Adresse auf Anfrage im Impressum?
Was muss für jeden im Impressum zusehen sein und was nicht und darf man das so machen das im Impressum (Adresse wegen missbrauch auf Anfrage erhältlich ist) stehen haben?
5 Antworten
Hallo,
Nein, dieses Daten "auf Anfrage" war bisher nie erlaubt und wird es auch nie sein.
Alles andere regelt das Telemediengesetz. § 5 ist es, wenn ich mich richtig erinnere.
Ich zitiere:
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
Liebe Grüße
und darf man das so machen das im Impressum (Adresse wegen missbrauch auf Anfrage erhältlich ist) stehen haben?
nein
Was muss für jeden im Impressum zusehen sein
Es gibt bestimmte Mindestanforderungen an das Impressum. Daneben hält das Gesetz für verschiedene Gruppen die Pflicht für weitere Angaben bereit. Aber nun erst einmal zu den allgemeinen Anforderungen. Danach muss das Impressum enthalten:
- den Namen (bei natürlichen Personen sind es Vor- und Nachname. Bei Unternehmen, also den sogenannten juristischen Personen, der Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten),
- bei juristischen Personen außerdem die Rechtsform,
- die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Nicht ausreichend ist ein Postfach),
- einen Kontakt, unter dem Sie die Person oder das Unternehmen schnell erreichen können – elektronisch als auch nicht elektronisch. In der Regel sind das E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
- soweit vorhanden, die Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer,
- ebenfalls, soweit vorhanden, das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer.
Kurze Antwort: Pflichtangaben sind Stand 05/2022
Pflichtangaben für jeden Betreiber:
Seitenbetreiber/ Verantwortlicher
Angabe von:
- Name und Vorname des Seitenbetreibers
- Anschrift des Seitenbetreibers
Kontaktdaten des Seitenbetreibers
Angabe von:
- E-Mail-Adresse
- Telefon-Nummer
- ggf. Fax-Nummer
Pflichtangaben für Unternehmen:
Sind die Betreiber Unternehmen, kommen dann weitere Pflichtangaben dazu.
Angabe von:
- Bei juristischen Personen die Rechtsform (GmbH, GbR...)
- Wer vertritt das Unternehmen der juristischen Personen?
- Registereintrag, wenn vorhanden
- USt-ID wenn vorhanden
Weitere spezielle Pflichtangaben für bestimmte Bereiche
Neben diesen Basics gibt es zahllose weitere Pflichtangaben, die für Betreiber Pflicht sind, die in bestimmten Bereichen aktiv sind oder bestimmte Tätigkeiten ausüben:
Angabe von:
- Berufsspezifische Angaben etwa für Dienstleitung im Bereich der Anwälte, Steuerberater
- Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
- Angaben von Haftpflichtversicherung oder berufsrechtlichen Normen
- Angabe und Verlinkung der Aufsichtsbehörde
- Ein Link auf die Streitschlichtungsplattform der EU
Auf der Seite e-Recht24 kannst du dir ein kostensloses erstellen, dass alle relevanten Informationen abdeckt.
- Du kannst sonst auch unserer kopieren und deine Daten einsetzten, sofern auf deine Branche keine Sonderreglementierungen entfallen -> https://kaips-marketing.de/sommerseo/
Name, Adresse, E-Mail-Adresse sind mMn die einzigen Daten, die immer Pflicht sind. Alles weitere ist optional oder kommt auf das Thema der Website drauf an.
Nein. Bin mir nicht ganz sicher ob das rechtlich einwandfrei ist, aber du könntest ja ein Postfach mieten und diese Adresse angeben. Musst du aber unbedingt vorher abklären.
Postfach ist nicht ladungsfähig ergo nicht erlaubt.
Zudem sind zwei Kontaktmöglichkeiten neben der Post Adresse nötig.
Ja aber man kann anstatt der Telefonnummer die URL des Kontaktformulares mit Angeben (falls vorhanden).
Dein Impressum muss mit maximal zwei Klicks vollständig und sofort erreichbar sein. Zudem muss es in Textform sein, d.h. nicht als PNG oder JPG etc. als Bild eingefügt, damit ein Blinder es sich auch mit einer Vorlesefunktion vorlesen lassen könnte lt. Urteil.
Ich nutze www.impressum-privatschutz.de um meine Privatadresse nicht zeigen zu müssen.
Jennifer
Also darf man das (Adresse wegen missbrauch auf Anfrage erhältlich ist) nicht