Welches Datum ist relevant für die Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens nach § 138 AO?
Ich habe ein Kleingewerbe zum 01.01.22 eröffnet. Dieses habe ich allerdings schon vorher bei dem Gewerbeamt gemeldet, nämlich am 20.12. Am 21.12 wurde der Antrag genehmigt und den Gewerbeschin habe ich ihn Anfang des neuen Jahres erhalten.
Zitat aus dem Gesetzestext: "Mitteilungen nach den Absätzen 1, 1a und 1b sind innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten."
Nun ist meine Fragen welches Datum relevant zur Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens nach § 138 AO? Also bis wann muss ich den steuerlichen Erfassungsbogen abgeben?
Wäre super wenn Ihr mir helfen könntet.
2 Antworten
Das meldepflichtige Ereignis ist die Aufnahme der gewerblichen Tätigigkeit. Wenn du zum 01.01.2022 mit der gewerblichen Tätigkeit begonnen hast, so ist das das Datum. Auf dem gewerbeschein müßtest du dieses datum ja auch angegeben haben (eventuell feld 20 datum des Beginns).
Die frist beträgt vier wochen gem § 138 abs. 4 AO
Super vielen lieben Dank dir für die tolle Hilfe und die schnelle Antwort. :) <3
die Frist teilt Dir doch einfach dein Finanzamt mit, wenn es um die Daten bittet?
Nein nicht ganz . Seit dem 31. Dezember 2020 gilt, dass man den Antrag ohne Aufforderung dem Finanzamt zukommen lassen muss.