Würdet ihr euren jugendlichen Kindern eine Beziehung mit nem Erwachsenen erlauben?

19 Antworten

Würde ich im Auge behalten. Ein bekanntes Paar von mir hat sich getroffen, als einer 15 und der andere 30 war. Sind seit 15 Jahren zusammen und 6 davon verheiratet.

trotzdem hätte ich pauschal erstmal meine Bedenken, da 30 jährige normalerweise an einem ganz anderen Punkt im Leben stehen als ein 15 jähriger und ich würde mich fragen, was da los ist. Ist mein Kind einfach extrem reif für sein Alter? Ist der Partner mit 30 ganz dicht im Kopf? Verfolgt er Interessen, die meinem Kind schaden könnten?

also pauschal ja, hätte ich wahrscheinlich ein riesen Problem mit, aber ich würde zulassen, dass man mich davon überzeugt, dass mein Kind in guten Händen ist und glücklich wird. Ansonsten würde ich auch von rechtlichen Schritten nicht zurückschrecken

Gute Antwort, sehe ich ähnlich :)

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Ich weiß nicht, heute ist alles etwas anders. Als jüngstes Kind von 3 Geschwistern hatte ich immer Kontakt mit Älteren, aber maximal 8 Jahre Altersunterschied. War schon etwas cooles, wenn einen die Großen mit dem Motorrad von der Schule abgeholt hatten und meine Klassenkameraden (Mädchen wie Jungen) mich bewundert haben. Aber ich war eher die kleine Schwester von den Großen und musste keine Ängste haben, dass mir jemand etwas antut, was ich nicht wollte. Im Gegenteil, man passte irgendwie auf mich auf. Es gab noch eine Moral bei den älteren Burschen, so dass auch meine Mutter sich nie Sorgen machen musste. 14 und 25 na ja, weiß nicht, wie der/ die mit 25 tickt, aber für meine Begriffe nicht wirklich normal und ich würde es unterbinden. Bei 16 und 30 wirst du nicht viel ändern können.

14 und 25 na ja, weiß nicht, wie der/ die mit 25 tickt, aber für meine Begriffe nicht wirklich normal und ich würde es unterbinden. 

Wie denn? Rechtlich gesehen dürfte ein 14-jähriger Jugendlicher auch einen 80-jährigen Partner haben...

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@Sky150119

Das mag sein, aber das Gesetz steht nun mal über deinem "Sinn als Mutter", zumindest rechtlich gesehen ;-)

Und wie willst du den Kontakt den unterbinden?

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@klimaschutz01

Alte Schule! Stelle doch die Frage als Hauptfrage über GF, vielleicht antworte ich darauf.

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@Sky150119

Wenn ich zu jeder Nachfrage, die ich einem Nutzer stelle, eine "Hauptfrage" stellen würde, müsste ich ja locker ein dutzend Fragen stellen, und das jeden Tag. Sorry, aber das ist mir zu viel Aufwand.

Alte Schule!

Das heißt? "Alt" ist relativ.

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@klimaschutz01

Eine Mutter von Söhnen ist wie eine Löwin. Da ich nicht in die Situation kam, kann ich es nicht wirklich beantworten. Die böse Schwiegermum.

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wenn beide es wirklich wollen hätte ich nix dagegen würde eher helfen gegen viele vorurteilen sie zu unterstützen

Ok. Man müsste halt vorsichtig sein, es ist immer denkbar, dass der Ältere die Jüngere nur ausnutzt.

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Wenn es um einen Jungen geht, klar. Bei einem Mädchen müsste ich natürlich Vertrauen haben, dass diese Person anständig ist (nicht im Sinne von unsexuellem Verhalten, sondern dass der sich ernsthaft um die hypothetische Tochter kümmert und sie beschützt). Dann würde ich natürlich auch aktiv versuchen, einen möglichst wohlhabenden Mann für sie zu finden, um sie in wirtschaftlicher Sicherheit zu wissen und eventuell auch selbst etwas von dem Geld abzubekommen.

Komische einstellung.

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Es ist völlig egal, ob die Eltern ihrem jugendlichen (mindestens 14 jährigen) Kind eine Beziehung erlauben oder nicht, da sie überhaupt kein Recht dazu haben, es ihnen zu verbieten. Jugendliche haben gewisse Rechte und dazu gehört auch, dass sie sich ihren Partner frei aussuchen dürfen und dazu nicht das Einverständnis ihrer Eltern benötigen.

Eltern dürfen vorsichtig sein. Sie dürfen ihrem Kind ihre Bedenken mitteilen, sie dürfen die Beziehung nicht verbieten. Daher würde ich auch, wenn ich ein Kind hätte, natürlich gerne den/die Partner/in meines Kindes kennenlernen und meinem Kind natürlich sagen, dass es sich nicht zu etwas überreden lassen sollte, das es nicht möchte. Ich würde es aber auch unterstützen gegen eventuelle Vorurteile und Schwierigkeiten, wenn ich merke, dass mein Kind in dieser Beziehung glücklich ist.

Prinzipiell können sie es nicht verbieten. Aber laut dem BGB können Eltern verlangen, dass die andere Person das Kind herausgibt, wenn er es von den Eltern fernhält. Auch eine Entziehung Minderjähriger könnte vorliegen. Im Einzelfall könnten Eltern auch ein Kontaktverbot verhängen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

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