Bin ich verpflichtet ( sehr geehrte Damen und Herren zu schreiben)?
hab Ein Problem mit der Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt. Die Dame ist sehr unhöflich und leicht vergesslich. Jedesmal fehlt angeblich was. Hab jetzt auch einen Anwalt eingeschaltet. Als sie das Schreiben meines Anwaltes erhielt, schrieb sie mir das ich einen neuen Antrag stellen sollte. Ich antwortete darauf bitte kontaktieren sie meinen Anwalt. Darauf antwortete die Dame ( Zitat: verwenden Sie bitte die Anrede „Sehr geehrte Frau …“, anderenfalls wird Ihre Nachricht in der Zukunft nicht bearbeitet.) was meint ihr dazu. Bin ich verpflichtet kann sie das einfach so entscheiden?