Welche Kosten gehen vom Hartz 4 Regelsatz ab?

9 Antworten

Man bekommt den Regelsatz und die Miet plus Nebenkosten der Miete. Warmwasserpauschale - und Heizkostenpauschale. Gegebenenfalls werden auch gewisse Versicherungen übernommen - alles je nach Fall und Lebensumständen.

Strom ist nicht enthalten und auch die Heizkostenpauschale deckt eigentlich nie die gesamten Heizkosten.

Genau erklärt hier:
https://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung.html

Der ALG 2 Anspruch, ergibt sich aus den Kosten der Unterkunft (KDU) und dem Regelsatz, den jeder bekommt. Das sind diese 430 Euro, für Lebensmittel, Kleidung, Strom usw.

Die Miete und Heizkosten (auch die Warmwasserkosten, wenn man Durchlauferhitzer hat und Anteilig die Stromkosten, wenn man mit Strom heizt), werden bei Bedarf vollständig übernommen sofern sie angemessen sind.

Woher ich das weiß:Recherche
Agamemnon712  18.12.2019, 06:02

Miete und Heizkosten werden nicht "bei Bedarf", sondern grundsätzlich übernommen, soweit sie angemessen sind. Zusätzlich zum Regelbedarf, der aktuell noch bei 424 € für 1 alleinstehenden Erwachsenen liegt.

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Tripper  18.12.2019, 11:45
@Agamemnon712

Bei Bedarf, bedeutet wenn man nicht selber dafür aufkommen kann. Wenn man einem Job nachgeht, der bereits Miete und Heizkosten deckt, bekommt man diese ja nicht mehr gezahlt, sondern nur noch den Regelsatz entweder vollständig oder auch nur anteilig, je nachdem wie bedürftig man ist.

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Agamemnon712  18.12.2019, 11:58
@Tripper

Das ALG 2 setzt sich zusammen aus dem jeweiligen Regelbedarf plus den Kosten der Unterkunft und Heizung plus etwaiger Mehrbedarfe.

Alles zusammen nennt man den "gesetzlichen Bedarf".

Wenn ein Leistungsbezieher Einkommen hat, dann wird dieses - um Freibeträge bereinigt - angerechnet und er/sie bekommt nur noch aufstockendes ALG 2, sofern das bereinigte Einkommen den gesetzlichen Bedarf unterschreitet. Vemrutlich meinst Du das.

Grundsätzlich wird jedoch die angemessene Miete immer zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.

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Nein, vom Regelsatz (derzeit knapp 430€) wird nicht die Miete gezahlt!

Ob allerdings das Jobcenter/Arge/Sozialamt die volle Miete eines Bedürftigen übernimmt, hängt (je nach Bundesland) davon ab, wie groß die Wohnung ist (manche Bundesländer sagen 40qm, andere 50qm und wieder andere -egal qm. Dann natürlich von den Kosten. dass sind ebenfalls Bundesland abhängige Werte. Einige liegen bei 350 Gesamtmiete(!), andere bei ca. 500€. Dann kommt natürlich hinzu, ob jemand schon lange drin wohnt und die Miete dadurch deutlich geringer ist als im Umfeld und eine Neuanmietung evtl teurer käme. Bei Neuanmietung bei laufendem Hilfebeziug redet das Amt mit, in Form von Genehmigung, die vorher einzuholen ist, also vor einer Unterschrift auf neuem Mietvertrag und vor einem Umzug.

Was jedoch u:U. von dem Regelsatz gezahlt werden muss ist die Differenz, wenn das Amt nicht die volle Miete übernimmt, weil irgendein Kriterium nicht passt. Dann gilt es schon zu überlegen, ob man dass sich antun kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man bekommt die Warmmiete obenauf, vorrausgesetzt, sie ist angemessen, wenn die Miete zu hoch ist muss man den Mehrbetrag entweder vom ALG2 Geld zusätzlich abzweigen oder umziehen.

Die 430€ sind die Grundsicherung. Also alleine für persönliche Ausgaben wie zB. Essen.

Die Mietkosten bekommt man separat erstattet. Wie viel das maximal ist, ist abhängig von der Stadt in der man lebt.