Kann man den Nachbarn dafür Anzeigen wenn keine Beweise dafür sind?
Unser Nachbar hat unseren Hund als Dr*cksvieh beleidigt und ihn angespuckt, weil er nah an sein Zaun war..., dabei war der Hund auf unser Grundstück
Ich wünschte er wäre nicht erzogen und hätte ihn dafür gebissen
Kann ich ihn dafür Anzeigen?
10 Antworten
Du kannst fürs Erste mal ein wenig observieren und darauf achten, wie sich das ganze in kurzer Zeit verhalten wird. Wenn deine Nachbarn weiterhin mit Beleidigungen und Geschrei antanzen, kannst du ja mal bei der Polizei anrufen und ruhig sagen, dass du dich irgendwo auch bedroht fühlst und durch das Verhalten deiner Nachbarn angst bekommst. Anschließend kann man auch durchaus wegen Beleidigung Anzeige erstatten
Ist mir schon bewusst, daher auch die bezogene "Angst" dass man sich bedroht fühlt durch das Verhalten der Nachbarn!
Ein vernünftiger souveräner Hundehalter pflanzt da eine Hecke und lässt den Deppen einen Deppen sein.
Dann ist man auch ein Vorbild für seinen Hund.
Dein vorletzter Satz hättest du nicht mal denken sollen. Dein Hund versteht durchaus was du ausstrahlst.
Wenn dein Hund dann wirklich mal beisst, ist er der Leidtragende für dein Mangel an Gelassenheit.
Ich finde ja immer, dass Leute mit kurzer Lunte keine Hunde haben dürften.
Also lerne entspannt zu bleiben, sei ein vorbildlicher Hundehalter und wasch die Spucke von deinem Hund.
Wir haben da keine Hecke, weil mein Freund da sein Gemüse Pflanzt, naja mein freund wird es hoffentlich mit ihn regeln wenn er nachhause kommt....
Anzeigen kannst du ihn- du kannst es auch lassen.Hunde kann man nicht beleidigen, da sie keine Sprache verstehen. Dich hat er ja nicht angesprochen.Und das Spucken kannst du nicht beweisen. Also- welchen Grund soll die Polizei haben, eine Anzeige aufzunehmen?
Ein Hund kann kein Geschädigter einer Beleidigung sein. Zudem müsste dein Hund dann einen Strafantrag unterschreiben und das wird schwierig.
Verletzt dein Nachbar deinen Hund in irgendeiner Form, könntest du ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen. Anspucken ist zwar nicht die feine, englische Art... aber nicht strafbar.
Gruß, B.
Auch wenn Tiere nach §90a BGB kein Sachen sind gelten diese im Rahmen des Strafrechts als Sache. Da nur Menschen beleidigt werden können, liegt hier keine Beleidigung i.S.d. §185 Stgb vor. Bei Verletzung des Hundes wäre eine Sachbeschädigung denkbar
Anzeige wegen Beleidigung gegen ein Tier wird eingestellt, da dieses nicht beleidigungsfähig ist