Rechtsschutzversicherung?
Ich habe mein Haus vermietet. Leider habe ich mit meinen Mietern voll daneben gegriffen. Nun habe ich die 1. Instanz gewonnen und der Richter hat festgestellt das der Mietvertrag anhand einer Sondervereinbarung, die im übrigen vom Mieter selbst verfasst wurde gar nicht zustande gekommen ist. So wie es aussieht hat er eine Rechtsschutzversicherung. Greift eine Mieterrechtsschutz nun auch bei einer 2. Instanz auch wenn der Mietvertrag ungültig ist?