Grundstückausfahrt zu geparkt?
Hallo,
Wir haben eine große Baustelle an der Straße dadurch ist unsere Einbahnstraßen Ausfahrt gesperrt. Wir wohnen am Ende und ständig ist unsere Einfahrt zum Grundstück mit den Autos der gegenüber liegenden Gaststätte zugeparkt.
Das heißt wir kommen nicht vom Grundstück bzw können wir nicht mehr auf den Hof fahren.
Der Gastwirt fühlt sich nicht zuständig und die Stadt unternimmt nichts richtig.
Was können wir tun?
Abschleppen lassen, Anzeige wegen Falschparker oder andere Maßnahmen?
5 Antworten
Der Gastwirt fühlt sich nicht zuständig
Isser ja auch nicht. Was geht den das Verhalten anderer leute im öffentlichen Verkehrsraum an? Der hat dabei nix zu melden.
Stell Dir jetzt mal vor, Du parkst irgendwo und da kommt ein Gastwirt gerannt und belehrt Dich. Was würdest Du tun?
Eben.......
und die Stadt unternimmt nichts richtig.
Was bedeutet "nichts richtig". Vielleicht kommt man mal vorbei, wenn man gerufen ist. Aber halt auch nicht immer und man bleibt auch nicht stehen und kaum sind die weg, stellt sich der nächste Depp hin.
Abschleppen lassen, Anzeige wegen Falschparker oder andere Maßnahmen?
Wenn jemand davor parkt - UND !! - ihr raus wollt, hilft entweder das Ordnungsamt oder die Polizei, wenn das Ordnungsamt nicht im Dienst ist.
Dazu muss man allerdings etwas Zeit mitbringen, das kann ein bisschen gehen. Man versucht, den Halter zu erreichen, geht das nicht, wird abgeschleppt. Und auch das dauert nochmal eine Weile, so kann schonmal eine Stunde bei draufgehen.
Muss man in der Zeit sich anderweitig behelfen, z.B. es entstehen Zusatzkosten, so man z.B. zur Arbeit muss und das ist nur zu schaffen, wenn man dnan ein anderes Verkehrsmittel nimmt, dann kann man die Kosten beim Falschparker einklagen.
Wenn man allerdings reinfahren will, wird nicht abgeschleppt, dann wird nur der Parkverstoß geahndet.
Da gibts ein Urteil, dass der Eingriff in die Rechte des Verkehrsteilnehmers durch das Abschleppen seines Fahrzeuges nicht statthaft sein soll, wenn man reinfahren will. Dann kann man erwarten, dass man anderweitig einen Parkplatz findet und einfährt, wenn wieder frei ist.
Was können wir tun?
Wie wärs mit einem EINFAHRT FREIHALTEN Schild?
Habt ihr schon.
Nunja, wie wärs dann mit einem zwei mal zwei Meter groß? Mit dem Zusatz: FÜR BLINDE
Und einem Zettel, den man durtzendfach ausdrucken kann und bei Notwendigkeit einfach hinter den Scheibenwischer klemmt:
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Herzlichen Glückwunsch, Sie sind der Gewinner des :
SCHEIßE GEPARKT AWARD
als schlechtester Autofahrer des Universums.
Man könnte den Eindruck gewinnen, sie sind blind und/oder einfach kognitiv nicht in der Lage, ein Fahrzeug regelgerecht und sicher zu führen, weil sie nicht zwei Sekunden weiter denken.
Es wird empfohlen, eine Nachschulung bei einer Fahrschule und eine Untersuchung beim Augenarzt zu unternehmen, bevor auch noch jemand durch sie und den Scheibeisendreck, den sie, wie sie hier bewiesen haben, zusammenfahren, ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen wird.
Mi freundlichen Grüßen.....
Die Anwohner.
Abschleppen lassen kannst du als Privatperson auf öffentlichem Grund nicht. Das müsste das Ordnungsamt veranlassen.
Hallo. Um sowas kümmert sich das Ordnungsamt.
Grundstückausfahrt zu geparkt?
Das erkennt man ganz einfach: Befindet sich ein Fahrzeug vor der Einfahrt des Grundstücks, so dass man nicht mehr ausfahren kann, dann ist das Grundstück zugeparkt.
Ja, aber mehr Aufwand als Nutzen. Besorgt Euch ein paar Pylone und noch ein "Parken Verboten" Schild.
So einfach besorgen und aufstellen ist aber ohne Genehmigung vom Ordnungsamt auch nicht möglich.