Da wir Dich hier alle nicht körperlich untersuchen können, keine Blutabnahme durchführen und vom Labor untersuchen lassen können, wäre jede Aussage reine Glaskugel-Leserei.

Anhaltende Müdigkeit kann viele Ursachen haben - harmlose und weniger harmlose. Das kann nur ein Arzt beurteilen.

...zur Antwort

Da es mit jedem Objektiv auftritt, muss am Kamerabody selber liegen. Ich vermute eine Verschmutzung des Sensors oder des Spiegels. Du solltest die Kamera professionell reinigen lassen oder - sofern noch Gewährleistung/Garantie drauf ist - reklamieren.

...zur Antwort

Gefühle kann man nicht erzwingen - und wenn er Dich als Kind sieht und Deine Flirtversuche nicht wahrnimmt oder sogar bewusst ignoriert, dann kannst Du daran nichts ändern. Dann wird es einfach nichts mit diesem Mann.

...zur Antwort

Warum sollte das nicht normal sein?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was einen sexuell erregt. Das können optische Eindrücke wie reale Menschen, Bilder oder Videos aber auch Gedanken wie zum Beispiel beim Lesen oder auch nur die eigene Phantasie sein.

Das ist alles völlig normal.

...zur Antwort

Es kommt das Recht des Staates zum Tragen, in dem Du das Verbrechen begehst. Evtl. hättest Du in den amerikanischen Bundesstaaten, in denen noch die Todesstrafe gilt, eine bessere Chance auf eine Umwandlung in Lebenslänglich - aber mehr auch nicht.

...zur Antwort
Nein

Dass Du diese Frage hier überhaupt stellst, sagt mir, dass Du zumindest unsicher bist und selber Bedenken hast.

Vermutlich wird es nicht nur ein reines Übernachten, also im selben Raum schlafen. Ich denke, das ist Dir selber klar.

Von uns weiß aber keiner was Du unter "mehrmals getroffen" verstehst und wo Du die Grenze ziehst, ab wann Du mehr zulassen möchtest.

Ich denke, Du solltest auf Dein Gefühl hören und da scheinst Du zumindest Zweifel zu haben. Also lass es besser und warte noch einige Treffen ab.

...zur Antwort

1-2 Wochen sind eigentlich ganz normal. 3 Wochen ist sicher eine "vorsichtige" Aussage, damit Du nicht zu früh nachfragst.

Du kannst ganz ruhig sein. Das ist kein schlechtes Zeichen. Wenn irgend etwas festgestellt wird, dann wird die Praxis sich ohnehin bei Dir melden und Dich zu einem Termin bitten.

...zur Antwort
Wie reagieren, wenn man in der Öffentlichkeit so behandelt wird?

Ich bekam von meiner Familie und Freunden oft zu hören, dass mein Freund gar nicht zu mir passt, weil ich viel "zu hübsch" für ihn wäre und ich "etwas Besseres" verdienen würde... Am Anfang hat mich das ziemlich fertiggemacht, da er mein erster Freund ist und nicht wusste, wie ich damit umgehen soll. Mittlerweile ist es mir aber egal, da ich seinen Charakter liebe und mir da nicht mehr reinreden lasse. Nur passiert es ab und zu, dass wenn wir draußen sind, auch von fremden Menschen irgendwelche unangebrachten Kommentare kommen. Meistens sind es Teenager-Mädchen, die zwei kg Schminke im Gesicht haben, die dann plötzlich anfangen über meinen Freund zu reden, wenn wir an ihnen vorbeigehen und lachen. Es ist sehr schwer in solchen Momenten die aufsteigende Wut zu unterdrücken. Ich verstehe nicht, wie man so sein kann? Mich widert dieses Verhalten so an, fühlen die sich irgendwie geiler, wenn sie andere Menschen abwerten? Jedenfalls habe ich keine Ahnung, wie ich reagieren soll, ob ich einfach dem Drang nachgeben und ausrasten soll (Ich würde dann tatsächlich nicht neutral bleiben können und ziemlich ausrasten, ich bin da sehr impulsiv) oder sie einfach ignorieren? Letztes Mal habe ich sie ignoriert und habe dann wirklich den ganzen Weg nach Hause damit gekämpft, nicht nochmal umzudrehen, weil es mich einfach so aufgeregt hat. Wieso kümmern sich Menschen nicht einfach um ihr eigenes Leben?

...zum Beitrag

Das ist ein absolut unmögliches Verhalten dieser Menschen - mal abgesehen davon, dass es so etwas wie "zu hübsch" als Partner gar nicht gibt. Im Idealfall ist man doch nicht nur wegen des Aussehens mit jemand zusammen, sondern weil es einfach "passt", und zwar charakterlich.

Durch Ausrasten auf solche Sprüche zu reagieren, wäre allerdings nichts besser als diese Sprüche raus zu hauen.

Ich glaube nicht, dass sich Dein Freund besser fühlen würde, wenn Du Dich dann auf offener Strasse mich solchen Leuten battelst. Besser und für Deinen Freund sicher auch besser wäre es, wenn Du ihm dann das Gefühl gibst und sagst, dass er für Dich genau der richtige ist und dass Du ihn liebst wie er ist.

Diese Leute, die andere runter machen müssen, um sich selber besser oder schöner oder überlegener zu fühlen, sind eigentlich arme Gestalten, die man gar nicht weiter beachten sollte.

...zur Antwort

Du verstösst damit auf jeden Fall gegen die AGB von paypal.

Ob das "raus" kommt, oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Bei einem Abgleich der Daten z.B. mit dem Melderegister, könnte es aber auffallen und paypal behält sich in solchen Fällen eindeutig rechtliche Schritte vor.

...zur Antwort

1.) Hat die Versicherung den Stuhl denn eigentlich in Augenschein genommen bzw. begutachtet? Eine pauschale Aussage, dass Klappstühle immer Qualitätsmängel haben, finde ich geradezu abenteuerlich. Es gibt auch sehr stabile Klappstühle.

2.) Haftest Du - und damit auch Deine Versicherung - nur für Schäden, die Du schuldhaft oder fahrlässig verursacht hast. Das müssen wir weiter auseinander bröseln.

Im § 823 Abs. 1 BGB heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Das bedeutet, damit ein Geschädigter überhaupt Ersatzansprüche geltend machen kann, muss der Verursacher schuldhaft gehandelt haben. So ein schuldhaftes Handeln kann vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sein.

Vorsatz würde bestehen, wenn der Verursacher den Stuhl absichtlich kaputt gemacht, also zum Beispiel gegen eine Wand geschlagen oder mit der Axt zerstört hätte. Das ist hier nicht der Fall.

Ein sogenannter "bedingter Vorsatz" wäre es, wenn der Verursacher den Schaden hätte vorhersehen und verhindern können, ihn durch seine Handlung aber bewusst in Kauf genommen hat. Das ist manchmal schwer zu beurteilen...

Wenn Der besagte Stuhl schon auf den ersten Eindruck so instabil aussah, dass zu erwarten war, dass er unter dem Körpergewicht des Verursachers zusammenbricht, dann wäre das tatsächlich ein "bedingter Vorsatz". Aus der Ferne ist es aber schwer zu beurteilen, ob das hier so war.

Eine Fahrlässigkeit würde vorliegen, wenn der Verursache sich nicht dem "normalen" Menschenverstand entsprechend verhalten hat. In diesem Fall wäre das zum Beispiel wenn er sich mit Wucht auf den Stuhl "geschmissen" und nicht "normal" hingesetzt hätte.

Darüber hinaus gäbe es noch die Vertragshaftung und die Gefährdungshaftung. Beides kommt hier nicht zum Tragen. Daher gehe ich nicht weiter drauf ein.

Zurück zum konkreten Fall. Hier könnte "bedingter Vorsatz" vorliegen. Hierfür muss die Versicherung tatsächlich nicht zahlen, denn der Verursacher hätte die Folgen seines Handelns voraussehen können.

3) Wichtig ist auch, dass die Haftpflicht immer nur den Zeitwert des Gegenstandes ersetzt (es gibt Ausnahmen, wie zum Beispiel seltene Oldtimer). Das ist auch Rechtens, denn der Geschädigte soll ja die Möglichkeit haben, sich einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen - aber nicht, sich neu einzudecken.

Hier stellt sich also die Frage wie alt der Gartenstuhl war und in welchem Zustand er war und welchen Neupreis er bei Anschaffung hatte.

4) Rein theoretisch könntest Du selber den Besitzer des Stuhles für einen erlittenen Schaden haftbar machen - zumindest sofern diese davon wusste, dass der Stuhl nicht mehr sicher war und unter Dir zusammen brechen würde. Dann müsste ggf. seine Versicherung Dir Schmerzensgeld zahlen...

Unterm Strich sieht die Sache so aus, dass es sich nicht lohnt mit der Versicherung einen großen Streit anzufangen, schon gar nicht wenn der betroffene Stuhl schon einige Jahre alt war. Dann reden wir nämlich von einem Zeitwert von vielleicht 10 Euro. Für 60 Euro gibt es ja schon neue Stühle.

Wenn Du das unbedingt willst, dann solltest Du dem Geschädigten das Geld am Besten aus eigener Tasche geben. Im Bezug darauf, dass die Haftpflicht vielleicht doch zahlt, sehe ich nur geringe Chancen und wenn, dann nur einen deutlich geringeren Betrag als die genannten 60 Euro.

...zur Antwort
Oft geil bzw. Viel Lust! Bin ich eine Nymphe?

ich brauche mal euren Rat, Ansicht zu meiner Frage.... und zwar bin ich seid einem Jahr mit meinem Freund zusammen..... und finde ihn mega heiß und habe deswegen verdammt viel Lust auf ihn! Ich könnte mega oft mit ihm Sex haben ... auch manchmal gern mehrmals täglich, wie gerade jetz im Urlaub. Wenn ich im mitteile dass ich Lust habe dann wertet er es oft ab wie zb. .... du bist furchbar, so oft wie du gamsig bist ist nicht normal du bist doch eine Nymphomanin..... oder, du hast nicht auf mich Lust, wären wir nicht zusammen wärst du auch Geil , das hat nichts mit mir zu tun!

Hallo.... Du Trottel denk ich mir dann, doch dass hat sehr wohl was mit dir zu tun! Ich bin ja auf ihn scharf und auf keinen anderen! Und ja ich hab oft Lust und würde auch gern mehrmals in der Woche mit ihm schlafen und habe mega viele Fantasien die ich mit ihm ausleben würde.... aber eine nymphe bin ich deswegen doch nicht !? Er hat nicht so oft Lust :( was ich so schade finde denn ich spühre in so gerne und die Vorstellung dass er über mir ist finde ich heiß.... er sagt zudem dass ich ein gestörtes Verhältnis zu Sex habe ... Da ich mit meinen 30 Jahren als ich zwei Jahre lang Single war ein paar sexpartner hatte.... Also nicht nur Sex, ich meine damit man lernt sich kennen, kommt sich näher bis es irgendwann zum Sex kommt.... nach ner Zeit merkt man, ne wir passen nicht zusammen ect. Und man geht getrennte Wege.... das kann mein Freund nicht akzeptieren und verurteilt mich deswegen dass ich nicht normal bin sondern eine Nyphe?

Wie ist es bei euch ? Wie sehr ihr das?

...zum Beitrag

Jeder Mensch ist anders und jeder Mensch hat einen unterschiedlich starken Sexualdrang.

Nymphomane Menschen finden im Sexualakt keine Befriedigung. Sie suchen sofort nach dem Sex mit einer Person nach dem nächsten Sexualpartner. Das sehe ich in Deiner Schilderung nicht.

Deine Lust fokussiert sich auf Deinen Freund. Das ist doch völlig normal. Ihr müsst einfach versuchen einen Kompromiss zu finden, mit dem ihr beide zufrieden seid.

...zur Antwort

Ja, es ist richtig was Du tust. Du solltest auf jeden Fall mit Ihrer Schwester reden. Sollte die nichts unternehmen, kannst Du Dich z. B. auch an die Polizei wenden. Hier besteht eine Gefahr für das Leben Deiner Freundin.

Sollte Deine Freundin sich tatsächlich etwas antun, ohne dass Du etwas unternommen hast, würdest Du Dir Dein ganzes Leben lang Vorwürfe machen und Deine Freundin wäre tot.

...zur Antwort

Da Dich hier niemand körperlich untersuchen kann, wäre jede Antwort reine Spekulation oder "Glaskugel lesen".

Die Ursachen könnten so vielfältig sein, dass es keinen Sinn macht hier irgend eine Vermutung anzustellen. Das geht von ganz harmlosen Sachen bis hin zu Krebs.

Da Du diese Beschwerden scheinbar schon länger hast, würde ich Dir dringend raten zu einem Arzt zu gehen und Dich gründlich untersuchen zu lassen. Dann geht es Dir sicher bald besser.

Gute Besserung

...zur Antwort

Hast Du in der Datenträgerverwaltung im Windows eine Partition auf der SSD erstellt und dieser Partition einen Laufwerksbuchstaben zugeordnet? Ansonsten wird die SSD - wie jedes anderer Laufwerk auch - nicht im Explorer angezeigt.

...zur Antwort

Klarer Fall für die Privathaftpflicht.

Deine Kfz-Haftpflicht hat damit nichts zu tun, da Du den Schaden ja nicht mit deinem Auto angerichtet hast, sondern mit dem Rasenmäher.

Deine Teil- oder Vollkasko kommt auch nicht in Frage, da der Schaden ja nicht an Deinem eigenen Auto, sondern an einem fremden Auto entstanden ist.

Eine sogenannte Benzinklausel gibt es zwar, die hat mit dieser Sache aber auch rein gar nichts zu tun, denn sie schließt die Haftpflicht eines Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs für Schäden aus, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

In diesem Fall ist der Schaden aber durch den Gebrauch eines Rasenmähers entstanden, und nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs. Der Hinweis der Versicherung auf die "Benzinklausel" ist also falsch.

Greifen würde die Benzinklausel wenn Du z. B. mit dem fremden Auto gefahren bist und dabei einen Schaden verursacht hast.

Alles klar?

...zur Antwort

Ich hau mich weg....

"Ich weigerte mich und belehrte ihn dann auf seine Rechte,dass er nicht das Recht dazu hat,mich zu zwingen meine Hausaufgaben vorstellen zu müssen"

Du belehrst also den Lehrer und nicht umgekehrt. Klasse. Ganz schön eingebildet.

Natürlich hat der Lehrer das Recht dazu. Du bist dazu verpflichtet im Unterricht mitzuwirken das Unterrichtsziel zu erreichen, Deine Hausaufgaben zu machen usw.

Was Du gemacht hast, ist eine klare "Leistungsverweigerung". Dafür kann es eine 6 geben. Machst Du das öfter, kann das für Dich Konsequenzen bis hin zum Schulverweis geben.

Du solltest Deine Haltung also besser noch einmal überdenken...

...zur Antwort