Mutter zeugt Kind mit eigenem Sohn, wie ist die gesetzliche Regelung?

2 Antworten

Sowas kam immer mal wieder vor und kommt unter Garantie immer noch vor.

Die gesetzlichen Regelungen sind herrlich simpel.

Vater eines Kindes ist derjenige der mit der Mutter verheiratet ist (§ 1592 S. 1 Nr. 1 BGB), in diesem Fall B.

Dieser Vater kann die Vaterschaft anfechten, und wenn die Vaterschaft von C dann anerkannt wird, dann ist C der Vater ab dem Zeitpunkt der Anerkennung, bzw. ab dem Urteil.

Lustig wird es dann, wenn es ums Erben geht, aber für das normale Leben ist die rechtliche Verwandtschaft klar.