Mietrecht, Garage?

4 Antworten

Er hatte keinen Anspruch auf eine Stromversorgung in der Garage und damit auch keinerlei Recht, die Miete zu mindern.

Ganz schön unverschämt, wenn er die Garage schon kostenfrei nutzen kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Solche Mieter kenne ich auch. Bei mir kommt, soweit möglich, sofort ein Erhöhungsverlangen für meinen Aufwand, und am 7. der Mahnbescheid bzw. die Klage auf Zahlung.

Keine Zeit mit so etwas verschwenden, wenn er so dringend "darum bittet".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ähm, einfach nur nein. Bauliche Veränderungen - und dazu gehört auch das Verlegen von Strom oder Wasser, hätte er nicht einmal ohne die Erlaubnis machen dürfen. Wenn er selbst für eine Wertsteigerung sorgt, würde ich dafür jetzt ganz dezent doch Miete verlangen.

behauptet jetzt das es meine Verpflichtung sei, zumindest eine Beleuchtung anbringen zu lassen.

Mit Sicherheit hat er keinen Anspruch auf elektrische Versorgung bzw. Beleuchtung in seiner Garage.

Dem Mieter würde ich mitteilen, dass ( spätestens ) sobald seine sogenannten Mietminderungen die Summe von 2 Monatsmieten erreichen die fristlose Kündigung folgen wird.

Ich persönlich würde zusätzlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit einer Mieterhöhung reagieren.

In welcher Form wurde ihm denn die Nutzung der Garage vertraglich zugesichert?