Mutter zeugt Kind mit eigenem Sohn, wie ist die gesetzliche Regelung?
Folgende Situation: Mutter (a) und Vater (b) zeugen zusammen einen Sohn (c). Auf einer wilden Familienfeier 20 Jahre später zeugt Sohn (c) mit Mutter (a) ein Kind (d).
Rein Theoretisch wäre Sohn (c) ja der Vater und der Bruder. Der Vater (b) wäre Stiefvater und Großvater. (?)
Wie wäre hier die gesetzliche Regelung? Abgesehen von Inzest und und...
2 Antworten
Mutter und Sohn werden bestraft.
Sowas kam immer mal wieder vor und kommt unter Garantie immer noch vor.
Die gesetzlichen Regelungen sind herrlich simpel.
Vater eines Kindes ist derjenige der mit der Mutter verheiratet ist (§ 1592 S. 1 Nr. 1 BGB), in diesem Fall B.
Dieser Vater kann die Vaterschaft anfechten, und wenn die Vaterschaft von C dann anerkannt wird, dann ist C der Vater ab dem Zeitpunkt der Anerkennung, bzw. ab dem Urteil.
Lustig wird es dann, wenn es ums Erben geht, aber für das normale Leben ist die rechtliche Verwandtschaft klar.