Wohnung für unter 25 jährige, Arge nimmt Antrag nicht an?

12 Antworten

Der Sohn hat weder Job noch Ausbildung...

Und der Grund dafür ist nun welcher?

Bis 25 sind nach dem Sozialgesetzbuch die Eltern zuständig. Und wenn es keinen triftigen Grund gibt nichts zu tun, dann ist die Ablehnung der Arge voll zu verstehen.

Was hindert den Sohn also nun daran sich einen Job zu suchen? Andere müssen auch arbeiten um sich eine Wohnung leisten zu können. Und die Raumsituation muss die Steuerzahler auch nicht wirklich interessieren.

Also soll der Sohn sich um einen Job oder einen Ausbildungsplatz kümmern. Solange muss er halt beim Vater auf dem Sofa schlafen oder unter der Brücke.

Würde man allen jungen Leuten eine Wohnung auf Staatskosten finanzieren, dann würden wohl etliche Eltern mal eben kurz umziehen um den Nachwuchs "loszuwerden". Und Probleme zwischen Eltern und jungen Leuten gibt es nun auch öfters. Aber solange der Sohn nicht psychisch oder physisch gequält wird, gibt es auch keinen Grund für die staatliche Unterstützung.

Ich halte es keineswegs für Willkür! Die Arge handelt nach geltenden Gesetzen und der Sohn ist volljährig und damit für sich selbst verantwortlich. Sich der Verantwortung entziehen zu wollen weil man nicht vom Sofa hoch kommt reicht eben nicht.

bephelor 
Fragesteller
 13.10.2021, 08:39

Danke für die Antwort. Es ist halt nur so, das sich die Situation geändert hat und der Antrag nichteinmal mehr angenommen wird mit der Begründung das der Erstantrag abgelehnt wurde. Das kommt mir seltsam vor. Ob mit oder ohne Ablehnung ....muss meiner Meinung nach jeder Antrag eigenständig bearbeitet werden. Aber ist nur meine Meinung ohne die genauen Richtlinien zu kennen .

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Kessie1  13.10.2021, 10:43
@bephelor

Und der erste Antrag war von wann? Beinhaltete er die gleichen Gründe für die Unterstützung?

Denn es wäre ja fatal wegen des Arbeitsaufwandes, wenn man alle 3 Wochen den gleichen Antrag stellt. Denn wenn der erste bereits abgelehnt wurde, dann hätte man da Widerspruch einlegen müssen. Ein erneuter Antrag bringt da nichts.

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bephelor 
Fragesteller
 14.10.2021, 08:21
@Kessie1

der erste antrag war schon voriges jahr. dieser wurde abgelehnt. was ich auch nachvollziehen kann und für mich verständlich ist. damals sagte man dem sohn, er braucht auch keinen neuen stellen.
jedoch ist jetzt die situation vollkommen anders und hat sich geändert. dennoch verweigert die arge die antragsbearbeitung obwohl andere voraussetzungen herschen.

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Kessie1  14.10.2021, 08:31
@bephelor

Dann sollte man sich an den Vorgesetzten dort wenden. Er soll die Rechtsgrundlage für die Verweigerung des Antrags benennen.

Wobei ich bei dem geschilderten Fall nicht wirklich eine Möglichkeit sehe Unterstützung zu bekommen. Denn der junge Mann macht ja offensichtlich nichts. Und das geht so natürlich auch nicht. Und die Eltern können sich eben nicht einfach aus der finanziellen Affäre stehlen, indem sie umziehen und ihn zurück lassen.

Wo also liegt das Problem einer Arbeitsaufnahme?

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bephelor 
Fragesteller
 14.10.2021, 08:38
@Kessie1

keinen führerschein. hier in der nähe gibt es auch kaum etwas. und selbst wenn ich meine firma noch hätte würde ich ihn nicht einstellen weil er einen "10 kilo schein" hat ... das bedeutet er darf keine körperlich anstrengede arbeiten machen. und wir sind hier auf ländlicher struktur. es gibt einige betriebe aber da muss man zupacken können. und die öffentlichen verkehrsmittel sind auch nicht gut. ne ausbildung zum industriekaufmann scheiterte im 2. lehrjahr aufgrund fehlender intelligenz ... mit anderen worten. er ist ein guter kerl, aber strunzdumm und körperlich sehrsehr weit unterentwickelt...

soll aber keine ausrede sein ...

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Kessie1  14.10.2021, 09:01
@bephelor

In dem Alter muss er aber schon mal in die Gänge kommen. Und je älter er wird, desto weniger Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Und es bringt auch nichts, wenn er nun finanziell durchgeschleppt wird. Das macht ihm den Ernst der Lage nicht klar.

Und er muss natürlich auch über den Tellerrand hinaus schauen: bundesweite Bewerbungen.

Denn es gibt ja auch durchaus Jobs wo er keine körperlich schweren Arbeiten verrichten muss. Da soll er sich nochmal mit dem Arbeitsamt zusammen setzen was überhaupt in Frage käme.

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Meine Güte wenn ich die Antworten hier wieder lese ... Daher hier mal was fundiertes:

  1. Der Vater ist NICHT verpflichtet Unterhalt zu leisten. Das wäre nur der Fall wenn der Sohn auch was macht (Ausbildung, Studium, Schule) was hier aktuell nicht der Fall ist.
  2. Der Vater muss seinen Sohn nicht bei sich wohnen lassen und hat jederzeit das Recht ihn rauszuschmeißen wenn er mindestens 18 Jahre alt ist was hier der Fall ist.

Daher gilt § 22 abs. 5 SGB II

(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Da der Sohn nicht auf seine Eltern verwiesen kann und vor der Obdachlosigkeit steht steht ihm volles Hartz-IV (Regelsatz Stufe 1 also 446€ wenn er Alleinstehend ist) + die übernahme angemessener Miete zu. Hartz-IV ist beim Jobcenter zu beantragen. Die Wohnung muss er selber suchen.

Ein gepfeffertes Schreiben von einem Anwalt für Sozialrecht den man per Beratungskostenhilfe vom Amtsgericht vom Staat bezahlt bekommt hilft sehr gut! Heißt: Widerspruch + Eilverfahren vor dem Sozialgericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.
bephelor 
Fragesteller
 14.10.2021, 08:26

vielen dank für die sachliche antwort, die einem auch mal ausser persönlicher meinung etwas bietet ;)

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Der Sohn könnte sich endlich mal einen Job suchen, dann steht auch einem Auszug nichts im Wege.

Warum sollten die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen seine Faulheit finanzieren?

Mit Willkür hat das nichts zu tun. Ein volljähriger Mensch ist für sein Leben selbst verantwortlich.

Hier geht es um den § 22 Abs. 5 SGB IIl: einfach mal da nachlesen.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/25-jahre-hartz-iv-zustimmung-umzug/

Wenn es schwerwiegende soziale Gründe gibt (z.B. zerrüttetes Verhältnis Vater/Sohn) muss die ARGE die Kosten übernehmen. Es geht aber immer darum es nachweisen zu können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
bephelor 
Fragesteller
 13.10.2021, 08:24

Dankesehr. Endlich einmal etwas Sinnvolles was der eigentlichen Sachlage dient :)

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Hallo bephelor,

der Vater hat Unterhaltspflicht bis die erste Ausbildung des Sohnes abgeschlossen ist. Er kann ihn in seiner Wohnung mit wohnen lassen oder ihm eine eigene Wohnung bezahlen Aber es ist sein Sohn, er muss nach ihm schauen. Wenn er die Wohnung wechselt, dann muss er dafür sorgen, dass da Platz für seinen Sohn ist. Wenn der Sohn nicht arbeiten möchte oder eine Ausbildung machen möchte, dann hat der Vater ein Problem. Vater werden ist einfach - Vater sein, zum Teil, sehr schwer.

Es gibt natürlich immer Härtefälle und dann kann von der Regel abgewichen werden. Aber dass das Amt eben mal ne Wohnung bezahlt, weil es gerade gut passen würde - also so läuft das nicht.

Die übliche Vorgehensweisen um in dieser Situation an einen Wohnung zu kommen:

Man beginnt eine Ausbildung oder sucht sich einen Arbeitsplatz der so weit entfernt vom Elternwohnsitz, dass eine eigene Wohnung nötig wird. Dann bricht man die Ausbildung nach wenigen Monaten ab und man muss dann nicht mehr zurück in die Elternwohnung ziehen, da man einen eigenen Hausstand gegründet hat. Das Amt kennt diese Möglichkeit aber auch. Dass manche diese Vorgehensweise nicht toll finden und mit üblen Beschimpfungen belegen, kannst du dir sicher vorstellen. Denn die Alternative wäre: Arbeiten gehen und die Wohnung selbst bezahlen. Das machen viele so ;-) oder Unterhaltsklage gegen den Vater.

Ein Amt kann einen Antrag nicht nicht annehmen. Wenn er allerdings offensichtlich unbegründet ist, auch wenn du das anders siehst, dann kann man den ganz schnell zurück bekommen. Ein Eingangsstempel muss aber schon drauf kommen.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

dancefloor55  13.10.2021, 09:05
der Vater hat Unterhaltspflicht bis die erste Ausbildung des Sohnes abgeschlossen ist. Er kann ihn in seiner Wohnung mit wohnen lassen oder ihm eine eigene Wohnung bezahlen

aber nur wenn der Sohn auch aktiv etwas dafür tut einen Job oder eine Ausbildungstelle zu bekommen. Faulenzer müssen auch Eltern nicht finanzierne

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karliemeinname  13.10.2021, 09:15
@dancefloor55

Das ist natürlich richtig und mit solchen Fragen beschäftigen sich die Gerichte laufend. Es ist unwahrscheinlich welche Begründungen da kommen, warum man noch nicht mit einer Ausbildung/Arbeit begonnen hat. Unterhaltszahlungen kann man da schnell streichen. Aber aus der Wohnung werfen - im Extremfall mit einem Räumungstitel, auch in Hinblick auf Obdachlosigkeit, dann wäre das Verhältnis schon sehr stark zerrüttet.

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bephelor 
Fragesteller
 13.10.2021, 09:06

Danke für die sachliche Antwort. Es sind Freunde von mir und ich habe schon überlegt, den Sohn meines Freundes bei mir aufzunehmen und der Vater würde das Zimmer bezahlen plus Pauschale für Heizung und Strom usw. Meine Kinder sind alle raus und ich habe genug Platz. Meine Frau hat auch nichts dagegen.
Aber wie gesagt, es war nur eine Überlegung. Ob ich das tatsächlich will ? Paar Euro extra wären nicht übel. Aber dabei bliebe es nicht. Denn der Junge bekommt auch kein Hartz4 oder sonstigen Bezug. Weil der Vater offenbar aufkommen muss. Aber wenn der Vater zu seiner Partnerin zieht, ist diese auch aus Hartz4 raus weil er dann in einer BG mit ihr lebt ....

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auchmama  13.10.2021, 11:12
@bephelor

Es klingt zwar vielleicht etwas hart wenn ich jetzt schreibe: "Tu Dir das bitte nicht an!"

Bei dem Sohn handelt es sich um kein kleines Kind mehr und so wie der Sachverhalt hier geschildert ist, so ist der junge Mann ganz einfach faul. Wenn er jetzt von anderer Seite wieder ins gemachte Nest fällt, wird er sich vermutlich dort genauso weiter ausruhen, wie er es bisher getan hat.

Der Vater ist NICHT mehr unterhaltspflichtig. Also ist von der Seite kein Geld zu erwarten.

Triff eine weise Entscheidung. Bei aller Nächstenliebe ist echte Hilfe in Form von keiner Hilfe bzw. Hilfe zu Selbsthilfe klüger, als sich ein faules Ei ins Nest zu holen und dann selber Stress im eigenen Umfeld zu haben!

Der Sohn muss sich einen Job suchen und zusehen, wie er selber zurecht kommt!

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bephelor 
Fragesteller
 14.10.2021, 08:24
@auchmama

ja, du hast recht ... so gesehen ist es zwar eine sehr gut befreundete familie, aber andererseits soll es nicht zu meinem problem werden ..

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auchmama  14.10.2021, 09:57
@bephelor

Du kannst ihn ja mental unterstützen. Oder begleitest ihn zur Arbeitsagentur......

Alles Gute für Euch alle 🙏

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auchmama  13.10.2021, 11:07

Eine Unterhaltsklage an den Vater kann der junge Mann sich sparen!

Lies bitte einfach meine Antwort. Wer augenscheinlich 4 Jahre auf der faulen Haut liegt, der hat Unterhaltsansprüche verwirkt.

Es wird höchste Zeit, dass der Sohn erwachsen wird, vom Alter her ist er es ja schon seit 4 Jahren!

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