Freund meiner Tochter will nicht ausziehen?
Der Freund meiner Tochter will nicht ausziehen
Meine Tochter (21) hat einen Freund, der aus ihrer Wohnung nicht ausziehen will. Er zahlt schon seit längerer Zeit keinen Mietanteil mehr, er hat auch mehrere Möbelstücke (Bett) in der Wohnung, deshalb will er auch den Schlüssel nicht abgeben.
Meine Tochter hat einen Hauptmietvertrag, der nur auf sie läuft. Sie ist allerdings noch bei mir hauptgemeldet, da ihre Wohnung befristet ist und sie den Anspruch auf eine Gemeindewohnung nicht verlieren will und dann eventuell ohne Wohnung dasteht. Darum traut sie sich auch nicht, gegebenenfalls (so arg ist es zum Glück jetzt noch nicht), die Polizei um Hilfe zu rufen.
Wie soll sie also vorgehen
3 Antworten
Er zahlt schon seit längerer Zeit keinen Mietanteil mehr ...
Also war offenbar vereinbart, dass er Miete an deine Tochter zahlt. Dann ist von einem Untermietvertrag zwischen deiner Tochter und deren Ex auszugehen. Zahlt er nun keine Miete mehr und ist schon mit mehr als 2 Mieten im Rueckstand, kann sie ihm fristlos kuendigen. Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen.
Zieht er dann trotzdem nicht aus, kann sie Raeumungsklage gegen ihn erheben. Hindichtlich der (nicht unerheblichen) Kosten muss sie dann allerdings erst einmal in Vorleistung gehen. Sie kann dann aber versuchen, sich das Geld beim Ex zurueck zu holen.
Die Polizei kann ihr da nicht helfen. Die hilft hoechstens dem Gerichtsvollzieher, wenn er sich nach einem Raeumungsbeschluss der Zwangsraeumung widersetzt.
Deine Tochter hat das vertragliche Wohnrecht.
Ihr Partner muss die Wohnung verlassen.
Sie sollte höflich und sachlich mit ihrem Ex-Partner die rechtliche Situation besprechen und bestenfalls Hilfe bei der Suche nach einem Zimmer/Wohnung anbieten.
Weigert sich der Ex-Partner, kann deine Tochter die Wohnung räumen lassen.
Dann werden seine Möbel eingelagert etc. Das ist allerdings mit Kosten und wahrscheinlich auch mit Ärger verbunden. Besser ist also der diplomatische, unterstützende Weg.
Viel Erfolg.
Dein Gedanke ist gut.
Dann hätte sie allerdings auch ein konkretes Kündigungsrecht, da er mehrere Mieten nicht gezahlt hat.
Zwei Mieten in Verzug = Kündigung.
Bei Untermiete greift zudem § 573a Abs. 2 BGB (Grundloses Kündigungsrecht)
Zwei Mieten in Verzug = Kündigung
Ja, fristlos. Allerdings kann die fristlose Kuendigung "geheilt" werden, wenn saemtliche Mietschulden innerhalb von 2 Wochen ab Gerichtsanhaengigkeit der Raeumungsklage gezahlt werden (und es innerhalb der letzten 2 Jahre nicht aus gleichem Grund schon einmal eine Kuendigung gab). Darum besser zusaetzlich zur fristlosen auch eine ordentliche Kuendigung aussprechen.
Bei Untermiete greift zudem § 573a Abs. 2 BGB (Grundloses Kündigungsrecht)
Allerdings mit mindestens sechsmonatiger Kuendigungsfrist. Das geht auf oben beschriebene Weise schneller.
Noe, ich studiere nichts und habe auch nie studiert. Ich habe noch nicht einmal Abitur und die Mittlere Reife habe ich damals auch nur so mit Achen und Krachen auf Umwegen hingekriegt.
Ach und Krach :) aber krass, wieso kennt ihr euch damit dann so genau aus?
Frist setzen und dann rausschmeißen, notfalls mithilfe der Polizei.
Deren Freund aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls. Hier duerfte - u.a. auch aufgrund der vereinbarten Mietzahlungen durch ihn - ein wahrscheinlich muendlicher Mietvertrag (Untermietvertrag) mit der Hauptmieterin bestehen.