Sex von Kindern u14 - Gesetzesgrundlage?

6 Antworten

Es ist nicht erlaubt, soviel ist klar. Denn Sex erst mit Personen ab 14 Jahren gesetzlich zulässig, ggf. wird bei Liebesbeziehungen mit 13 jährigen noch eine Ausnahme gemacht.

Die Kinder dürfen also keinen Sex miteinander haben, da jeweils der andere zu Jung ist, auch nicht mit älteren versteht sich. 

Doch ist die rechtliche Lage sehr verzwickt an der Stelle... Denn wenn beide gleich alt sind und beide es wollten, wen soll man dann verurteilen? Besonders da beide nicht strafmündig sind. Es ist also nicht erlaubt aber nicht strafbar wenn beide unter 14 sind. 

Generell können auch nur die Eltern anzeige erstatten, die Kinder nicht.

Relevant ist dafür der Folgende Artikel: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

BarakoBarmer 
Fragesteller
 13.05.2015, 11:31

Wie kommst du darauf das nur die Eltern anzeige erstatten können? Wenn dieses Gesetz hier wirklich zuständig ist - dann wäre dieser sex von zwei gleichaltrigen U14 - Sexueller Missbrauch von kindern jdeder wäre verpflichtet bei Kentniss dieses sofort anzuzeigen. Da sexueller missbrauch ja keni Antragsdelikt ist - genau so wie bei mord auch. oder?

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Libertinaer  16.05.2015, 20:54

Es ist nicht erlaubt, soviel ist klar.

Juristen wie auch Sexualpädagogen sehen das aber gaaanz anders.

Denn Sex erst mit Personen ab 14 Jahren gesetzlich zulässig,

So ein Gesetz gibt es nicht.

Relevant ist dafür der Folgende Artikel: 

Der Gesetzestext ist ein Fachtext für Fachleute. Wer nicht gelernt hat, das zu verstehen und einzuordnen, der sollte vorsichtig mit seinen Aussagen sein, und vielleicht lieber in eine kommentierte Gesetzesausgabe schauen?!

ggf. wird bei Liebesbeziehungen mit 13 jährigen noch eine Ausnahme gemacht.

In D:

U14 & U14 = prinzipiell legal

Ü14 & Ü14 = prinzipiell legal

Bei geringen Altersunterschied (13 & 14) sollte ein entsprechendes Strafverfahren eingestellt werden.

Für mehr Details: S. mein Kommentar zur "hilfreichsten Antwort".

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Die Rechtsgrundlage ist:

§ 176 - Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Das gilt natürlich auch wenn der Täter / die Täterein ebenfalls unter 14 ist. Hier greift dann aber die Frage der Strafmündigkeit, die in diesem Alter nicht gegeben ist.

Deine Bekannte hat also Recht! Sex unter Kindern (beide unter 14) ist strafbar, wird aber nicht verfolgt.

BarakoBarmer 
Fragesteller
 13.05.2015, 11:24

Ich meine das ist doch total verrückt. Hier kann man nicht von Täter sprechen oder? Wenn beide z.b 8 Jahre alt sind und einvernehmlich sex haben. Wäre es das eine Pflicht beide zugleich wegen sexuellen missbrauchs anzuzeigen?

Weil sexueller missbrauch ist ja kein antragsdelikt. wenn ein kind einen mord begeht  ist es ja auch eine  pflicht dieses anzuzeigen.

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NSchuder  13.05.2015, 11:30
@BarakoBarmer

Kannst Du Dir wirklich zwei 8 jährige vorstellen, die einvernehmlichen Sex haben und auch nur ansatzweise wissen was sie da tun? 

Darüber möchte ich nicht einmal nachdenken. Das ist zu "krank". Wie sollten zwei Kinder im dem Alter überhaupt wissen was genau zu tun ist?

Aber genau weil das so verrückt wäre, gibt es ja die Strafunmündigkeit. Die Kinder wissen in dem Alter nicht was sie tun und deshalb kann man sie dafür auch nicht bestrafen.

Wäre es das eine Pflicht beide zugleich wegen sexuellen missbrauchs anzuzeigen?

Die Kindern nicht, aber wenn Du zum Beispiel Kenntnis davon hast, dass die Eltern mindestens eines der Kinder davon Kenntnis haben und das Ganze fördern oder zumindest dulden oder sich daran selber sexuell erregen, dann kannst und solltest Du die Eltern anzeigen.

§ 180 - Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren


1.durch seine Vermittlung oder
2.durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

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Libertinaer  16.05.2015, 21:20
@NSchuder

Kannst Du Dir wirklich zwei 8 jährige vorstellen, die einvernehmlichen Sex haben und auch nur ansatzweise wissen was sie da tun?

  1. Kinder haben eine andere Sexualität als Erwachsene. Sie ist nicht nur durch Genuss, sondern z.B. auch durch Neugier angetrieben, während das erwachsene Sexualleben als gemeinhin auf die Genitalität reduziert gilt (sprich: die Kleinen haben eher eine ganzheitliche Sexualität, die während der Pubertät leider leicht verloren geht).
  2. Sexualität gehört zum Menschen von Geburt an. Ob Kinder sexuell aktiv bleiben, liegt an der Reaktion der Umwelt. Wenn ein sexuell gestörter Erwachsener das z.B. für "krank" hält, dann wird das Kind damit aufhören bzw. heimlich weiter machen - nur dann eben mit Schuldgefühlen beladen.

wenn Du zum Beispiel Kenntnis davon hast, dass die Eltern mindestens eines der Kinder davon Kenntnis haben und das Ganze fördern oder zumindest dulden oder sich daran selber sexuell erregen, dann kannst und solltest Du die Eltern anzeigen.

Ähm, "Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt;"

Und BTW: Kinder sollen vor Älteren geschützt werden, nicht umgekehrt! Wenn ein Kind oder mehrere Kinder Sex vor einem Erwachsenen haben, dann ist das nicht strafbar! Strafbar ist es für den Erwachsenen, wenn der Erwachsene dazu auffordert oder mitmacht.

Aber genau weil das so verrückt wäre, gibt es ja die Strafunmündigkeit. Die Kinder wissen in dem Alter nicht was sie tun und deshalb kann man sie dafür auch nicht bestrafen.

Aber für Schadensersatz bis zum Freiheitsentzug reicht es schon - zumal Kinder ab 7 begrenzt deliktfähig sind. Natürlich nur, wenn einer nicht freiwillig mitgemacht hat. Bei Freiwilligkeit landet nichts vor gar keinem Gericht.

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Libertinaer  16.05.2015, 21:32
@Libertinaer

Nachtrag:

Übrigens entsteht der Wunsch nach einer "erwachsenen Sexualität" so zw. 10 und 13 Jahren. Dann ist man kein biologisches Kind mehr (weil nach der Geschlechtsreife), aber immer noch ein juristisches Kind.

"Kinder" mit einem "erwachsenen" Sexualleben sind also auch nichts ungewöhnliches.

Geschweige denn etwas "schädliches", "gefährliches", etc.

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Libertinaer  16.05.2015, 20:48

Das gilt natürlich auch wenn der Täter / die Täterein ebenfalls unter 14 ist.

Nö: "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht."

Das ergibt sich aus dem Gesetzesgrund.

Hier greift dann aber die Frage der Strafmündigkeit, die in diesem Alter nicht gegeben ist.

Ja, deswegen steht obiges nicht im Gesetzestext. Ansonsten: Fälle sexueller Gewalt landen auch vor Gericht. Nur eben nicht den Strafgerichten.

Ergo:

Deine Bekannte hat also Recht!

Das ist totaler Unfug. Sie hat nicht nur Unrecht, sondern will wohl auch noch das Positive der Sexualität bei Kindern widernatürlich unterdrücken - was sie wissen könnte, wenn sie nur die (kostenlosen) Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums zur Sexualerziehung gelesen hätte, die sich ausdrücklich auch an die Erzieher richten.

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Kinder unter 14 sind schuldunfähig und können daher nicht bestraft werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldunf%C3%A4higkeit

Libertinaer  16.05.2015, 21:06

Aber sie sind ab 7 Jahren begrenzt deliktfähig.

Nur wenn sie freiwilligen Sex haben, landet das dennoch nicht vor Gericht, weil der Sex legal ist.

Wendet aber eines der Kinder sexuelle Gewalt an, dann hingegen geht es ggf. auch vor Gericht.

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Wie willst du zwei Leute bestrafen, die nicht strafmündig sind?

Nazuga  13.05.2015, 12:03

Die Eltern wegen nicht Einhaltung der Aufsichtspflicht? Oder so....

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Eminara  13.05.2015, 12:07
@Nazuga

wie stellst du dir das vor, dass Eltern ihre Kinder bis 13 Jahre niemals aus den Augen lassen. Wie soll das gehen?

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Libertinaer  16.05.2015, 20:42
@Eminara

Wie soll das gehen?

Genau! Deswegen verlangt das auch kein Gericht. Aber das ist aus manchen Köpfen genauso wenig rauszukriegen, wie das (rechtlich sinnfreie) "Eltern haften für ihre Kinder" auf Baustellenschildern.

Davon abgesehen: Kinder sind nicht nur strafunmündig, sie sind als Täter auch ausgeschlossen. Nicht im Gesetzestext, aber im Gesetzesgrund.

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BarakoBarmer 
Fragesteller
 13.05.2015, 12:04

ja aber ist es meine Pflicht zwei 3jährige anzuzeigen wenn diese sex haben jeweils wegen sexuellen mißbrauch? Oder anders gesagt wenn ich diesen sexuellen mißbrauch nicht anzeige mache ich mich dann strafbar?

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Also unter 14 Jahren ist es verboten. Ab 14jährige Minderjährige dürfen nur ab 14jährigen Minderjährigen. 18 oder älter nur mit 18 oder älter. Also 13- GAR NICHT 14-17 MIT 14-17 18+ MIT 18+ Das ist so zum Schutz, da man hier erst als ca. 14 jähriger als reif genug gilt sich auch richtig um Dinge, wie Verhütung zu kümmern

BarakoBarmer 
Fragesteller
 13.05.2015, 12:03

Ok das mit 14-17 hatte ich jetzt noch nicht gelesen. Auf welcher Gesetzlichen Grundlage basieren diese Zahlen? Oder welcher Paragraph regelt das? Im "Mißbrauchparagraph" wird eben geregelt U14 und alles Ü14 wird gleichgestellt.

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clemensw  13.05.2015, 12:30
@BarakoBarmer

Das kannst Du auch nirgends gelesen haben, weil "TheKevinHunter" vollkommenen Blödsinn schreibt. Diese Regelungen gibt es nicht.

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clemensw  13.05.2015, 12:12

Leider vollkommen falsch. Lies bitte das StGB, Besonderer Teil, 13. Abschnitt: "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung", §§174 - 184h.

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BarakoBarmer 
Fragesteller
 13.05.2015, 12:30
@clemensw

nein dieser Paragraph ist im Zusammenhang völlig falsch!!! Es geht darin um Schutzbefohlene oder Verwandte! Das ist aber was total anderes.

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Apfelkind1986  13.05.2015, 12:40

Nicht ganz korrekt.

Eine 14 Jährige darf auch mit einem 65 jährigen Sex haben.

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xXLiraXx  13.05.2015, 13:26
@Apfelkind1986

Nicht ganz korrekt. 

Es gilt das Recht, wie schon genannt, das u14 niemand Sex haben darf, ü14 ist es nur mit Leuten zwischen 14 und 16 erlaubt und erst ab 16 mit jedem! 

Es galt mal das Recht das bis 18 nur mit bis 21 jährigem, aber das wurde abgeschafft. Zumindest soweit ich weiß, da ich nichts mehr dazu im StGB finden kann und ich weiß das es dort mal drin stand. 

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clemensw  13.05.2015, 14:05
@xXLiraXx

Auch falsch:

U16/Ü21 kann in Ausnahmefällen strafbar sein, ansonsten ist man in den meisten Fällen ab 14 Jahren "vögelfrei".

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Libertinaer  16.05.2015, 20:33
@xXLiraXx

Es gilt das Recht, wie schon genannt, das u14 niemand Sex haben darf,

So ein Gesetz gibt es nicht!

ü14 ist es nur mit Leuten zwischen 14 und 16 erlaubt und erst ab 16 mit jedem!

So ein Gesetz gibt es auch nicht.

Korrekt: U14 dürfen mit anderen U14, und Ü14 mit anderen Ü14 - egal wie alt der andere Ü14 auch immer ist (Sonderfälle wie Klassenlehrer vs. Schutzbefohlener mal ignoriert - für die gilt "ab 16")

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TheKevinHunter  13.05.2015, 16:19

apfelkind? Aus welcher BILD - Ausgabe hast du diese Info? @clemensw.. wenn diese Infos nicht stimmen dann tut mir das leid.. so wurde uns das in der schule gesagt

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clemensw  13.05.2015, 16:44
@TheKevinHunter

@Kevin: Dein Lehrer erzählt leider Mist. 

P.S: Apfelkind hat Recht: Selbst 14/99 ist legal, wenn weder Geld gezahlt noch eine Zwangslage ausgenutzt wird, die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung vorhanden ist und zwischen beiden kein Dienst-, Lehr-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnis besteht.

Wie gesagt: StGB §§174-184h. LESEN!

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