Was bekommt er für eine Strafe für sowas?

6 Antworten

Das kommt darauf an, was der Nachbar macht. Wenn nix, dann passiert nix. Wenn er sich zivilrechtlich die Kosten wieder reinholt - zahlt der andere.

Für "Sachbeschädigung" im Strafrecht ist Strafantrag nötig. Muss der Nachbar auch erst mal zur Polizei.

Sachbeschädigung , ggf Hausfriedensbruch

Er muss Schadenersatz leisten und kann zu einem Bußgeld wegen Sachbeschädigung verurteilt werden. Die vorherige Beleidigung wird da keine Rolle spielen zumal sie ja weit zurückliegt.

Elofelof 
Fragesteller
 16.01.2022, 17:25

Kommt er nicht ins Gefängnis weil er hat den Briefkasten komplett abgeflext dass er auf den boden lag also komplett zerstört, dass der Nachbar jetzt keinen Briefkasten hat

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Matto247  16.01.2022, 17:28
@Elofelof

Nicht wegen Sachbeschädigung. Es sei denn, er wurde bereits wegen ähnlicher Dinge verurteilt oder ist auf Bewährung. Er kann dem Nachbarn ja auch einen neuen Briefkasten kaufen.

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superseegers  16.01.2022, 17:56

Bußgeld gibt es bei Ordnungswidirgkeiten, bei Straftaten gibt es eine Geldstrafe.

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Das kann man pauschal nicht beantworten, der Strafrahmen für Sachbeschädigung reicht gem. §303 StGB von Geldstrafe bis zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Es kommt auf den Richter an. Wenn dein Freund Ersttäter ist, geständig ist und Reue inkl. Entschuldigung zeigt, bestenfalls auch von sich aus und schon jetzt den entstandenen Schaden ersetzt, wird sich das vermutlich strafmildernd auswirken. Die vermeintliche Beleidigung durch den Nachbarn spielt hier eher keine Rolle, die hätte dein Freund innerhalb von drei Monaten anzeigen müssen. Außerdem rechtfertigt die ohnehin nicht, dass man fremdes Eigentum zerstört. Ich würde in jedem Fall einen Anwalt aufsuchen.

Strafgesetzbuch (StGB), § 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Und dazu kommt noch der Schadenersatz.