Mein Hund beisst fremde Katze auf eigenem Grundstück - wer haftet?

20 Antworten

Es gibt dort mehrere Urteile drüber. Rein logisch betrachtet stimme ich Seshikas zu, ABER tatsächlich hast du eine Gefährdungshaftung, auf Grund der ausgehenden Tiergefahr - die Katze deines Nachbar aber auch. Man könnte argumentieren, dass die Katze auf deinem Grundstück nichts verloren hat, aber es erging ein Urteil, dass es zu dulden ist, dass Nachbarskatzen (max. 2 pro Nachbar) sich zeitweise auf fremden Grundstücken aufhalten dürfen. Schwierige Sache, melde den Fall deiner Versicherung, die kennen sich bei sowas besser aus und kontaktiere einen fachspezifischen Anwalt.

stefhoef  27.03.2023, 18:53

Könntest du mir dieses Urteil zusenden? Suche ich gerade. Danke!

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Da ich Hundehalter wie auch Katzen Besitzerin bin kann ich beide Seiten verstehen! Klar kann man seinen Garten nicht so sichern das Katzen nicht eindringen können! Und ja, es ist das Risiko das man als Halter eines Freigängers eingeht, dass tue ich auch jeden Tag... Allerdings ist es rein rechtlich wirklich so, das ein Hund nicht zu beißen hat! Selbst ein Zweibeiner der ungefragt das Grundstück betritt darf nicht gebissen werden! Ich wundere und ärgere mich immer wieder das Hundehalter keine Ahnung von ihren Rechten und Pflichten (die überwiegen) haben! Es stehen Neuwahlen an und die Hundehalter in Deutschland werden vielerorts noch ganz schön blöd aus der Wäsche gucken wenn wirklich das kommt was sich anbahnt...

Abgesehen davon finde ich es sehr schade das die Katze dich als Hundehalter nicht sonderlich zu interessieren scheint! Selbst wenn du vielleicht nichts für Katzen über hast, vergesse nicht das auch dieses Tier rechte hat und geliebt wird! Du möchtest ja auch das andere dein Verhältnis zu deinem Tier akzeptieren! Ich würde anbieten die kosten zur Hälfte zu übernehmen, alleine schon um zu signalisieren das man Anteil nimmt!

Smilefile78 
Fragesteller
 11.09.2013, 18:19

Wenn du meine Kommentare sorgfältig gelesen hättest, hättest du daraus lesen können, dass es mir selbstverständlich für die Katze leid tut. Es ist für dich nur zu hoffen, dass du nicht immer im Leben so vorschnell Menschen be- und verurteilst ob ihrer angeblichen Haltung zu bestimmten Dingen.

Was mich jedoch interessiert ist deine Äußerung "Es stehen Neuwahlen an und die Hundehalter in Deutschland werden vielerorts noch ganz schön blöd aus der Wäsche gucken wenn wirklich das kommt was sich anbahnt...". Erkläre doch bitte, was du meinst, vielen Dank :-)

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Du haftest schon für den Schaden, den Dein Tier anrichtet. Auch auf dem eigenen Grundstück, das ist leider so. Stichwort: Gefährdungshaftung.

Gibt es eigentlich Zeugen dafür, dass es DEIN Hund war, der die Katze verletzte?

Verhalte Dich dem Nachbar gegenüber bedeckt und lass Dich schnellstens von jemandem beraten, der sich mit Hunde-Vorfällen auskennt (z.B. die amtlich beglaubigten Tierärzte, die die Wesenstest abnehmen) oder von einem Fach-Anwalt.

Zahlst Du die Rechnung und sollte es trotzdem zu einem Streit mit dem Nachbarn kommen und er Dich beim Amt anschwärzen, gilt das als Schuldeingeständnis und Du hast die Landeshundeverordnung am Hals.......

aotearoa01  11.09.2013, 23:40

Ich würde jetzt mal behaupten, dass die Gefährdungshaftung nur dann gilt, wenn ein Tier einen Menschen verletzt.. Und nicht bei einer Katze!

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adventuredog  12.09.2013, 10:46
@aotearoa01

Eine Katze ist ein auch ein Haustier/Tier und ein Hund (oder ein Pferd) darf niemanden verletzen, das hab ich mir nicht ausgedacht, das ist einfach so.

Gefährdungshaftung Haftung für Schäden, die auch ohne Verschulden des Haftpflichtigen eingetreten sind. Grundsätzlich kennt das deutsche Recht nur eine verschuldensabhängige Haftung, d. h., eine Schadensersatzpflicht tritt nur dann ein, wenn der Schädiger den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat (unerlaubte Handlung). In bestimmten Fällen begründet das Recht eine Ersatzpflicht jedoch auch für solche Schäden, die durch eine rechtmäßige, aber für andere mit Gefahren verbundene Betätigung verursacht werden, sogenannte Gefährdungshaftung.

Eine Gefährdungshaftung ist v. a. für folgende Gruppen normiert: für Fahrzeughalter im Straßenverkehr, für Halter von Luftfahrzeugen, von Tieren, für Unternehmer von Eisen-, Straßenbahnen und von Energieanlagen (einschließlich von Kernenergieanlagen), für Betreiber von Gentechnikanlagen und im Bereich des Umweltschutzes. usw usw

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aotearoa01  13.09.2013, 09:24
@adventuredog

Problem nur dabei: Betreiber von Kernkraftwerken oder Gentechnikanlagen müssen sich nicht pflichtversichern. So wie der Hundehalter. Die schließen einfach den Laden wenns schlecht läuft. Und unsereins muss sich rumstreiten, wenn der Hund auf dem eigenen Grundstück einer Katze eine "Wunde" zufügt..

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Grundsätzlich bist du als Eigentümer für jede Gefahr, die von deinem Besitz ausgeht, verantwortlich. Sollten aber deine Sicherheitsvorkehrungen außerordentlich hoch sein (dein Zaun ist z.B. 5 Meter hoch und lässt ein Durchkommen von fremden Katzen o.ä. nicht zu), kann es auch sein, dass ein Gericht dir Recht gibt. Das kommt immer auf den Einzelfall drauf an. Aber, wie gesagt, grundsätzlich haftest du als Grundstückseigentümer für Schäden von anderen Personen oder Dingen (rechtlich gesehen sind Tiere ja Dinge), die sich auf deinem Grundstück ereignen...

Seshikas  11.09.2013, 16:16

rechtlich gesehen sind Tiere ja Dinge)

Schlicht und einfach falsch!!!

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Grinzz  11.09.2013, 22:28
@Seshikas

Tiere sind keine Sachen, werden aber als solche behandelt, vgl. § 90a BGB. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind für Tiere entsprechend anwendbar.

Das was koggelopp mit einfachen Worten umschreibt, dass Tiere Dinge seien, ist also ganz streng betrachtet unsauber formuliert, beschreibt die Situation für einen juristischen Laien aber sehr deutlich. Diese Aussage ist folglich nicht "schlicht und einfach falsch", sondern im Ergebnis sogar richtig!

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Seshikas  12.09.2013, 20:34
@Grinzz

Du zitierst den richtigen Paragraphen aber kannst nicht lesen ?

BGB § 90a Tiere

Tiere sind keine Sachen

Was, bitteschön, ist daran nicht zu verstehen ?

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Grinzz  14.09.2013, 09:07
@Seshikas

Du zitierst den richtigen Paragraphen aber kannst nicht lesen ?

Schau was ich schrieb: "Tiere sind keine Sachen (...)". Und? Bist du nun von meinen Lesefähigkeiten überzeugt? ;-)

Was, bitteschön, ist daran nicht zu verstehen ?

Die Sätze die danach kommen scheinst du völlig außer Acht zu lassen. Und die Antwort von koggelop geht eben genau in die Richtung: Rechtlich gesehen werden Tiere wie Sachen behandelt. Das ist die Quintessenz aus seiner Antwort. Deswegen halte ich dein forsches "Schlicht und einfach falsch!!!" für eine falsche Auslegung des von koggelop Gesagtem. Er ist sicherlich kein Jurist und hat evtl. auch keine juristische Vorbelastung; deswegen ist nach dem Sinn seiner Aussage zu suchen.

Und dieser Sinn ist nunmal, dass er Tiere wie Sachen behandeln will. Er ist nicht der Meinung, dass Tiere Sachen sind. Das erkennt man schon daran, dass die Aussage in Klammern steht und dass er schrieb: "rechtlich gesehen (...)", womit er zum Ausdruck bringen will, dass er selbst anderer Meinung ist.

Du hingegen beharrst auf dem genauen Wortlaut seiner Aussage. Und, obgleich im Ergebnis richtig, stellst du diese als falsch dar. So kann man hier nicht vorgehen!

Die Aussage von koggelop:

(...) grundsätzlich haftest du als Grundstückseigentümer für Schäden von anderen Personen oder Dingen (rechtlich gesehen sind Tiere ja Dinge), die sich auf deinem Grundstück ereignen...

ist im Ergebnis richtig, da er hier davon spricht, dass ein Schaden an einem Tier juristisch wie ein Schaden an einer Sache behandelt und deswegen über § 823 ff. BGB abgehandelt wird.

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user3096  16.09.2013, 15:42
@Grinzz

@ Seshikas

Tiere sind keine Sachen

ja, aber Tiere werden als Sache behandelt.

Verletzt man ein Tier, so handelt es sich um Sachbeschädigung bei der man auch eine Wertminderung vorrechnen kann.

Da du neben deiner "Zaun" Aussage auch hier daneben liegst, so unterstelle ich einmal, dass du überhaupt keine sonderliche Kenntnis von diesem Thema hast und selbst auch kein Tierhalter bist.

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Grinzz  16.09.2013, 22:42
@user3096

(...) und selbst auch kein Tierhalter bist.

Oder gerade doch! Und deshalb ist ihm/ihr auch wichtig, dass Tiere mehr sind als Sachen. Sind sie ja auch - dennoch werden sie behandelt wie Sachen. Zumindest laut BGB...

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koggelopp  08.10.2013, 12:15
@Grinzz

Ich habe übrigens auch eine Katze und einen Hund, die ich ebenfalls sehr liebe und natürlich NICHT als Sachen betrachte! Das ändert aber trotzdem nichts an der Tatsache, dass Tiere im Sinne des BGB wie Sachen behandelt werden. Ich kann dir natürlich auch gerne eine juristische Abhandlung hierüber halten (arbeite in einer Anwaltskanzlei), aber das ist ja nicht Sinn und Zweck dieses Forums...

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Seshikas  11.10.2013, 20:19
@koggelopp

Bin gespannt wie du deine falsche Aussage:

(rechtlich gesehen sind Tiere ja Dinge)

mit irgendeiner juristischen Abhandlung korriegieren willst.

Muss ja ein toller Anwalt sein dessen Mitarbeiter nicht mal den simplen Gesetztestext (was seltenb so ist das es jeder verstehgen sollte) akzeptieren und verstehen kann.

Lies § 90A BGB da steht es: Tiere sind keine Sachen.

Euer ganzes gelaber und schöngerede entspricht zwar dem heutigen Zeitgeist, ist aber einfach nur der armselige Versuch den eigenen Unfung ins angeblich rechte licht zu rücken.

Versucht doch einfach mal wie Erwachsenen zu reagieren und euren Fehler zu akzeptieren und daraus zu lernen.

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koggelopp  14.10.2013, 14:36
@Seshikas

Bla bla bla, lern erst mal die deutsche Rechtschreibung und Grammatik, dann reden bzw. schreiben wir weiter...

Zum hier viel zitierten Paragraphen, hier noch einmal im GANZEN:

"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

Meine Aussage sollte ja nicht sagen, dass Tiere Sachen SIND, sondern dass Tiere von Gesetz her wie Sachen BEHANDELT WERDEN. Im Übrigen habe ICH den Text verstanden, war Stoff des ersten Lehrjahrs in der Berufsschule... Wenn du lesen kannst, dann sieh dir mal Satz 3 des Paragraphen an. Ich hoffe, du kriegst das jetzt in dein Gehirn rein, du Green-Peace-Terrorist.

"Gefährliches Halbwissen", so deute ich DEINE Aussagen!!! Und genau aus diesem Grund habe ich mich einfach aber - ok, das geb ich zu - juristisch unsauber ausgedrückt in meiner ersten Antwort "(rechtlich gesehen sind Tiere ja Dinge)", da ihr Spezialisten ja das Anwaltsdeutsch eh nicht versteht!

Übrigens, meine Anwaltskanzlei umfasst ca. 80 Anwälte in unserem Standort und ist auf der ganzen Welt vertreten. Ich bin auch schon 8 Jahre hier angestellt, so schlecht kann ich also nicht sein :P

Ich hoffe, das Thema hat sich jetzt mal bald erledigt, wird mir nämlich auch langsam zu blöd... Leute wie du verursachen doch nur eines, und zwar, dass sich niemand mehr traut, auf solche Fragen zu antworten.

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Seshikas  15.10.2013, 11:26
@koggelopp

Leute wie du verursachen doch nur eines, und zwar, dass sich niemand mehr traut, auf solche Fragen zu antworten.

Sofern das dann Leute wie du sind die bewusst wischiwaschi Aussagen machen ist dann das Ziel doch erreicht.

Bla bla bla, lern erst mal die deutsche Rechtschreibung und Grammatik, dann reden bzw. schreiben wir weiter...

Genau, wenn einem nichts mehr einfällt um den eigenen Quatsch zu rechtfertigen uns wieder als kompetent zu gelten kommt man mit unwesentlichem

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koggelopp  15.10.2013, 15:46
@Seshikas

Sofern das dann Leute wie du sind die bewusst wischiwaschi Aussagen machen ist dann das Ziel doch erreicht.

... wie gut, dass wir solche Rechtsgelehrten wie dich hier haben! Mir war ja nicht bewusst, dass wir uns hier in einem Jura-Forum befinden. Aber das werde zukünftig natürlich bedenken.

Vielen Dank für deine konstruktive und objektive Kritik, Seshikas :D

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Seshikas  15.10.2013, 16:01
@koggelopp

Was hat es mit nem Jura Forum zu tun das man sich rechtlich korrekt ausdrückt ? Nichts.

Wenn du endlich was gelernt hast ist es doch gut - Zweck erfüllt

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koggelopp  16.10.2013, 11:53
@Seshikas

Der Klügere gibt nach. In diesem Sinne verabschiede ich mich hiermit ohne weiteren Kommentar aus dieser Diskussion...

Mein letzter Kommentar war übrigens ironisch gemeint...

Tschüssilliii!!!

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Der Halter haftet für alle Schäden die sein Tier anrichtet!

Ausnahmen gibts nur wenn es zu eigenen oder deiner Verteidigung passierte... bei ner Katze wohl eher unwahrscheinlich ;)

Smilefile78 
Fragesteller
 11.09.2013, 22:16

...und wenn die Katze ganz böse guckt und somit bedrohlich wirkt... :-D

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PitBullDMC  11.09.2013, 22:23
@PitBullDMC

:/

Bitte deinen Nachbarn dass nicht beim Ordnungsamt zu melden, sonst wird dein Hund als "gefährlich" eingestuft und es gelten die gleichen Auflagen wie für Listenhunde!

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makazesca  12.09.2013, 09:35
@PitBullDMC

das gibts doch wohl nicht -- nur weil ein hund eine katze aus seinem garten verjagdt -- das ist doch wohl verdrehte welt !!!!

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NoradieHexe  13.09.2013, 17:35
@PitBullDMC

Bei einem Hund, bei dem Packen und Töten zur Jagdsequenz gehört, würde ich es darauf anlegen, ob das Ordnungsamt hier willkürlich entscheiden kann. Da bin ich mir nicht so sicher, wenn es im eigenen Garten passiert!

-> Vermutlich wäre das aber ein bisschen davon abhängig, ob der Richter zufällig Jäger ist...und auch keine Katzen mag...

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