Schuhe verkauft auf ebay kleinanzeigen nach 2 Monaten will er sie zurückgeben. Was tun?

4 Antworten

Du hast ihm vertraglich eine Eigenschaft zugesichert, die der Artikel nicht aufweist.
Nimm das Zeug besser zurück, bevor es amtlichen Stress gibt. Du hättest die Teile noch nicht einmal bei eBay-Kleinzeigen anbieten dürfen.

"Habe nix von Original dazugeschrieben."

Verkauf von Plagiaten ist strafbar und nicht erlaubt. Die Ausrede "ich hab ja nicht Original geschrieben" ist vollkommen irrelevant. Der Zeitraum wann die Person es bemerkt hat an der Stelle auch.

Würde sie still und leise zurücknehmen, bevors halt ne Strafanzeige wegen Betrug gibt. Kannst es natürlich drauf ankommen lassen

Gefälschte Ware zu verkaufen ist eine Straftat. Er muss es dir nicht einmal zurückgeben, er kann dich auch Anzeigen und das Geld anders einfordern, was du dann zahlen musst, plus eine Strafe. Sei froh und gib ihn das Geld zurück, bevor du noch viel mehr Stress bekommst.

Habe sie jetzt für 180€ verkauft. Habe nix von Original dazugeschrieben.

Musstest Du auch nicht:
Der Verkauf von Fälschungen ist verboten, also konnte der Käufer von einem Original ausgehen.

Und das musst Du liefern, wenn er's drauf anlegt.

Dazu versicherter Versand. Und hab dazu geschrieben Privatverkauf daher keine Rücknahme.

Und weiter?
Du hast bewusst eine Fälschung verkauft; sei froh, wenn der Käufer nur das Geld zurückhaben will.