Nachbarn haben bissigen Hund. Ihr Garten ist nicht eingezäunt. Wer zahlt den Zaun?
Unser Sohn wurde vom Nachbarshund(größe Schäferhund) auf unserem Grundstück(garten) gebissen. Die Nachbarn sind der Meinung wir müssen einen Zaun setzen ,dass ihr Hund nicht auf unser Grundstück kann. Geht es noch? Unser Kind war in unserem Garten. Er hat den Hund weder geärgert noch hatte er je Kontakt mit ihm. Mein Mann war mit einem Bekannten im Garten und der Kleine wollte zu ihm. Die Nachbarn grillten im Garten und der Hund lief frei. Was mein Mann leider nicht mitbekommen hat. Als mein Sohn auf unsere Wiese ging, sprang der Hund in den Garten und biss zu.Unser Nachbar schrie. hättet ihr den Zaun gesetzt ,hätte der Hund nicht gebissen. Keine Entschuldigung, nichts....Polizei-Anzeige
19 Antworten
Ich hätte in diesem Fall auch Polizei und Ordnungsamt informiert. Das geht garnicht, dass ein Hund ein Kind angreift.
Solltet ihr das gemacht haben, wird der Hundebesitzer bestimmt Auflagen bekommen haben, wie z.B. Leinenzwang, Maulkorbpflicht.
Erkundigt euch mal bei eurer Gemeinde bzw. Ordnungsamt, wer den Zaun setzen muss. Die Gefahr geht schließlich vom Nachbarn aus.
Das läuft jetzt alles. Bin mal gespannt, ob der Hund überhaupt gemeldet ist.
Verantwortlich ist immer der Hundehalter. Der hat dafür zu sorgen, dass niemand durch seinen Hund zu Schaden kommt. Er haftet auch für die ärztliche Behandlung und zahlt Schmerzensgeld.
Will man als Hundehalter den Hund frei laufen lassen und dem Ärger aus dem Weg gehen, zäunt man sein Grundstück ein und bringt an allen Zugängen Warnschilder an, so dass niemand das Grundstück versehentlich betreten kann. dann hat man der Sorgfaltspflicht genüge getan und wer das Grundstück dann noch betritt, ist selbst schuld.
Man kann ja versuchen, dem Hund zu erklären, dass er nicht beißen darf, meistens scheitert das an der Sprachbarriere.
Wer ein Warnschild ignoriert und ein eingezäuntes Grundstück betritt, ist selbst schuld, denn der Halter ist seiner Sorgfaltspflicht in dem Fall nachgekommen.
Man packt ja auch nicht in einen Gartenhäcksler, an dem ein Warnschild hängt, das genau davor warnt und gibt dem Besitzer dann die Schuld.
Sehe ich anders. Wenn ich ein eingezäuntes Grundstück habe und sogar noch Warnschilder, dann hat hier keiner über den Zaun/die Mauer zu springen.
Wenn hier einer unberechtigt das Grundstück betreten würde, dann würde mein Hund ebenso sein Revier verteidigen und der Eindringling hätte einfach Pech gehabt. Wer über einen 1,5m hohen Zaun klettert, der macht das nicht weil er mir ein Bündel Geldscheine da lassen will.
1,5m ist bei vielen Hunden ziemlich knapp, aber ich stimme dir zu.
Mein Kind war nicht auf dem Nachbarsgrund. Der Nachbar hat weder einen Zaun , noch war der Hund angeleint . Und hören tut er schonmal gar nicht. (Der Hund),-) . Mein Kind hat ihn auch nicht geärgert. Der Hund darf selten raus ,deshalb hatte mein Sohn auch noch nie Kontakt mit dem Hund. Obwohl diese Leute schon ca.3-4Jahre hier wohnen
Stimmt...
Meiner könnte da sicherlich auch drüber springen wenn davor dann nicht noch eine recht hohe Hecke wäre.
Aber mein Hund akzeptiert den Zaun als Grenze und er weiß das hinterm Zaun nicht sein Revier ist, somit hat er bisher noch nie versucht da irgendwen zu jagen oder ähnliches.
Der Hund war auf UNSEREM Grundstück. Und er biss das Kind in unserem Garten. Der Kleine hat nichts falsch gemacht. Unser Sohn hat den Hund ja noch nicht mal gesehen. Bis er dann auf ihn zugestürmt kam und zubiss.
@ rztpll und @kamikaze
Mit Warnschildern macht man sich meistens noch strafbar.
***Wer ein Warnschild ignoriert und ein eingezäuntes Grundstück betritt, ist selbst schuld, denn der Halter ist seiner Sorgfaltspflicht in dem Fall nachgekommen.***
Beispiel man hat Schilder Vorsicht bissiger Hund oder freilaufender gefährlicher Hund.
Handelt man sogar noch vorsätzlich , heißt man wusste von den Gefahr die von seinem Hund ausgeht Bescheid. Und kann unter Umständen sogar wegen "vorsätzlicher Körperverletzung" angeklagt werden und das zu recht.
Ein Hund kann jemanden stellen, der unbefugt das Grundstück betrifft, aber darf trotzdem niemanden beißen oder verletzen.
Selbst ein Einbrecher , der vom Hund verletzt wird, kann nach Festnahme den Hundehalter Anklagen wegen Körperverletzung.
Ganz so einfach ist es aber nicht mit der Haftung. Der Hund darf nicht beißen, was, wenn ein Kind das Grundstück betritt oder jemand, der nicht lesen kann oder der die Sprache nicht versteht?
@rztpll,
was für ein Unsinn!
Wer ein Warnschild ignoriert und ein eingezäuntes Grundstück betritt, ist selbst schuld, denn der Halter ist seiner Sorgfaltspflicht in dem Fall nachgekommen.
Soll dann also bedeuten, dass auch die Postausträger und die Zeitungsausträger dieses Grundstück meiden müssen?
Und wenn noch mehrere Mieter in dem Gebäude wohnen, dürfen sie dies dann auch nicht mehr betreten?
Falsch!
Und dazu gibt es sogar schon einige Gerichtsurteile. Bei einem verbotswidrigen Eindringen, zum Beispiel durch einen Einbrecher, fällt das sozusagen unter "Berufsrisiko".
Und nur weil ich außenstehende warne, begehe ich keinen Vorsatz, im Gegenteil.
Sonst würde ja auch jeder Polizist der den Gebrauch der Dienstwaffe ankündigt nicht aus Notwehr, sondern aus Vorsatz handeln.
Grundlage eines solchen Haftungsausschlusses ist der Grundsatz von Treu und Glauben und das sich hieraus ergebende Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium"). Hiernach ist es nicht zulässig, dass der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er sich bewusst in eine Situation drohender Eigengefährdung begeben hat.
Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer bewussten
Risikoübernahme mit der Folge eines vollständigen Haftungsausschlusses
für den Schädiger ausgegangen werden (BGHZ 34, 355, 363; 39, 156, 161; 63, 140, 144; 154, 316, 322 ff.).
Soll dann also bedeuten, dass auch die Postausträger und die Zeitungsausträger dieses Grundstück meiden müssen?
Nein, logischerweise befinden sich Klingel und Briefkasten außerhalb des umzäunten Bereichs. Da muss man doch drauf kommen.
Und wenn noch mehrere Mieter in dem Gebäude wohnen, dürfen sie dies dann auch nicht mehr betreten?
Selbstverständlich funktioniert das nicht mit mehreren Parteien, aber von denen war ja auch nicht die Rede. Ein Mieter dürfte ein Grundstück ohnehin nicht einfach einzäunen.
Ganz so einfach ist es aber nicht mit der Haftung. Der Hund darf nicht beißen, was, wenn ein Kind das Grundstück betritt oder jemand, der nicht lesen kann oder der die Sprache nicht versteht?
Ein Warnschild auf dem ein Hund abgebildet ist, ist so eindeutig, dass man die normalerweise zusätzlich vorhandene Schrift nicht lesen können muss. Die Einzäunung stellt eine zusätzliche Barriere dar, so das jeder mündige Mensch davon ausgehen kann, dass erstens das betreten des Grundstücks unerwünscht ist und er sich beim Betreten einem Risiko aussetzen würde.
Menschen die aufgrund ihres Alters oder Geisteszustands nicht fähig sind solche Warnschilder zu erkennen und richtig zu deuten, müssen ohnehin beaufsichtigt werden. Dann wäre das Betreten des Grundstücks der Nachlässigkeit der Aufsichtsperson geschuldet.
Es geht nur darum, dass der Besitzer des Hundes seiner Sorgfaltspflicht nachkommt. Das tut er, wenn er verhindert dass der Hund das Grundstück verlässt, Fremde am Betreten hindert und auch noch durch Schilder vor der Gefahr warnt.
Beispiel man hat Schilder Vorsicht bissiger Hund oder freilaufender gefährlicher Hund.
Handelt man sogar noch vorsätzlich , heißt man wusste von den Gefahr die von seinem Hund ausgeht Bescheid. Und kann unter Umständen sogar wegen "vorsätzlicher Körperverletzung" angeklagt werden und das zu recht.
Was für ein Blödsinn. So ein Schild hängt man an den Zaun, selbst wenn der Hund nicht bissig ist. Ich habe noch nie ein Schild mit der Aufschrift gesehen :"Der Hund tut niemandem was, aber bleibt bitte trotzdem draußen, weil wir nicht zu 100% garantieren können, dass nichts passiert".
Steht auf dem Schild :"Vorsicht, Hund" und ist ein Hund darauf abgebildet, weiß jeder Mensch, der nicht ohnehin beaufsichtigt werden muss, dass er sich beim betreten des Grundstücks der Gefahr aussetzt, gebissen zu werden.
Man wird nie zu 100% ausschließen können, dass ein Hund beißt, demnach würden alle Hundebesitzer vorsätzlich handeln, das ist Blödsinn.
Ein Hund kann jemanden stellen, der unbefugt das Grundstück betrifft, aber darf trotzdem niemanden beißen oder verletzen.
erklär das mal dem Hund
Selbst ein Einbrecher , der vom Hund verletzt wird, kann nach Festnahme den Hundehalter Anklagen wegen Körperverletzung.
Nein, der hat sich bewusst gefährdet
Nein - aber der Hauseigentümer, der auch in dem Gebäude wohnt.
Der hat eh kein Problem und kann die Zäune so ziehen wie er will, damit andere Parteien noch bis zur Haustür kommen. Für fast alle fälle gibt es irgendeine Lösung und natürlich gibt es immer die Nadel im Heuhaufen. Die zu finden hast du dir offenbar zur Aufgabe gemacht.
Er hat nichts falsch gemacht, ausser es ist jetzt schon verboten die Treppe im Garten hoch zu gehen und einen Schritt auf die Wiese zu machen. Er war weder laut noch ist er gerannt. Wie ich schon erwähnt hab. Ihm wurde beigebracht keinen Hund anzufassen. Was bei dieser Sache eh egal ist. Weil er noch nie Kontakt mit diesem Hund hatte.
Zum Umgang mit Hunden gehört schon etwas mehr, als sie nicht anzufassen.
Bitte versteh mich nicht falsch, die Schuld liegt eindeutig bei deinem Nachbar.
In einer Gesellschaft, in der Hunde ein alltäglicher Anblick sind, gehört es für mich zu einer Grundkompetenz, mit diesen Tieren umgehen zu können, denn wir können nicht darauf vertrauen, dass es nur verantwortungsvolle Hundehalter gibt.
Im Idealfall sieht man den Hund nicht an, bewegt sich nicht ruckartig und stellt sich eher seitlich hin als frontal. So wirkt man am wenigsten bedrohlich auf den Hund. und senkt das Risiko, dass der Hund schnappt.
Es ist ähnlich wie bei der Verkehrserziehung. Natürlich muss ein Autofahrer am Zebrastreifen anhalten und natürlich trägt er die schuld, wenn er das nicht tut und es zu einem Unfall kommt.
Trotzdem bringen verantwortungsvolle Eltern ihren Kindern bei, nach links und rechts zu schauen und zu warten, bis die Autos angehalten haben. Denn wer Schuld ist und Schmerzensgeld zahlt ist nicht so wichtig wie die körperliche Unversehrtheit.
Dieser (offenbar nicht gerade ungefährliche) Hund gehört den Nachbarn.....sie haben dafür zu sorgen, dass durch ihn niemand zu Schaden kommt. Anscheinend sind Eure Nachbarn der Ansicht, jeder müsse sich selbst vor ihm schützen. Wenn (wie offenbar der Fall) die Einsicht fehlt, hilft nur die Anzeige.....das hat nichts mit kleinlich oder spiessig zu tun....es dient dem Schutz der eigenen und auch der weiteren Kinder in der Nachbarschaft.
Genauso sehe ich das auch.Bin mal gespannt ob der Hund überhaupt gemeldet ist.
...auch ob für das Tier eine Haftpflichtversicherung besteht wäre interessant!
Das sehen wir dann... Für den Kleinen tut es mir leid. Er liebt Hunde. Jetzt hat er Angst wenn er raus geht. Ich bin mit Schäferhunden groß geworden. Ich hab meinem Sohn beigebracht, dass er keine fremden Hunde anfassen darf. Egal ob groß oder klein. Daran hat er sich auch gehalten. Sein Glück war das er sich während der Attacke umgedreht hat. Er wurde in den Rücken und den Po gebissen. Ansonsten hätte der Hund den Penis erwischt. Das wäre schlimmer ausgegangen.
Ja,....auch ich mag Hunde. Aber ich mag keine verantwortungslosen Hundehalter. Zu denen scheint Euer Nachbar zu gehören. Solchen Leuten gehört die Tierhaltung verboten.....
Genau dafür gibt es Tierhalterhaftfpflichtversicherungen, die leider nicht in allen Bundeslädnern Pflicht sind.
Die Krankenkasse wird aber die Behandlungskosten erstattet verlangen und der Sohn hat Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Wenn ihr auf eurem Grundstück einen Zaun errichtet, müsst ihr diesen bezahlen. Dass der Nachbar dafür aufkommen muss, sehe ich für schwerlich möglich. Das ist dann doch ehr Trump-Logik.
Es kann aber durchaus im Interesse des Hundehalters liegen selbst einen Zaun aufzustellen.
Wenn ihr auf eurem Grundstück einen Zaun errichtet, müsst ihr diesen bezahlen. Dass der Nachbar dafür aufkommen muss, sehe ich für schwerlich möglich. Das ist dann doch ehr Trump-Logik
Will der Hundehalter seinen Hund auf seinem Grundstück frei laufen lassen, muss er es einzäunen und natürlich selbst dafür aufkommen.
Pflicht mag die Versicherung nicht sein, aber jeder normaldenkende Hundhalter hat die vermutlich trotzdem..
Selbst mein VM hat als Auflage zur Hundehaltung eine Versicherung gefordert, völlig ok denk ich.
... verstehe ich nicht. Bissige Hunde nimmt unser Ordnungsamt aus dem Garten und somit ist ein Zaun nicht mehr nötig. Was sagen denn die Damen und Herren dazu?
Ordnungsamt wird nur auf städtischen Flächen tätig nie im Privaträumen!
Was du meinst ist sicher Polizei.
.... dann warte einfach noch auf eigene Erlebnisse.
Hier bei uns haben die neulich mit Fernsehen einen Bauernhof geräumt, magelnde Fürsorge für die Tiere.
Und der Grund und Boden soll städtische Fläche sein? Na denn.
... doch doch, hier wurde gebissen, und es geht nicht um ein Grundstück, es geht um ein Tier, und dies kommt somit danach ins Heim oder wird getötet, so eben die Spielregeln. Alles ganz einfach und ob Du so etwas verstehst oder nicht, ist den Damen und Herren egal, wetten?
Bis auf "selbst schuld" stimme ich dir zu. Der Hund darf auch dann nicht beißen, wenn jemand das Grundstück betritt.