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Wände weiß streichen bei Auszug, oder "farbig" lassen?

Guten Morgen zusammen,

ich stehe aktuell vor einer Wohnungwechsel. Leider hat es mit meinem alten Mieter ein paar Probleme seinerseits gegeben. Er wollte mir sachen aufbrummen die gesetzlich eigentlich gar nicht rechtens sind ... Da ich mich dann geweigert habe solche Dinge anzunehmen, ging das eigentlich bis dato recht gute Verhältnis dann eher in den Keller, weil er es nicht wahrhaben wollte dass ich mich gegen ihn Stelle. Ich glaube andere Vermieter hätten solche Dinge einfach angenommen, ich seh es aber nicht ein und habe auch als Mieter meine Rechte. Kaution wurde keine Ausgemacht (wenn das wichtig ist).

Da ich nun ausziehe, will ich eigentlich so wenig wie möglich an der Wohnung machen. Natürlich komme ich meinen gesetzlichen Pflichten nach und werde alles kaputte Reparieren lassen.

Die Frage die sich mir aktuell stellt ist die folgende:

Ich habe zwei Wände gemalt in der Wohnung. Einmal ein heller cremiger Ton und einmal eine etwas dunklere Braune Wand. Laut unserem Vertrag habe ich nichts gefunden, ob ich die Wohnung wirklich weiß streichen muss. Nach nachfragen wie ich es handhaben solle, habe ich ein Bild von dem Vertrag bekommen zu folgender Klausel:

Bauliche Veränderungen an der Mietsach oder Einrichtungen sind auf Verlangen des Vermieters vom Mieter zu entfernen bzw. der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.

Viel mehr hat mein Vermieter dazu nicht gesagt....

Für mich hat eine Bauliche Veränderung aber nichts mit gestrichenen Wänden zu tun, oder liege ich hier komplett falsch.

Des weitere habe ich folgenden zwei Auszüge noch gefunden.

Ungenaue Klauseln mit schwammigen Angaben bezüglich der vom Mieter zu erbringenden Leistung sind ungültig. Dazu gehören z.B. Floskeln wie „Wohnung muss im vertragsmäßigen Zustand übergeben werden“ oder „Wohnung muss wie überlassen aussehen“
Zwar gilt auch hier, dass der Vemieter keine Farben "diktieren", also z.B. keine weiße Wandfarbe verordnen darf. Jedoch tritt beim Auszug das Interesse des Vermieters an einer möglichst problemlosen Weitervermietung in den Vordergrund. Daher muss der Mieter die Farbgestaltung so auswählen, dass sie von "möglichst vielen Mietinteresenten aktzeptiert wird". (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.6.2008)

Für mich ist das nun alles so geschrieben, dass ich nicht verpflichtet bin/wäre die Wände zu streichen. Braun -und Cremefarben sind für mich Farben die eigentlich zu so gut wie allen Einrichtungen passen würdem? Laut den beiden Auszügen, wäre ich also nicht wirklich verpflichtet und die Aussage find ich zusätzlich auch etwas schwammig geschrieben? Was fällt alles unter Baulichen Veränderungen?

Würde mich über ein paar Antworten freuen.

Grüße

Wohnung, Recht, Auszug, Streichen Renovieren

Kann ich ein neuen Job antreten trotz laufenden Arbeitsverhältnis?

Hey, ich arbeite eigentlich an einer Tansktelle und war bis zum 13.12 fast 1 Monat krank geschrieben. Seitdem bin ich nicht mehr hin gegangen weil ich eine Vertragsstrafe riskieren will. Ich gehe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr hin und meine Chefin kann mich wegen der Krankschreibung nicht einfach kündigen selbst wenn sie wollte. Ein Aufhebungsvertrag macht sie auch nicht. Also bleibt mir nur selbst kündigen wobei ich da die Kündigungsfrist noch habe also möchte ich eine Vertragsstrafe riskieren. Meine Chefin weiß das noch nicht und daher habe ich auch noch keine Vertragsstrafe bekommen. Sie hat aber auch nicht gefragt ob ich nochmal wieder komme. Kann ich, wenn ich eine Vertragsstrafe bekomme, also noch nicht aus den alten Vertrag raus bin, einen neuen Vertrag unterschreiben? Oder gibt es da irgendwelche Konsequenzen? Natürlich habe ich Pflichten aber wenn ich da nicht mehr hin gehe, bekomme ich ja eh eine Vertragsstrafe. Aber kann ich einfach jetzt ein neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? Ich habe morgen nämlich ein Probetag und würde da im Januar gerne anfangen. Die suchen auch welche. Ist Gebäudereinigung - Hausflurreinigung. Egal ob die mich nehmen oder nicht: nochmal die Frage: kann ich ein neuen Arbeitsvertrag unterschreiben wenn der alte quasi noch am laufen ist, ich aber eh eine Vertragsstrafe riskieren um da raus zu kommen? Können Konsequenzen folgen? Und wenn ja, welche Konsequenzen würde es geben?

Arbeit, Recht, neuer Job, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

"Kellerloch" eigenmächtig (ohne Vermieter) "abgedichtet" - war das gut?

Hallo! Mein Vermieter hat vor einiger Zeit in dem auch von uns bewohnten Mehrfamilienhaus im KELLER einige Umbaumaßnahmen vorgenommen. - So weit, so gut! - Aber einige Kellerräume waren schon dermaßen heruntergekommen, dass er diese zunächst gar nicht mehr renoviert, bzw. vermietet hat: der alte Putz dieses ca. 70 Jahre alten Hauses (Keller wohl noch älter?)ist in der letzten Zeit in diesen Kellerräumen schon fast komplett heruntergefallen (so dass man z.T. das nackte Mauerwerk sieht; der Putz hat sich stark "nach vorne gewölbt": d.h. zwischen Putz und Mauerwerk ist "viel Luft": berührt man an diesen Stellen, fällt der Putz herunter! Es riecht in diesen Räumen auch muffig und moderig: sicher sind die Wände auch nicht ganz trocken überall, es gibt da sicherlich z.T. SCHIMMEL. - ABER: der (neue) Vermieter  lässt in einem dieser Räume einfach das "FENSTER auf", indem er den "FEnsterflügel" vor ca. 1 Jahr ausgebaut hatte, so dass die kalte Polarluft selbst im Winter lustig dauerhaft in diesen Kellerraum hineinströmen kann ...

Ich habe ihn deswegen schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht: doch er versteht kaum DEUTSCH (er ist Rumäne); und leider auch kein Englisch oder Französisch (wirklich schlecht, diese Kommunikationsbarrieren!) ... - Tatsache aber ist: "abgedichtet" hat er das "Fenster" weiterhin nicht!

Ich bin dann letzte Woche selbst zur Tat geschritten (als die kalte Polarluft kam): um das völlige Auskühlen des Kellers zu verhindern, habe ich einfach ein altes, dünnes Brett vor den alten, vergammelten Fensterrahmen geschraubt, um das "Loch abzudichten" ...  -  Die Kaltluft sollte damit erst mal "ausgesperrt" sein ...

Der Vermieter weiß davon bis jetzt noch nichts.  - Inzwischen bin ich im Urlaub. ..

"Rein rechtlich" war mein eigenmächtiges Handeln sicher "nicht o.k.", oder? ! -  Aber ich hatte echt Angst um die Bausubstanz "unseres" Hauses!

"Rein technisch" war mein Vorgehen aber doch sicher in Ordnung, oder?

- Oder sollte es etwa für das etwas feuchte Mauerwerk "besser" sein, wenn man dieses in der kalten Jahreszeit "non stop" der Kälte dauerhaft aussetzt?

Oder hätte ich das besser nicht tun sollen? - Warum dann nicht?

Fenster, Schimmel, Mieter, Recht, Vermieter, Kälte, Keller, Mauerwerk, Putz

FFahrerflucht Geldauflage?

Hallo zusammen,

Ich bin vor 3 Monaten rückwärts gegen einen stormkasten gefahren der würde stark beschädigt.

Da ich aber ein packet Bote bin bin ich ausgestiegen und habe meine kaputten scheinwerfer Teile neben dem stromkasten liegen gelassen

Hab dan noch 2 Bilder mit meinem hendy gemacht und wollte weiter fahren runter zur Geschäfts stelle und es melden aber mich sprach eine Frau an und sagte was ich jetzt machen werde ich sagte ihr das ich noch ein paar packete ausliefern muss weil ich noch paar hatte und ich es dan melden werde und sie meinte in Ordnung auf den Weg zurück rief mich die Polizei an und sagte das sie mich suchen und ein Nachbar mich als Fahrerflüchtigen gemeldet hat .

Als ich in der Firma an kahm sagte ich der Polizei das ich meine Arbeit zu Ende machen wollte und es dan melde wollte die polizei sagte mir das es vor 1 stunde wahr und sie es als fahrerflucht aufnehmen müssen.

Ich hab Stellung genommen mit den Polizisten und ihnen alles Schritt für Schritt erzählt und die Polizisten meinten selber das ich so einen Schaden an meinen fimen wagen sowieso nicht vorm Chef verstecken könnte und ich höchst warscheinlich es melden wollte .

Die Polizisten sagten mir ich soll mir keine Sorgen machen da ich keine Vorstrafen habe und sie einen Undfallbericht schreiben werden wo sie alles genauso zusammenfassen.

Und ich höchsten mit einer staffe von 100-200€ rechnen kann .

Heute kam eine Brief von der Staatsanwaltschaft das ich fahrerflucht begangen habe und eine geldsatrafe in Höhe von 750€ bezahlen muss .

Meine frage ist kann ich dagegen was tun

Eventuell mit dem Polizisten reden oder bei der Staatsanwaltschaft mal anrufen .

Was kann UVB tun ?

Recht, Fahrerflucht

ebay Kleinanzeigen Schabernack/Betrug?

Hallo allerseits!

Ich habe heute ein ominöses Einschreiben bekommen. Ein gewisser Wilhelm behauptet mir über PayPal 240 € überwiesen zu haben. Die versprochene Gegenleistung, eine Nintendo Switch Konsole sei nie angekommen. Das Geschäft will er über eBay Kleinanzeigen abgewickelt haben. Dort war ich nur einmal, das ist aber schon lange her.

Jetzt droht der gute Wilhelm mit Polizei. Vorher blieben seine E-Mails unbeantwortet (ich habe niemals welche bekommen). Woher der meine Privatadresse hat? Keine Ahnung. Ich bin auch KEIN PayPal Kunde. Ich habe kein Geld erhalten und auch nie eine Konsole zum Kauf angeboten.

Ich habe diesen Wilhelm ausfindig gemacht. Den gibt es tatsächlich, der arbeitet als Behindertenbeauftragter. Er gibt mir nur seine Geschäftsnummer an. Keine private, keine Mobilnummer, keine E-Mail Adresse.

Meine Privatadresse hat auch einen formalen Fehler. Die PLZ stimmt zwar, der angegebene Wohnort ist aber nur ein Stadtteil, nicht der offizielle Name der Stadt. Heißt soviel wie, von offizieller Quelle kann er meine Privatadresse nicht haben.

Habe Hemmungen da einfach anzurufen. Vielleicht ist das ganze ein Schabernack eines dritten.

Wenn Wilhelm das Geld überwiesen hat, muss es doch noch da sein (bei PayPal) oder irre ich mich da? Oder kann das ein dritter eingestrichen haben?

Im Einschreiben fehlt auch der Link zu dem angeblichen Kaufgeschäft, kein Screenshot, nichts. Meine IP kann er auch nicht haben.

Ich habe weder Wilhelms Kontodaten, noch seine PayPal Nummer.

Ebay Kleinanzeigen hat mich auch nie benachrichtigt, die haben allerdings meinen Account eingefroren.

Angeblich wurde vorher schon auf eBay Kleinanzeigen vor mir gewarnt (wovon ich nichts weiß). Welchen Sinn sehr ihr?

Recht, Kleinanzeigen, PayPal

Wie komme ich meiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt nach wenn man sich nur mit einem Mietvertrag anmelden kann, da ich keinen besitze?

Hallo,

Ich verstehe nicht wie ich meiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt nachkommen soll wenn ich keinen Mietvertrag habe da ich so zu sagen an meinem Arbeitsplatz wohne...?

Das Problem ist, man muss sich irgendwo wohnhaft melden, kann dies aber nur mit einem Mietvertrag. Da ich keinen habe weil ich nur durch mündliche Absprache ein Zimmer Miete, kann ich mich anscheinend nicht hier anmelden. Jedenfalls nicht ohne einen schriftlichen Nachweis von der Person die mir das Zimmer vermietet zu bekommen. Diese Person weis aber garnicht das ich demnächst keine Wohnung mehr habe und ich weis nicht ob mir die Person erlauben würde mich hier wohnhaft zu melden.

Ohne festen Wohnsitz melden hört sich so an als wäre man ein asozialer verwahrloster penner der auf der Straße lebt. Wäre überall wo ich meinen Ausweis vorzeigen müsste ziemlich uncool und ich würde bestimmt diskriminiert werden.

In der Wohnung gemeldet bleiben aus der ich in den nächsten Tagen aussziehe kann ich auch nicht da ich a eine Meldepflicht erfüllen muss und b meine post sonst weiterhin dort hingehen würde.

Wie regel ich jetzt das Problem mit der Meldepflicht ohne Mietvertrag und ohne mich quasi als penner zu melden? Am besten auch ohne meinen arbeitsplatz darüber informieren zu müssen das ich das Zimmer welches ich hier Miete als Hauptwohnsitz nutze... Weil eigentlich geht man hier davon aus das ich das Zimmer nur brauche weil meine Wohnung zu weit weg ist um täglich heim zu fahren... Ich denke nicht das man mir hier eine wohnbescheinigung fürs Amt ausfüllen würde zumal ich nicbtmal eine Rechnung oder ähnliches (wie es ein hotel machen würde) bekomme sondern er so quasi unter der Hand hier wohne und Miete zahle...

Ich hoffe jemand versteht das Problem und hat eine Lösung. Danke.

Recht, Einwohnermeldeamt

Jobcenter lehnt Kaution Antrag ab. Obdachlosigkeit droht, ist das rechtens?

Zu mir: ich bin 21 ex obdachlos und psychisch vorbelastet. Bei meinem ersten Antrag auf Arbeitslosengeld wurde abgelegt mit der Begründung sie seien keine Obdachlosen auffangstation.

Nachdem mein Freund mich begleitete sah alles anders aus und der Antrag wurde bewilligt. > Mein Problem jetzt: zum 30.09.19 wurde mein altes Mietverhältnis gekündigt. Dies teilte ich dem Jobcenter am 26.09.19 mit. Ich hatte viele Wohnungsbesichtigung und hab wirklich nur Absagen bekommen und war am verzweifeln, da ich zwar kurzzeitig bei meinem Freund und seiner Familie wohnen konnte, aber nicht auf längere zeit. Im Oktober habe ich ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft gefunden und bin mit dem dummerweise schon von mir unterschriebenen Mietvertrag zum Jobcenter.Dort wurde ich gefragt ob ich dann auch ein Darlehen benötigen würde, was Ich DUMMERWEISE verneinte. Der Mietvertrag lief auf den 15.10.19 was falsch war da ich erst zum 01.11.19 einziehen konnte. Hab dann beim JC angerufen und meiner zuständigen Beraterin der Leistungsabteilung bescheid gesagt dass der Mietvertrag falsch ist und dass der Vermieter mir nochmal einen mit dem richtigen Datum ausstellt. Sie meinte dass das in Ordnung ist und dass ich den neuen Mietvertrag dann einreichen soll. Ausserdem würde ich noch Post bekomme wegen einer Überzahlung was mit meinem Geld dann verrechnet wird. Da mir das Geld für den 15.10 überwiesen wurde. Soweit so gut. Es gab nie einen Ablehnungsbescheid oder sonstiges. Habe den neuen Mietvertrag dann eingereicht und 2 mal angerufen und gefragt ob ich ein Darlehen bekommen könnte, da ich sonst die Gefahr sehe erneut gekündigt zu werden..Und obdachlos zu werden. Da ich meine 2 Rate der Kaution für die neue Wohnung nicht zahlen kann. Ich hab die Umzugskosten und die Ratenzahlung meiner alten Mietschulden bzw Nebenkosten Nachzahlung + sonstige kosten zum leben ziemlich unterschätzt. Dies wurde aber abgelehnt mit der Begründung ich hätte den Mietvertrag davor schon unterschrieben..

Ich Weiss nicht was ich machen soll es würde ja nichts abgelehnt und die Kosten sind angemessen

Recht, Jobcenter

Opa (90 und hochgradig dement) soll ins Pflegeheim. Wer kann/darf dies veranlassen?

Hallo, Opa war schon in den letzten Jahren ziemlich starrsinnig und hatte gewisse geistige Ausfälle. Vor 1 Jahr wurde dann in einem Krankenhaus bei einer geriatrischen Beurteilung festgestellt: "MOCA=18 (bei < 26 = eingeschränkt kognitive Funktion)". Seitdem hatte sein Gedächtnis nochmals stark nachgelassen. Nun ist er nach einer OP vor ca. 3 Wochen noch dementer und verwirrter geworden. Lt. sozialem Dienst des Krankenhauses soll er in ein Heim. Darf der behandelnde Arzt dies veranlassen? Oder muss ich (einziger Angehöriger, habe Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht von Opa seit 2016) den Heimvertrag für ihn unterschreiben? Falls ich dies veranlasse und außerdem noch seine Wohnung auflöse, kann ich dann rechtlich belangt werden, wenn Opa wider erwarten wieder geistig fit werden sollte? Oder muss erst bei einem Betreuungsgericht mit medizinischen Unterlagen beantragt werden, dass Opa für unzurechnungsfähig und nicht mehr geschäftsfähig erklärt wird?

Ergänzung: Eigentlich habe ich überhaupt kein Interesse daran, für Opa Entscheidungen zu treffen, aber als einziger Angehöriger bleibt mir wohl nichts anderes übrig. Ich will auch nichts haben von ihm, sondern wäre froh, wenn ich keinen Stress wegen ihm hätte. Wenn man den dementen und starrköpfigen Opa jetzt fragen würde, dann würde er sicherlich antworten, er will wieder nach Hause. Dort würde er dann aber vermutlich nur wenige Tage überleben. (Mit dem ambulanten Pflegedienst hat es schon vor seiner OP überhaupt nicht funktioniert)

Pflege, Demenz, Opa, Recht, Heim, Gesundheit und Medizin, Pflegeheim

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