Was bedeutet Nichtig und Anfechtbar?

5 Antworten

Wenn eine Willenserklärung so starke Fehler aufweist, dass sie nichtig ist heißt das, dass keine Rechtsfolge eintreten kann oder darf .

Es ist damit quasi hinfällig oder vom Tisch.

Ist ein Rechtsgeschäft anfechtbar, dann hat es prinzipiell Gültigkeit und eine Rechtsfolge - diese kann aber aus verschiedenen Gründen angefochten werden mit der Möglichkeit, dass die Rechtsfolge doch nicht eintritt - ( KANN ) .

Anfechtung i.d.R. wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung möglich. Relevante Anfechtungstatbestände sind insbesondere Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum, Motivirrtum, Arglistanfechtung und die Drohung

https://www.juraforum.de/lexikon/anfechtung

Allgemein

Eine anfechtbare Willenserklärung wird (erst) nichtig, wenn die Anfechtung erklärt wird.

Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist anfechtbar, aber wirksam. Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.

nichtig: ungültig, hinfällig

anfechtbar: kann vor Gericht angefochten, also per Klage in Frage gestellt und neu verhandelt werden

anfechtbar: vor Gericht nicht von vorne herein verloren. Unter gewissen Umständen durchaus durchsetzbar

nichtig: rechtlich irrelevant

Nichtig bedeutet so viel wie vernachlässigbar.

Anfechtbar sagt man zu etwas, was man bezweifelt bzw. was nicht eindeutig wahr ist.

VirageXO  16.01.2022, 12:09

Anderer Kontext

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