Muss ich mein Grundstück einzäunen,damit der Nachbarhund nicht auf mein Grundstück läuft?

6 Antworten

Da musst Du Dich mit Deinem Nachbarn einigen. Es gibt zwar im Landesnachbarrechtsgesetz und dem BGB dazu Vorschriften; die setzen aber immer zunächst den Versuch einer Einigung voraus. Und in Bebauungsplänen und Ortsgestaltungssatzungen können öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Bau von Zäunen enthalten sein.

Darüberhinaus gibt es keine "Gewohnheitsrechte" oder "historischen Regelungen".

Das wird von den Kommunen unterschiedlich gehandhabt.

Grundsätzlich muß der Hundebesitzer seinen Hund daran hindern auf Dein Grundstuck zu laufen.. aber das funktioniert nicht. Du solltest Dich mit dem Nachbarn einigen und einen gemeinsamen Zaun an der Grenze verlegen, das heißt die Kosten teilen. Du wirst sicher auch die anderen Seiten einzäunen müssen, sonst kommt der Hund von der anderen Seite. Die Kosten für die anderen Grundstücksseiten müsstest Du selbst übernehmen.

das ist nachbarschaftsrecht, da gibt es örtliche regelungen

ich glaube, da wo ihr euch eine grenze teilt, müsst ihr euch die kosten teilen, für das stück