Recht – die neusten Beiträge

Strafverfahren (JGG) wegen Bruder?

Hallo,

(Ich bin 16)

Mein Bruder (16) hat Seit 2017 immer wieder bestellt, und anschließend Verkauft.

Er hat die Konten seiner Familienmitglieder dazu Missbraucht, da sein Konto eingeschränkt wurde.

Er hat viele Sachen versendet, aber auch nicht Versendet, sodass er insgesamt über 20 Leute um insgesamt 2900 Euro Betrogen hat.

Er hat insgesamt auf 10 Unterschiedliche Namen bestellt, und unsere gesamte Familie in die Schulden gebracht...

Nebenbei hat er im gesamten Landkreis cirka 100 Sachbeschädigungen begangen, davon sind jedoch nur 25 zur Anzeige gekommen. Der Sachschaden ist laut Anklage bei rund 30.000 Euro...

Sogar unser eigenes Haus hat er 8 mal beschmiert !!!

Wir konnten seine Betrügerischen Geschäfte nicht verhindern da er sich für 5000 Euro Tresore per Spedition liefern lassen hat, damit wir ihm sein Handy nicht weg nehmen konnten.

Seine ganzen Taten sind erst im Nachhinein aufgefallen, als uns die Geschädigten anruften.

Welche Strafe hat er zu erwarten ?

Er hat mindestens 5 Mal mehr betrogen wie Angeklagt.

An einem Tag sind mal 40 Pakete auf meinem Namen gekommen, ohne das ich jeh ein Handy hatte (Nur er hatte ein Handy).

Mir wird Mittäterschaft unterstellt, da ich ihm angeblich wissentlich für seine Machenschaften mein Konto zur Verfügung gestellt habe, was jedoch nicht stimmt. Alle Kontodaten waren frei Zugänglich.

Auch wegen der Sachbeschädigungen soll ich Mittäter sein, obwohl die Tatorte 6 Kilometer weg sind, und er als Alleintäter identifiziert wurde. (Observation durch Kamera)

Es gibt keine Beweise, nur Vermutungen welche jedoch entschieden bestritten werden.

Wie muss ich mich vor Gericht verhalten, und verteidigen ?

Ich bin sehr Nervös und habe Angst wegen seiner Straftaten verurteilt zu werden.

Bevor ich mich jedoch wegen ihm verurteilen lasse, bring ich mich um.

Familie, Recht, Jugendamt, Strafverfahren

Nutzungsvereinbarung Grundstück - Gültigkeit bei Verkauf?

Ich habe eine Frage zum Immobilienrecht

Es gibt ein Grundstück (Gartenfläche) mit zwei fremden Grundstückseigentümern – im Grundbuch sind diese ohne konkreten Flächenzuordnung! einfach mit jeweils ½ Eigentumsanteil vermerkt .

Die Flächen wurde dann mit einer nicht dinglichen Vereinbarung / ohne Grundbucheintrag zwischen A und B aufgeteilt und über die letzten 30 Jahre so gelebt. In dieser Vereinbarung wird nur beschrieben, wer welche Grundstücksteile nutzen darf. Es gibt keinen Vermerk zu Laufzeit / Kündigung, Tod usw… Da aus DDR-Zeiten findet sich auch kein Bezug zum späteren WEG und den dortigen Definitionen

Jetzt ist B verstorben und die Erben verkauften ihren 1/2 Anteil an C.

Ich als C möchte als neuer Eigentümer nun mit A die ursprüngliche Zuordnung der Flächen etwas anpassen.

A weigert sich jedoch mit der Begrünung, dass die alte Nutzungsvereinbarung weiter Bestand hat und für sie uneingeschränkt gilt.

Daher meine Frage, ob das wirklich so ist und wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage die Nutzungsvereinbarung weiter gültig sein könnte. Der Notar hatte die Vereinbarung im Kaufvertrag als existent aber nicht bindend vermerkt und zu einer dinglichen Vereinbarung geraten. Aber der Kaufvertrag für das 1/2 ist ja nur mit den Erben von B und mir © geschlossen worden, Der 1/2 Anteil von A war ja beim Verkauf nicht betroffen, A hat also auch nicht mit den Kaufvertrag gezeichnet.

Vielen DANK!

Garten, Recht, Erbrecht, Grundstück, Nutzungsrecht, Nutzungsänderung, Wohneigentumsrecht, Wirtschaft und Finanzen

Fitnessstudio Vertrag kündbar?

Vorab meine Frage: lohnt sich hier der Weg zum Anwalt ?

Sachlage:

Durch eine Jobaufnahme und Umzug in eine Stadt die 125 km entfernt ist, kann ich das Fitnessstudio nicht mehr besuchen. Als wir damals die Verträge abgeschlossen haben, habe ich explizit das Thema “Umzug” angesprochen. Dort wurde mir erklärt, dass eine Kündigung nicht möglich sei, aber eine Person diesen Vertrag übernehmen kann. Dies wurde mir im Beisein meines Freundes mündlich zu gesagt.Ich solle mich da nicht Stressen, denn man wäre ja für die Mitglieder auch da. Nun habe ich das Thema nochmals angesprochen da ich am 1.12.2021 den Job angetreten habe (die Jobzusage erhielt ich erst zwei Wochen vorher). Dort wurde mir nun aber erklärt, dass es nicht so einfach sei und diese Person einen neuen Vertrag abschließen muss und dann wird mir nicht einmal 100% zu gesagt, ob ich aus dem Vertrag herauskomme oder nicht. Sprich, ich werbe neue Leute an und komme evtl gar nicht raus. Ich finde es eine Frechheit, dass man mir und meinem Freund dreist ins Gesicht gelogen wurde und zu dem nicht einmal erwähnt wurde, dass es auch Verträge mit einer Laufzeit von 12 anstatt von 24 Monaten gibt. Eine Freundin erwähnte beiläufig dass es doch auch Jahresverträge gibt und warum ich damals nicht den genommen hätte. Im Gespräch, was im Juni 2021 stattfand, gab es nie die Rede von ein Jahres-Verträge. Sonst hätte ich dies j damals direkt gewählt. Nach Drei Wochen gab es nie eine Rückmeldung… man wurde förmlich ignoriert. Erst als man öffentlich eine Bewertung mit dem Thema veröffentlichte, gab es jemanden der sich dem Thema an nahm. Mach ewigen diskutieren, dass ich als Kunde schuld sei, man ja das Angebot der vielen Verträge kannte und und wäre man zu nichts in der Lage kulant zu sein. Ich bezahle monatlich 60€ für das Fitnessstudio, bin derzeit wieder in Kurzarbeit und würde gern aus gesundheitlichen Gründen gern wieder ein neues Fitnessstudio besuchen. Jedoch läuft der Vertrag noch bis Juni 2023 und zwei Studios kann ich mir aktuell nicht leisten.

ich habe damals auf das Wort des Mitarbeiters vertraut. Das man jetzt aber so hintergangen wird, find ich echt traurig.

kann mir hier jemand einen Rat geben ?

Danke.

Fitnessstudio, Recht, Sport und Fitness

Wie läuft der Käuferschutz auf eBay mit der neuen Zahlungsmethode?

eBay hat in den letzten Monaten sein Bezahlsystem komplett umgestellt und nutzt PayPal nur noch indirekt. Käufer bezahlen zwar wie gewohnt mit PayPal, direkte Kontakte zwischen den beiden Transaktionspartnern sind strikt untersagt, und der Verkäufer bekommt den Erlös aus dem Verkauf nicht aus sein PP Konto, sondern der wird nach Abzug der Gebühren von eBay auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen.

Das funktioniert normalerweise problemlos, aber was passiert, wenn es Probleme gibt, mit denen der Käufer den "Käuferschutz" in Anspruch nehmen kann; z.b. Ware kommt nicht oder ist mangelhaft??

Da der Verkäufer aber schon 1-2 Tage nach Zahlung durch den Käufer den Betrag schon auf seinem (sicheren) Bankkonto hat, kann eBay/PayPal die fällige Rückzahlung an den Käufer nicht mehr beim Verkäufer "eintreiben". Eine Lastschrift ohne das gesetzliche vorgeschriebene Mandat (früher "Einzugsermächtigung") ist illegal, bzw. kann vom Kontoinhaber problemlos zurückgebucht werden.

Früher wurde das einfach dem Verkäufer auf dessen PayPal-Konto belastet und ggf. mit vorhandenen Guthaben verrechnet. Aber wenn das Konto auf Null steht, was dann?

Hat jemand diesen Ablauf schon mal erlebt oder kennt jemand die Vorgehensweise von eBay/PayPal? Könnte sein, dass es irgendwo im Kleingedruckten zu finden ist, aber auf die Erfahrungen eines Betroffenen zurückzugreifen, erscheint mir sinnvoller.

Recht, eBay, PayPal, Käuferschutz ebay, Wirtschaft und Finanzen, Käuferschutz Paypal

Sollte ich die "Anhörung im Bußgeldverfahren" ignorieren?

Ich wurde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung (72 km/h in einer 50-km/h-Zone) erwischt und muss mit einem geringen Bußgeld und 1 Punkt rechnen (kein Fahrverbot). Ich war mehr als erpicht darauf, die "Anhörung im Bußgeldverfahren" auszufüllen und zu sagen, dass ich es war und es schnell an die Polizei innerhalb einer Woche zu schicken.

Nachdem ich jedoch zahlreiche Artikel im Internet darüber gelesen hatte:

https://www.bussgeldkatalog.de/anhoerungsbogen-nicht-beantworten/

, was in diesem Fall zu tun ist, sagten fast alle Anwälte, Websites und seriösen Quellen übereinstimmend, dass ich die Anhörung im Bußgeldverfahren komplett ignorieren und nicht abschicken sollte! (Bitte beachten Sie, dass alle meine persönlichen Angaben in der "Anhörung im Bußgeldverfahren" korrekt sind, d.h. ich muss auch nichts korrigieren!).

Aber ich fühle mich schlecht dabei. Ich tue das nur, weil so viele starke Ratschläge online sind, keine "Anhörung im Bußgeldverfahren" zu schicken.

Ich hoffe also, dass ihr mir von euren menschlichen Erfahrungen berichten könnt, denn ich lerne auch gerade.

Das Einzige, was ich befürchte, ist, dass die Polizei jetzt Schwierigkeiten hat, zu beweisen, dass ich es war, der gefahren ist (da mein Bild in der Tat unscharf zu sein scheint), sie werden einige Anthropologie-Experten bitten, ihnen bei der Erkennung des unscharfen Fotos zu helfen, was sehr teuer werden kann, oder zur Polizeiwache vorgeladen zu werden, um die Sache persönlich zu erklären, wozu ich einfach keine Zeit habe.

Ich hoffe also, dass einige von euch das sehen und mich korrigieren können. Erzählt mir von euren Erfahrungen... Ist es richtig, so vorzugehen? Oder ist es wirklich nicht so wichtig?

Recht, Bußgeld, Blitzer

Kann man statt auf Haaranalysen auch auf Urinproben bestehen (VPU)?

Aufgrund eines Suchtmitteldelikts (Einfluss von Cannabis) wurde mir der Führerschein entzogen.

Nach dem ganzen Prozedere mit Ärzten und Psychologen habe ich ihn nun wieder zurück.

Allerdings erhielt ich die Auflage, alle 6 Monate einen Test auf Suchtmittel zu bringen.. Und zwar durch Haaranalyse.

Nun konsumiere ich "eigentlich" nichts mehr, da ich diese Zeit einfach schon hinter mir habe. (Entzug ist auch schon etwas länger her ;))

Trotzdem gibt es manchmal Gelegenheiten, wo man vielleicht doch mal einen Joint mitraucht, was ja grundsätzlich überhaupt nicht verwerflich ist.

Nun ist es jedoch so, dass ich durch die Haaranalyse 2 Jahre lang komplett verzichten müsste, und auch der geplante Amsterdam Urlaub "quasi" ins Wasser fällt.

Ist es hier vielleicht möglich, auf Urinproben zu bestehen? Von mir aus auch monatlich?

Zusätzlich habe ich die Befürchtung, ein falsch positives Ergebnis zu haben.

Wenn ich z.B. viel mit Leuten zu tun habe, welche weiterhin regelmäßig in geschlossenen Räumen kiffen?

Urintests schlagen ja doch nur an, wenn man auch "wirklich" selbst konsumiert hat.

Zusätzlich wollte ich anmerken, dass ich grundsätzlich nicht unter Einfluss fahre. Selbst nach einem Bier steige ich nicht ins Auto.

Leider wurde ich damals in einem Planquadrat erwischt, da ich Nachts noch mitgeraucht und dann früh morgens, nach einem kleinen Nickerchen, nach Hause gefahren bin. Somit nicht wirklich unter "Einfluss" aber ausreichend für einen positiven Bluttest.

Recht, Führerscheinentzug, Gesundheit und Medizin, Urintest, Haaranalyse MPU

Warum sind Polizeibeamte so stur und hören kaum zu, wenn sie jemanden fixieren?

Es geht dabei um einen kürzliche Fall, der in den Medien die Runde machte, bei dem eine Person in Polizeigewahrsam umgekommen ist, weil die Polizeibeamten bei der Fixierung dieser Person einfach nicht zugehört haben, was die Frau ihnen an wichtigen Informationen zum Gesundheitszustand der Person aus dem Hintergrund zurief. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, hatte der Herr kürzlich eine frische OP gehabt und dadurch noch frische Narben, die bei den harten Polizeigerangel so stark verletzt wurden, dass dieser später im Gewahrsam den Folgen seiner Verletzung erlag. Die Frau hatte die Polizisten gebeten damit aufzuhören ihn so stark zu Boden zu drucken, weil sie um seinen Gesundheitszustand fürchtete, doch die Polizisten drückten einfach stur mit aller Kraft weiter.

Worauf ich hinaus möchte ist, weshalb handeln Polizisten in solchen Situationen immer wieder so überhart und und hören anderen Menschen nicht zu, wenn sie wichtige Informationen mitteilen möchten? Ich meine man kann so etwas wichtiges doch nicht einfach ignorieren? Man muss doch als Polizeibeamter wissen, wo Schluss ist und wo die Grenzen liegen und meiner Meinung nach sollte man nach Kenntnis eines kritischen Gesundheitszustandes die Fixierung sofort lockern. Ich finde, dass manche Beamte ihre Macht einfach nur ausnutzen wollen.

Polizei, Recht, Polizeigewalt, Politik und Gesellschaft

Darf mein Arbeitgeber mich ohne meines Wissens abmelden/kündigen ohne eine Kündigung?

Kurze Beschreibung des Falles:

die Gastronomie hatte aufgrund von corona einige Zeit zu (2021 nrw). Während dieser Zeit hatte ich mir ein Semester frei genommen um Vollzeit zu arbeiten, ansonsten habe ich immer Im Restaurant X gekellnert.

Mein Chef versicherte mir, dass ich angemeldet war (hatte nie eine Kündigung erhalten und bei neuanfang auch keinen neuen Arbeitsvertrag)

nach einem Streitfall wurde ich gekündigt

ich habe öfter über 450 verdient, das hätte jedoch für die Jahresgrenze von 5400 Euro kein Problem dargestellt, da ich vom Januar- April angemeldet sein musste und immer 0 Euro verdient habe (hatte also theoretisch noch 450x 4Monate offen, also 1800 Euro). genau so erklärte er mir das auch. Das ich deshalb noch minijobber bin.

Nach dem Streitfall bekam ich keine Kündigung zugeschickt, da wurde ich stutzig. Ich rief also bei der Minijob Zentrale an um herauszufinden, dass er mich 2 Monate später nicht abgemeldet hatte und mir für diese Monate sogar Gehalt aufschrieb, das ich nie erhalten habe. Ich vermute stark, dass es zu seinen steuerlichen Vorteilen diente, um Geld zu verteilen dass er an andere Mitarbeiter ausgezahlt hatte, die mehr als 450 auf die Hand bekamen.

nach mehrfachen Fristsetzungen korrigierte er die Kündigung und meine Lohnabrechnungen.

Jedoch weiß ich nicht, was ich mit meinem zu viel verdienten Geld machen soll. Also meine Fragen:

  1. darf mein ehemaliger Chef mich ohne eine Kündigung und ohne meines Wissens einfach abmelden?
  2. ist der Arbeitgeber nicht theoretisch verpflichtet die sozialabgaben zu leisten bzw. Mich richtig anzumelden? Handelt es sich um schwarzarbeit wenn ich in 2-3 Monaten als 450 verdient habe und er es immer noch als minijob angemeldet hatte? (Zu meiner Verteidigung dachte ich würde sich das noch vom Januar - April verteilen, s.o geschildert)
Arbeit, Recht, Kündigungsrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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