Habe ich, als Werkstudent eine Berechtigung auf ein Arbeitszeugnis?

4 Antworten

jeder mensch der einer tätigkeit nachgeht hat recht auf ein zeugnis


Wer hat einen Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses?

Das Recht, ein Arbeitszeugnis zu verlangen, steht allen Arbeitnehmern bzw. arbeitnehmerähnlichen Personen (§ 630 BGB und § 109 GewO) sowie den Auszubildenden (§ 16 BBiG) zu. Zu den Arbeitnehmern zählen auch leitende Angestellte.

Zu Auszubildenden zählen auch Volontäre, Praktikanten und Werkstudenten.

Du hast also das Recht auf ein Zeugnis.



vielleicht nicht ein arbeitszeugnis aber auf eine beurteilung kannst du bestehen. da hat zb auch ein praktikant anrecht. da arbeistzeugnisse immer positiv sein müssen schauen viele arbeitnehmer eher auf beurteilungen.

Wenn Du in der Firma angestellt warst, sollten sie Dir eigentlich ein Zeugnis ausstellen. Wüsste nicht dass es da eine Ausnahme für Werksstudenten gibt.