dann ist alles okay.

Ist auch nichts ungewöhnliches.

Das wäre sehr übel. Aber auch er war mit 13 noch strafunmündig.

Goodnight  19.01.2021, 12:57

Ist trotzdem Missbrauch. Die Strafen dafür nennt man dann juristisch Erziehungsmassnahme.

Die Erziehungsmassnahmen reichen von Erziehungsberatung der Eltern bis Wegnahme der Kinder.

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Ja dat is sehr tragisch. Ich wurde als Junge von meiner Pflegemutter für sexuelle Handlungen missbraucht oder von einem Nachbar nackt mit anderen Kindern gefilmt.

Du haben eine Therapie oder was änliches gemacht?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung