Kündigungsfrist in Probezeit?
Hier der Ausschnitt aus meinem Vertrag:
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit eingegangen. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seite mit einer Frist von einem Tag (Paragraf 668 Abs. 3BGB) gekündigt werden.
Ist es normal, dass es wirklich nur einen Tag vorher geht? Ich dachte immer, es wären standart gemäß 2 Wochen
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