Päckchen verloren, nur Foto von Quittung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

was ist es denn nun... ein Päckchen (bezahlt 3,79€ oder 4,50€) oder ein Paket (7,49€).

Wenn es nur ein Päkchen ist, dann kann man sich die Mühe sparen, die Dinger sind unversichert und ohne Sendungsnummer; da macht DHL nichts wirklich.

Wenn es ein Paket ist, dann füllt man einen Nachforschungsantrag mit allen erforderlichen Daten aus. Den Einlieferungsbeleg fügt man nur in Kopie bei; daher ist ein Foto in Ordnung (müsstest das halt ausdrucken).

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Deepspace69 
Fragesteller
 19.12.2019, 16:14

Ahhhh okay! :D Ja ist ein Paket, oder auch versichertes Päckchen (laut Ebay). Also wenn das Foto reicht wär ich gerettet...

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Schwer zu sagen. Es ist ja quasi versichert verschickt worden und die "Quittung" ist ja noch vorhanden. Kannst mal beim Postschalter nachfragen die sind besser informiert. Viel Glück👍

....was passiert, wenn ein versichertes Päckchen bei der Post verloren geht.....

Moment, da kann was nicht stimmen. Es gibt keine versicherten Päckchen.

Entweder du hast ein Päckchen versendet (das ist nicht versichert) oder eben ein versichertes Paket.

Wenn du tatsächlich ein Päckchen versendet hast, dann ist es nicht versichert - egal ob du die Quittung noch hast, ein Foto davon hast oder gar nichts mehr. Du kannst bei einem Verlust in so einen Fall lediglich einen Nachforschungsauftrag stellen. Es ist aber extrem unwahrscheinlich, dass dabei was Positives herauskommt.

Deepspace69 
Fragesteller
 19.12.2019, 00:36

"Moment, da kann was nicht stimmen. Es gibt keine versicherten Päckchen."
Das dachte ich auch, aber bei Ebay steht "versichertes Päckchen". Aber okay, dann Paket. Aber es ist versichert ;)

Könntest du mir vielleicht noch auf meine Frage antworten, wenn du dich dahingehend schon so gut auskennst? :/

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monara1988  19.12.2019, 09:19
@Deepspace69
aber bei Ebay steht "versichertes Päckchen".

Wo soll das stehen? Ich nutze seit 10 Jahren ebay und habe das da noch nie gelesen...

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lacertidae  19.12.2019, 11:11
@Deepspace69

Gehen wir davon aus das es tatsächlich ein Paket ist. Okay soweit. Es ist aber noch ungeklärt

wer (Käufer, Verkäufer, gewerblicher Verkäifer)

will was (Kaufpreiserstattung, Schadensersatz, Erstattung sonstiger Kosten)

von wem.

********

Ich gehe vom typischen Fall aus: Privater Verkäufer versendet ausreichend versichertes Paket an Käufer. Paket geht auf dem Weg verloren.

Ausschliesslich der Verkäufer kann Forderungen an den Versanddienstleister stellen. Nur der Verkäufer ist der Vertragspartner des Versanddienstleisters.

Der Verkäufer erstattet nach Zahlung des Erstattungsbetrages durch den Versanddienstleister diesen an den Käufer.

Selbstverständlich muss der Verkäufer einen Nachweis für den Versanddienstleister besitzen, dass er überhaupt etwas versichert versendet hat. Ich sehe kein Problem darin mit einem deutlichen & klaren Foto gegenüber dem Versanddienstleister nachweisen zu können.

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Deepspace69 
Fragesteller
 19.12.2019, 16:18
@lacertidae

es geht eigentlich nur um das letzte, was du schreibst: "Ich sehe kein Problem darin mit einem deutlichen & klaren Foto gegenüber dem Versanddienstleister nachweisen zu können."
Bist du dir da sicher?

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lacertidae  20.12.2019, 12:08
@Deepspace69

Nein, da ich so einen Fall noch wie hatte.

Ich habe die Ausführungen aus dem Grund gemacht, da sich dein Text so liest als ob du der Empfänger der Sendung wärst.

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Deepspace69 
Fragesteller
 20.12.2019, 14:09
@lacertidae

oh... >.< Ja, das hat schon jemand hier infrage gestellt :( Aber ich bin tatsächlich der Sender :)

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Ja kannst du! Versichert heißt das ab dem Punkt Die jeweilige Post Firma die Haft übernimmt. Die sind indem Falle Schuld das es verschwunden ist.

Deepspace69 
Fragesteller
 18.12.2019, 23:35

Ja, nur... kann ich ohne physisch vorhandene Quittung den Schadensersatz auch geltend machen, wenn ich quasi nur ein Foto davon habe? :/

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lacertidae  19.12.2019, 11:13
@Deepspace69

Wer bist du? Käufer oder Verkäufer? Nur der Verkäufer ist der Vertragspartner und kann Forderungen stellen.

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Deepspace69 
Fragesteller
 19.12.2019, 16:19
@lacertidae

klar bin ich der Verkäufer, woher soll ich sonst das Foto haben? :D
Also ja oder nein?

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PenPen733  19.12.2019, 19:58
@Deepspace69

Ließ doch meine Antwort richtig durch statt ja oder nein zu fragen an einen anderen Fragesteller bei der du selbst nicht sicher bist mit der Antwort ...

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Deepspace69 
Fragesteller
 20.12.2019, 00:13
@PenPen733

Wieso soll ich nicht mit meiner Antwort sicher sein? Und gelesen hab ich deine Antwort, aber lies dir doch mal meinen Kommentar dazu durch. Dann reden wir weiter ;)

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PenPen733  20.12.2019, 10:27
@Deepspace69

Du bist die letzte die hier unsicher sein sollte! Du stellst hier die Frage und kriegst auch noch eine Antwort und bist so undankbar und laberst mich sonst wie dumm voll 😅 keinerlei wissen in solch ein Thema aber scheisse von sich geben.

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Deepspace69 
Fragesteller
 20.12.2019, 11:21
@PenPen733

Du hast nicht richtig auf meine Frage geantwortet, bist unverschämt und machst mich noch runter weil ich keine Ahnung habe und deswegen diese Frage stelle?

Das hier ist definitiv das falsche Forum für dich.

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lacertidae  20.12.2019, 12:16
@Deepspace69

@lacertidae

klar bin ich der Verkäufer, woher soll ich sonst das Foto haben? :D

Woher man als Verkaufer das Bild eines Versandbeleges haben kann? Vom Verkäufer natürlich. Es ist durchaus üblich als Beweis für den erfolgten Versand ein Foto, Scan etc. des Versandbeleges dem Verkaufer per Email, MMS, WhattsApp oder was auch immer zu schicken.

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Deepspace69 
Fragesteller
 20.12.2019, 14:10
@lacertidae

oh nein, ich schicke das nie, genau aus diesem Grund, weil ich schiss hätte, dass jemand anders so tut als hätte er es gekauft. Ich gebe den Leuten höchstens die Sendungsnummer, das muss reichen :)

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