Recht – die neusten Beiträge

Die Schule hat die Befreiung meiner Tochter für meine Hochzeit abgelehnt. Kann ich noch anders vorgehen?

Ich möchte im Ausland heiraten. Dafür habe ich geplant eine Woche mit meinen Kindern nach Tunesien zu fliegen. Auf Grund von Corona halten wir unsere Hochzeit so klein wie möglich sodass nur meine Kinder mit kommen sollen.

Ich habe jeweils einen Antrag auf Befreiung bei der jeweiligen Schule beantragt. Es handelt sich um 3 Tage, da der Montag und der Dienstag bewegliche Ferientage sind. Während die Schule der jüngeren Tochter die Befreiung genehmigt hat, hat die Schule der altern Tochter die Befreiung nicht erlaubt mit der Begründung, dass ich eine Hochzeit ja in den Ferien planen kann.

Durch Corona mussten wir unsere üblichen Pläne der Hochzeit im letzten Jahr schon über Bord werfen. Jetzt rennt uns die Zeit davon, weil unsere Dokumente für die Eheschließung ihre Gültigkeit verlieren und wir dann alles erneut beantragen müssen. Das ist wieder mit viel Zeit, Aufwand und viel Geld verbunden.

Ebenso ist das für uns alle auch eine psychische Belastung. Ich habe all diese Gründe in der Antragstellung auf Befreiung aufgeführt und habe eine sehr freche Antwort von der Schulleitung erhalten. Ich könne ja auch nur von Samstag bis Dienstag fliegen...als würde ich mal eben mit dem Auto in die Nachbarstadt fahren. Ich muss ja nicht erwähnen, dass der Flugverkehr sehr eingeschränkt ist.

Es wäre nicht zu verantworten, nach all den Schulschließungen und Distanzunterrichtes, das Kind schon wieder nicht am Präsenzunterricht teilhaben zu lassen. Es geht hier um 3 Tage...

Gibt es noch eine andere Möglichkeit, ohne mein Kind krankschreiben zu lassen? Hat da jemand Erfahrung?

Das Leben besteht doch nicht nur aus Schule. Ich bin einfach nur sauer und enttäuscht. Mein Kind hat bitterlich geweint und ich befinde mich jetzt in einer katastrophalen Lage. Ich muss dazu sagen, dass meine Tochter eine absolute Musterschülerin ist, ihre Klassenlehrerin hätte nichts gegen die Freistellung.

Schule, Hochzeit, Recht

Leumundsprüfung Polizei Berlin?

Hallo,

ich wurde wegen zwei gleichgelagerte Warenbetrugsfällen, aus Oktober 2020 angezeigt. Bei der ersten kam es zur Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 JGG. Bei der zweiten Anzeige kam es zur Hauptverhandlung vorm Jugendrichter, was gemäß § 47 JGG eingestellt wurde, gegen eine Geldbuße von 600€. Zum Zeitpunkt der Tat war ich 18 Jahre Alt, und nun bin ich 20 Jahre Alt. Der Schaden betrug insgesamt 85€ (beide Anzeigen zusammen gerechnet). Ich habe allerdings vor Gericht über die gesamte Verhandlung abgestritten, dass es ein Betrug war und nur ein riesen Missverständnis war. Der Schaden wurde an beide Geschädigte komplett zurück gezahlt, worauf auch die Strafanträge zurück gezogen wurden.

Nun meine Frage: Bei mir läuft eine Bewerbung für eine Polizeiausbildung bei der Berliner Polizei. Ich habe auch eine Direktzusage und alles bestanden. Sie möchten in der Leumundsprüfung den Fall bewerten und auch Akteneinsicht für beide Fälle beantragen. Ist meine Zukunft bei der Polizei nun gefährdet? Ich bin vor und nach diesen beiden Anzeigen noch nie negativ aufgefallen. Die Verfahren wurden beide eingestellt, der Schaden wurde wieder gut gemacht, die Strafanträge wurden zurückgezogen und es wurde sehr viel Reue gezeigt meinerseits. Ich habe bei der Polizei alle Tests bestanden, es fehlt nur noch die Leumundsprüfung. Bei der Berliner Polizei darf man keine Verurteilungen/Vorstrafen besitzen, allerdings wollen sie auch zu diesem Fall sich einen Bild davon machen. Eine Stellungnahme musste ich auch schon machen. Da habe ich auf sehr oft erwähnt, dass es kein Betrug sondern nur ein Missverständnis ist, und ich das alles sehr bereue und den Schaden wieder gut gemacht habe. Ich habe selbstständig den Kontakt zu den Geschädigten gesucht, was schwer war und alles beglichen. Es war wirklich nur ein Missverständnis. Beide Geschädigte zogen auch den Strafantrag zurück und erklärten gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft , dass es ein Missverständnis war.

Wie stehen meine Chancen? 

Berlin, Polizei, Deutschland, Recht, Ermittlungsverfahren, Jura, Auswahlverfahren, Ausbildung und Studium

Aussage zurück nehmen wegen Bedrohung bei der Polizei?

ich bin 15 Jahre alt, und ich bin als eine Zeugin in einem Fall verwickelt wo es um jugendpornographie geht. Und zwar als ich meine Zeugen aussagen vor ein paar Wochen gemacht habe, hab ich einen Namen erwähnt weil sie mich fragten wen der Typ alles die Videos geschickt hat. Dann sagte ich der Polizistin den Namen und sagte noch dazu dass ich glaube aber ich denke eher nicht dass er das Video bekommen hat. Nach dieser Aussage ein paar Wochen später, wurde dieser Typ den ich den Namen bei der Polizei gesagt hatte, auch bei der Polizei eingeladen als Zeuge und Als Täter verdächtig wegen verbreiten des Videos. Ein Tag später kam er zu mir und sagte "irgendeiner von euch (also ich eine Freundin und der Typ um den es geht) hat meinen Namen bei der Polizei gesagt ich hab garnichts damit zu tun nimmt meinen Namen da raus". Danach schwörte er auf seine Mutter dass wenn er herausfindet dass es die Person wäre den er hasst, erhängt er den vor allen in der Schule auf. Dieser Typ wo bedroht wurde bekam Angst, und hat den erzählt dass ich seinen Namen bei der Polizei gesagt hatte. Heute morgen kam ein Freund von ihm zu mir und sagte "ja warum hast du seinen Namen gesagt" und hat gesagt dass ich "am Arsch" wäre. Ich bekam Angst und ging zum Direktor und er meinte ich sollte auf garkeinen Fall sein Namen zurück nehmen, weil wenn er doch was damit zu tun hat bekomm ich eine Strafe wegen falscher Aussage. Meine Familie hingegen sagt ich soll zur Polizei gehen und sein Namen weg machen. Jetzt dass Hauptthema: kann ich eine Strafe bekommen, wenn ich aus Angst weil ich bedroht wurde sein Name zurück nehme und es sich herausstellt dass er doch was damit zu tun hat?

Lassen sie es ist 100%
Seinen Namen zurück nehmen 0%
Polizei, Recht, bedrohung, Liebe und Beziehung, Zeugin

Verurteilungen nach Jugendstrafrecht Einfluss auf ZÜP nach nach §7 LuSiG?

Guten Tag,

folgende Situation:

Ich, heute 19 Jahre wurde in der Vergangenheit zu 2 verschiedenen Jugendstarfen verturteilt:

1. Verurteilung mit 15 Jahren zu Sozialstunden wegen Bestellbetruges.

2. Zum Tatzeitpunkt noch Jugendlich: 40 Sozialstunden aufgrund eines Chats mit Verschicken von Bildern mit einer Minderjährigen.

Wie gesagt waren alles ''Verurteilungen'' nach Jugendstrafrecht und ''nur'' Sozialstunden. Vorbestraft bin ich auch nicht und ein tadelloses Führungszeugnis habe ich ebenfalls.

Mir stellt sich schon seit Wochen die Frage, wie die Chancen stehen, eine Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG in diesen Fall zu bestehen, für den Beginn der PPL(A) Lizenz. Die ZÜP wurde von meinem AL bereits beantragt und ich habe mich beim Luftamt in München auch schon erkundigt. Schnell bekam ich eine Antwort mit dem Hinweis, dass noch auf die Rückantwort anderer Behörden (vermutlich in diesem Fall vom Gericht) gewartet wird. Daraufhin habe ich heute angerufen und mir wurde mitgeteilt, ich solle per E-Mail alle Unterlagen der Gerichtsverhandlungen, aus denen man entnehmen kann, wie das Ganze ausging und zu welchen Strafen ich ''verurteilt'' wurde. Danach wollen die entscheiden.

Im Internet liest man immer nur, das Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, wenn man aufgrund einer vorsätzlichen Straftat zu hohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen(Arrest) verurteilt wurde. Das alles ist bei mir ja offensichtlich nicht der Fall. Auch hatte ich noch nie etwas mit Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss, Alkohol, Raub, Diebstahl etc. zu tun.

Wie stehen die Chancen aus, die Zuverlässigkeitsprüfung zu bestehen? Ich mache mir ehrlich gesagt schon etwas Sorgen, da man immer viel davon hört.

Vielen Dank!

Recht, Psychologie, Zuverlässigkeitsüberprüfung

Gibt es eine Widerrufsfrist bei RegusMitgliedschaft?

Hallo Community! :)

Wir haben vor 5 Tagen mit einem www.regus.de Mitarbeiter telefoniert und haben uns für eine Büromitgliedschaft interessiert.

Während des Telefonats hat uns die Dame sofort eine 6-monatige-Offerte geschickt und wir haben dies ausgefüllt und bezahlt. Während der gesamten Prozedur waren wir noch am Telefon. Nun wollten wir von diesem Service Gebrauch machen, jedoch teilten uns die Mitarbeitern dort mit, dass wir die Büros nur von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 benutzen dürfen. Genau das war jedoch nicht das Ziel von uns, sondern wir sind eher an den Abendstunden und Wochenenden interessiert. Dieses Thema wurde am Telefon absolut nicht besprochen. Ich fragte lediglich kann ich da immer rein, dazu bekam ich die Antwort: Ja, aber immer davor reservieren.

Nun ist unsere Frage, haben wir für diesen Vertrag ein Widerrufsrecht? Ich hoffe ihr könnt uns mit eurer Erfahrung/Meinung helfen. Herzlichen Dank

Nachtrag 20.01.2022: Das Angebot haben wir per Telefon erhalten und haben dies anschließend per E-Mail bekommen. Bei der E-Mail war ein Link. Durch den Link öffnete sich die Webseite von Regus und da konnte man seinen eigene Angaben inkl. Zahlungsdaten ausfüllen. Schlussendlich musste man dann digital den Kauf bestätigen, in dem man einfach nur den Vor- und Nachname per Tastatur eingetippt hat. Danach wurde schon das Geld von der Kreditkarte abgezogen. Bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonst wo, ist keine Widerrufsbelehrung, bzw. eine Widerrufsmöglichkeit erklärt.

Recht, Vertrag

Ausbildung - Chef verweigert Kündigung?

Hallo, ich bin 17 Jahre alt und habe aktuell ein Problem mit meiner Ausbildung.
Ich bin seit längerem unzufrieden mit dem Beruf, weshalb ich mich entschlossen habe zu kündigen. Natürlich halte ich die Kündigungsfrist von 4 Wochen ein.
Natürlich war auf der Kündigung auch eine Unterschrift meiner Mutter, da ich minderjährig bin.

Ich habe die Kündigung bei der Sekretärin abgegeben, welche mich dann direkt ins Büro des Chefs schickte. Er bat mir einen Stuhl an, dann habe ich ihm dann gesagt, dass ich kündigen möchte, da ich mit meiner Berufswahl nicht zufrieden bin.

Er meinte darauf wortwörtlich zu mir, dass die Kündigung Schrott sei und er dieser nicht zustimmt. Angeblich muss der Chef einer Kündigung zustimmen und könnte diese sogar ablehnen, selbst, wenn man bereits eine neue Ausbildungsstelle gefunden hat. Laut meines Chefs muss man ihm sogar den neuen Ausbildungsvertrag vorlegen, sofern vorhanden. Außerdem hat es auf mich den Eindruck gemacht, als wenn er mich einschüchtern wollen würde, er hat mich nämlich andauernd unterbrochen, wurde etwas energischer und meinte zu mir, dass ich ihn von einer anderen Seite kennen lernen würde.

Etwas später hat meine Mutter angerufen und gefragt was los ist, weil ich ihr geschrieben habe was passiert ist. Ihr erzählte er, dass ich einfach ins Büro gekommen wäre, ihm die Kündigung hingelegt habe und gesagt hätte, dass ich kündige. Mit ihr hat er dann abgemacht, dass wir uns Ende nächster Woche zu viert (Chef, einer der Meister, meine Mutter, ich) hinsetzen und darüber reden, obwohl es da doch eigentlich nichts mehr zu bereden gibt.

Wer ist nun im Recht? Mir wäre es neu, dass man für eine Kündigung in der Ausbildung die Zustimmung des Chefs benötigt, so sahen das auch alle die ich gefragt habe, unter anderem die Werkstattmeister.

Wie soll ich jetzt weiter handeln?

Danke im Voraus!
LG

Kündigung, Ausbildung, Recht, Ausbildung und Studium

Hat Klarna das Recht ein Inkassobüro zu beauftragen wenn der Händler behauptet die Retoure sei unvollständig?

Hallo an alle,

ich habe bei woodoclock eine Uhr und eine weitere, durch ein Versehen, zusätzlich bestellt. Obwohl ich die zweite Uhr Minuten nach Bestellung per Kontakt zum Kundenservice storniert habe, was ich laut Webseite 48h lang kann, hat der Support erst nach drei Tagen geschrieben und meinte dann es sei zu spät.

Nachdem beide Uhren da waren und miese Qualität hatten, wollte ich beides zurückschicken. Da der versicherte Versand ins Ausland 40€ pro Paket kostete, habe ich bei woodoclock angefragt ob ich beide Uhren in einem Paket zurückschicken kann.

Da hier bis einen Tag vor Ende der Rücksendefrist keine Antwort kam, hab ich beide in einem verschickt und das dem Support per Mail geschrieben.

Nun ist es so, dass der Händler behauptet, es wäre nur eine Uhr angekommen. Im Verlauf der Klärungsversuches mit Klarna hieß es dann zwischenzeitlich es sei gar keine Uhr angekommen, was dann aber wieder auf eine Uhr geändert wurde, als ich meinen Rücksendebeleg vorweisen konnte.

Da Woodoclock jegliche Kontaktaufnahme ignoriert und nur mit vorgefertigten Emails antwortet, die auf das Problem gar nicht eingehen, habe ich keine Möglichkeit das Ganze mit dem Händler zu klären.

Zudem trägt laut Verbraucherschutz der Händler das Risiko bei Rücksendung?

Dies habe ich auch Klarna ausführlich geschildert, die das Ganze in eine andere Abteilung überwiesen haben und dann nach ein paar Wochen die Pausierung der Rechnung einfach wieder rausgenommen haben. Das hat jetzt dazu geführt, dass inzwischen das Inkassobüro mit am Start ist.

Frage: Ist das mein Problem, wenn ich den gesamten Email Verkehr mit sowohl Klarna als auch Woodoclock nachweisen kann in dem ich zeige, dass ich mich seit über einem Jahr um die Klärung des Problems bemühe, eine Zeugenaussage vorweisen kann, dass ich beide Uhren eingepackt habe UND den Rücksendebeleg habe? Oder ist das Klarnas Problem, die sich dann rechtlich mit dem Händler auseinander setzen müssen?

Danke für eure Hilfe!

Geld, Recht, Klarna, Retoure

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