Welches Datum ist relevant für die Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens nach § 138 AO?
Ich habe ein Kleingewerbe zum 01.01.22 eröffnet. Dieses habe ich allerdings schon vorher bei dem Gewerbeamt gemeldet, nämlich am 20.12. Am 21.12 wurde der Antrag genehmigt und den Gewerbeschin habe ich ihn Anfang des neuen Jahres erhalten.
Zitat aus dem Gesetzestext: "Mitteilungen nach den Absätzen 1, 1a und 1b sind innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten."
Nun ist meine Fragen welches Datum relevant zur Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens nach § 138 AO? Also bis wann muss ich den steuerlichen Erfassungsbogen abgeben?
Wäre super wenn Ihr mir helfen könntet.
Recht,
Kleingewerbe,
Einzelunternehmen,
Wirtschaft und Finanzen