Kleingewerbe anmelden und nebenher als Werkstudent arbeiten?

4 Antworten

Für schriftstellerische Tätigkeit musst du kein Gewerbe anmelden, weil das keine gewerbliche Tätigkeit ist. Du kannst ihm einfach so eine Rechnung (ohne MwSt) ausstellen und diese Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Pass auf, dass du nicht mtl. über 470 € verdienst, sonst fliegst du aus der Familienversicherung. Wenn einkommensmäßig in diesem Rahmen bleibst, bleibst du auch unter dem Freibetrag für die Einkommensteuer.

Werkstudent und 450,- € Job?

Das hilft jetzt nicht unbedingt bei der Einordnung des Versicherungsstatus bei der GKV.

  • Wie alt?
  • Wie vieltes Fachsemester?

Gewerbe muss angemeldet werden, wenn Gewinnerzielungsabsicht besteht und eine auf Dauer angelegte Tätigkeit vorliegt.

Abgabepflicht zur Einkommen- (nebst EÜR), Umsats- und Gewerbesteuererklärung ergibt sich dann logischerweise.

www.elster.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
LuigiR 
Fragesteller
 17.01.2022, 16:57

Danke. zu den Fragen: 26 Jahre Alt. 11. Fachsemester

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kevin1905  17.01.2022, 17:07
@LuigiR

Also KVdS?

Die KVdS kennt keine Einkommens- sondern nur Arbeitszeitgrenzen. Kannst verdierenen so viel du willst, deine KV kostet immer das gleiche...bis zum 14. Fachsemester oder dem 30. Geburtstag, was immer früher eintritt, kickt dich raus.

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Steuerlich musst du dich innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt anmelden. Bezüglich der umsatzsteuer musst du erklären, ob du zur Kleinunternehmerregelung optierts.

Desweiteren musst du eine Einnahmen Überschussrechnung machen, und am Ende des Jahres eine Steuererklärung mit Anlage G für Einkünfte aus Gewerbe, Formular für EÜR und Coronahilfen.

Eventuell handelt es sich auch um eine freiberufliche Tätigkeit. dann muss Anlage S ausgefüllt werden.

In de weis ich nicht wie es geht.

Wichtig ist zu entscheiden, ob du eine gmbh oder private Einzelfirma werden sollst. Gmbh bräuchtest du 10000.-

Bei einer Einzelfirma haftest du privat, das ist für dich aber nicht wesentlich denke ich.

Ich ch gibst du Einkünfte abzüglich Ausgaben als Nebenerwerb in der Steuererklärung an. Auf dem Lohn musst du Sozialabgaben abgeben. Am besten machst du eine Buchhaltung, mit Excel reicht für den Anfang bei so einem Minijob.

Es ist eine ausgezeichnete und wichtige Gelegenheit dich in Selbstständigkeit und Unternehmertum einzuarbeiten und lohnt sich für dich.

An deiner Stele würde ich ihn fragen.