Welches Datum ist relevant für die Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens nach § 138 AO?

2 Antworten

Das meldepflichtige Ereignis ist die Aufnahme der gewerblichen Tätigigkeit. Wenn du zum 01.01.2022 mit der gewerblichen Tätigkeit begonnen hast, so ist das das Datum. Auf dem gewerbeschein müßtest du dieses datum ja auch angegeben haben (eventuell feld 20 datum des Beginns).

Die frist beträgt vier wochen gem § 138 abs. 4 AO

Skater241 
Fragesteller
 17.01.2022, 00:06

Super vielen lieben Dank dir für die tolle Hilfe und die schnelle Antwort. :) <3

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die Frist teilt Dir doch einfach dein Finanzamt mit, wenn es um die Daten bittet?

Skater241 
Fragesteller
 16.01.2022, 20:10

Nein nicht ganz . Seit dem 31. Dezember 2020 gilt, dass man den Antrag ohne Aufforderung dem Finanzamt zukommen lassen muss.

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