Darf man jemanden erschießen wenn es Notwehr ist?
Wenn mich z.B jemand schlägt und ich ihn dann erschieße ist es dann strafbar oder nicht?
13 Antworten
Ob das Notwehr ist, kommt wie immer darauf an...
Notwehr muss angemessen sein. Du darfst Dich wehren, auch wenn der andere dabei zu Schaden kommt. Jemanden zu töten, ist selten Notwehr.
https://www.koerperverletzung.com/grenzen-der-notwehr/
https://www.strafrecht24.at/ratgeber/allgemeines/notwehr/
Es ist die geltende Rechtsprechung, die im Einzelfall definiert, was an Notwehr angemessen ist. Jemanden zu töten, weil er Dir eine runterhaut, ist ein sog. Notwehrexzess, der die Grenzen dessen überschreitet, was notwendig ist, um die Notwehrsituation zu beenden.
streite hier nicht sinnlos herum, sondern lies en Dir bereits mehrfach genannten §34 StGB, darin ist es geregelt. Den Rest entscheidet ein Gericht.
Wenn Du zurückschlägst und derjenige sich unbeabsichtigt dadurch tödlich verletzt ist es natürlich rechtlich anders zu bewerten als der Einsatz einer Waffe.
Im Jahre 2016 gab es 3.242 registrierte Tötungsdelikte.
Wieviel davon waren Ihrer Meinung nach Notwehr?
Klassischer Äpfel- Birnenvergleich.
Stimmt. Habe Fakten mit Ihrer Birne verglichen.
Wie hoch waren denn die Tötungsdelikte durch Notwehr.
Haben Sie Zahlen darüber?
Die Zahlen über Tötungsdelikte sagen dazu nichts aus, auch wenn man sie hätte.
Wenn wir theoretisch 100 Tötungsdelikte haben, von denen 2 aus Notwehr geschahen, dann lässt sich doch an der Häufigkeit erkennen, ob es eher ein seltenes Geschehn ist?
Dazu braucht man keine Statistiken, Notwehrhandlungen, egal ob sie tödlich ausgehen oder nicht, sind immer selten.
Aber die angezweifelte Aussage ist doch, dass ein Tötungsdelikt selten Notwehr ist?
Gibt es denn eine Statistik die Häufigkeit von Notwehr und darin die Häufigkeit einer Tötung?
Natürlich ist ein Tötungsdelikt selten eine Notwehr.
Statistiken dazu könnte es beim Statistischen Bundeamt geben. Ich habe aber keine Lust mich da jetzt durchzuklicken.
Natürlich ist ein Tötungsdelikt selten eine Notwehr.
Ahh, ja ok.
Ich dachte schon, ich hatte irgendwo "Unsinn" gelesen.
"wenn es Notwehr ist" - das hast du gut ausgedrückt.
Im Zweifelsfall hat das ein Gericht zu klären.
Ist nicht verhältnismäßig, deshalb ist es auf jeden Fall strafbar.. das hat nichts mit Notwehr zu tun
Du hast wohl nur den einen gegoogelt. Es gibt mehrere Notwehrparagraphen
Nein, es gibt vier. Und das musst du mir nicht mal glauben, du kannst das einfach selbst nachschauen.
Es gibt zwei. Einen im StGB (§ 32 StGB) und einem im BGB (§ 227).
Es steht in beiden aber fast bis auf das Wort das exakt gleiche drin. Am gleichlautenden Inhalt ist nicht zu zweifeln.
Und in beiden steht, wie du bereits angemerkt hast, nirgendwo etwas von Verhältnismäßigkeit.
Notwehr ist nur dann Notwehr, wenn du das mildeste geeignete dir zur Verfügung stehende Mittel einsetzt um dich zu wehren.
Wenn du ne Knarre griffbereit hast (wohl weil du schon mit nem Angriff rechnest) und dann den Schläger auch direkt erschießt, dann wird es schon unangenehme Fragen geben vor Gericht...
Unsinn.