Ebay Kleinanzeigen - Versandkosten zurückzahlen?

4 Antworten

Du muss den Rücktritt nicht akzeptieren. Als Verkäufer hast du das Recht, deine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Nennt man auch Recht zur zweiten Andienung. Konkret bedeutet das, dass der Käufer dir eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss.

Wie auch immer, das ist der theoretische Teil. Sicherlich könntest du das ohnehin nicht.

Zu den Versendungskosten: War abgemacht, dass er diese bezahlt? Falls nicht, kannst du ihm diese nicht einfach in Rechnung stellen.

Bezüglich des zu wenig gezahlten Kaufpreises: spielt nun keine Rolle mehr, da du nach einem Rücktritt verpflichtet bist, die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Du hättest wohl einen Anspruch auf Zahlung des übrigen Kaufpreises, aber du kannst nicht etwas verlangen, was du im nächsten Schritt ohnehin zurückzahlen müsstest (wegen des Rücktritts des Käufers musst du das nun ja).

Wegen der PayPal-Gebühren: Die werden automatisch von PayPal erstattet, wenn du die entsprechende Transaktion auswählst und auf "Rückerstattung" klickst. Wenn du den Betrag manuell zurückzahlst, funktioniert das aber nicht.

Du musst ihm halt seine kompletten Unkosten ersetzen. Ist doch klar.

johnnymcmuff  20.12.2019, 10:17

Soweit richtig, aber es heißt Kosten und nicht Unkosten, denn "Unkosten" wären ja keine Kosten; Unkosten = Nichtkosten/ keine Kosten

Um es zu verstehen, ein Beispiel:

Möglich = machbar, unmöglich = nicht machbar

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lilatrudi  20.12.2019, 10:35
@johnnymcmuff
...aber es heißt Kosten und nicht Unkosten.

lt. Duden stimmt deine Definition aber nicht:

"Das Präfix Un- hat hier keine verneinende, sondern, wie z. B. auch bei Unsumme, Untiefe ,eine verstärkende Bedeutung; das Wort Unkosten kann weitgehend synonym zu Kosten gebraucht werden."

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johnnymcmuff  20.12.2019, 10:37
@Antitroll1234

Umgangssprachlich sagt bzw. sagte man früher Unkosten aber betriebswirtschaftlich bzw. kaufmännisch ist das eben nicht korrekt.

Bei Wetter müsste man schlechtes Wetter und nicht Unwetter.

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Antitroll1234  20.12.2019, 10:41
@johnnymcmuff

Ja es ist eine umgangssprachlicher Gebrauch, aber Deine Definition und genanntes Beispiel des Wortes wird nicht richtiger dadurch ;-)

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Wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, liegt ein Sachmangel vor, den du zu vertreten hast.

Gibt der Käufer dir die mangelhafte Ware zurück, musst du als Verkäufer auch die Rücksendekosten tragen.

Das der Käufer dir nicht den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat, spielt insofern keine Rolle, als das du dann einen höheren Preis erstatten müsstest.

PayPal Gebühren trägt der Verkäufer.

Garantie zieht hier nicht, da du ja die falsche Waren versendet hast.
Wenn du ausdrücklich geschrieben hast, per Familie & Freunde zu senden hättest du das Geld nicht annehmen dürfen.

Und auch die zusätzlichen Versandkosten musst jetzt du tragen.

Also ich würde ihm den Preis erstatten, den du erhalten hast + die Versandkosten tragen.

sunandmoon97 
Fragesteller
 20.12.2019, 09:47

Nein, ich meinte generell. Wenn man alles richtig angegeben hat und der Käufer sich dann doch gegen die Ware entscheidet. Muss man die Ware dann wieder annehmen?

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Rolajamo  20.12.2019, 09:48
@sunandmoon97

Nein muss man nicht, du hast ihm aber die FALSCHE Waren gesendet. Das zählt nicht als Garantie.

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