Darf man stellvertretend für andere Tiere in Notwehr Katzen auf dem eigenen Grundstück erschießen?
Wenn diese das Leib und Leben anderer Tiere wie Singvögel etc. akut gefährden.
13 Antworten
Es gibt nur einen Notwehr-Paragraphen, wenn es um die Bedrohung von Menschen geht. NEIN- du darfst keine Katzen "aus Notwehr" erschießen, weil sie Vögel oder andere Tiere fangen und töten. Sollte man dir das nachweisen, könntest du mit Strafen belegt werden. Es handelt sich dann entweder um Tierquälerei, oder noch schlimmer um die ungerechtfertigte Tötung eines Wirbeltieres. Kann saftige Geldstrafen geben. Men kann versuchen Pflanzen anzupflanzen, die Katzen abschrecken. Gibt da so eine "verpiss-dich-Pflanze", wo die Katzen den Geruch wohl nicht mögen.
Natürlich nicht! Sowas gehört zur Natur dazu und man darf nicht einfach andere Tiere zum Schutz anderer töten! Man kann zum Abschrecken das andere Tiere nicht auf das Grundstück kommen machen zb. Pflanzen anplanzen die sie nicht mögen, oder Katzenschreck zb. eben Pflanzen, Ultraschalll aber nichts was andere Tiere verletzen/töten kann. Auch sind es in der Regel ältere/Kranke Vögel die eine Katze fängt und tötet/frisst. Gesunde Tiere schaffen es in der Regel sich zu schützen und bei einem Angriff zu fliehen.
Wenn die Katze Menschen angreift kann man den Tierschutz/Polizei rufen oder eben so verteidigen das sie verschwindet aber nicht töten!
Das ist dann auch was anderes. Das ist ja nicht einfach da sondern sie sind dafür da um diese Tiere zu schützen und da müssen sie auch mal Tiere erschießen aber hier geht es im Haustiere die rund um ein Wohngebiet rumlaufen wo man mit Freilaufenden Tieren rechnen muss und, wenn man das nicht will muss man sein Grundstück eben absichern.
Da hast Du natürlich recht. War auch nur eine Ergänzung von mir. 👍
Das der Fragesteller das so und dort nicht darf, das ist natürlich auch vollkommen richtig. Aus vielerlei Gründen.
Habe in meinen 67 Lebensjahren noch nie erlebt, dass eine Katze einen Menschen "angegriffen" hat, der eine Notwehr gerechtfertigen würde. So einen Quatsch gibt es nicht. Höchstens in anderen Ländern, wo noch Raubkatzen leben. Aber doch nicht hier, wo es ganz normale "Hauskatzen", bzw verwilderte Hauskatzen handelt.
Das sowas extrem selten vorkommt sollte jeden klar sein aber ich wollte mit so einem Beispiel zeigen wann man gegen eine Katze sich zur Wehr setzen darf aber nicht, wenn es sein könnte das sie einen Vogel, Maus was auch immer fangen will. Man kann dann die Katze verjagen aber nicht töten.
Nein.
In aller Regel gehört die Katze einer Person. Und selbst wenn nicht, ist das eine unverhältnismäßige Tötung eines Wirbeltiers.
Dann müsstest Du auch Füchse, Greifvögel, Rabenvögel, Mauswiesel, Marder, Eichhörnchen usw. erschießen. Kuckucks müsstest Du auch erschießen, denn die parasitieren die Nester von Singvögeln. Und Menschen, denn die menschengemachte Landschaftsveränderung ist der größte Feind aller Wildtiere. Der Mensch ist außerhalb Afrikas eine invasive Art.
Die Gefahr durch Katzen wird übertrieben dargestellt. Katzen nehmen die Rolle ein, die heimische Raubtiere hatten, als es sie noch in natürlichen Stückzahlen gab. Durch intensive Jagd und Lebensraumverlust hat der Mensch eine breite Lücke in die Nahrungskette gerissen. Der durchschnittliche deutsche Fuchs fällt mit 15 Monaten einem Jäger zum Opfer. Ohne Jagd würde er, abhängig von den lokalen Lebensbedingungen, 4-10 Jahre alt werden. Katzen füllen diese Lücke nur in den Siedlungen und in Siedlungsnähe, verwilderte Katzen spielen wegen ihrer geringen Zahl und Bejagung kaum eine Rolle. Wenn ein paar Verluste durch Katzen eine Art gefährden, dann ist die Ursache nicht die Katze, sondern die gefährdete Art ist durch Lebensraumverlust schon so gut wie ausgestorben. Wenn wir z.B. 95% der natürlichen Bestände der Bodenbrüter durch Landschaftsveränderung töten und die letzten, winzigen, viel zu stark fragmentierten Refugien am Siedlungsrand im Grenzbereich zwischen Agrarwüste und Betonwüste sind, dann ist der Fortbestand der Arten langfristig auch ohne Katzen nicht mehr gewährleistet.
Darf man stellvertretend für andere Tiere in Notwehr Katzen auf dem eigenen Grundstück erschießen?
Nein.
Ich erspare mir jetzt die ganzen Begründungen und Verlinkungen zu Strafgesetzbuch, Waffengesetz, Jagdgesetz, Tierschutzgesetz etc.
Du begehst damit locker drei Straftaten, die mir spontan einfallen. Mal ganz abgesehen davon, dass das keine Nothilfe (so nennt man „Notwehr um Dritte zu beschützen“) wäre.
Wenn Du Details wissen willst, kann ich sie gerne ergänzen.
Das ist - zumindest so pauschal - auch wieder nicht richtig.
Als Jäger bist du zum Beispiel verpflichtet, einen artenreichsten Wildbestand in deinem Revier zu erhalten. Das bedeutet aber auch, dass du Raubwild erlegen musst, damit andere (im Bestand bedrohte) Arten nicht weiter dezimiert werden.